Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 10. Sitzung / Seite 115

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Schilling abziehen, dann müßten Sie jetzt die Notstandshilfe beantragen. (Heiterkeit und Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Ich habe Ihnen zugehört, und ich hoffe, daß Sie auch mir zuhören! – Herr Haider hat die ÖVP Burgenland in einem freiheitlichen Pressedienst sogar als Blinddarm der Landesregierung bezeichnet, der ständig gereizt und zu nichts nutze ist.

Diese Beispiele könnte man natürlich noch ergänzen. Das sind keine erfundenen Geschichten, sondern sie sind wahr. Zumeist steht im Mittelpunkt eine Person, nämlich Herr Dr. Haider. Das ist bereits alltäglich. (Abg. Mag. Stadler: Sie reden von Dingen, von denen Sie keine Ahnung haben!) Es ist kein Zufall, daß dieser Dr. Haider immer im Mittelpunkt steht, denn seine Äußerungen – das kann man nachvollziehen – tragen zur Radikalisierung der Sprache und somit zur Radikalisierung der Politik bei.

Es ist kein Zufall, daß wir heute über zwei beziehungsweise – damit Sie mich nicht korrigieren – drei Anträge betreffend die Auslieferung Haiders hier diskutieren. Der dritte beziehungsweise vierte Fall – das wurde von meinen Vorrednern schon betont – wurde ja zurückgezogen. Man kann sich da nur fragen: Steckt dahinter wirklich Taktik der Freiheitlichen? Denn wenn man sich diesen Dr. Michael Rockenschaub, einen Bundesrat (Abg. Dr. Haider : Das ist euch unangenehm!), anschaut, dann hat man die Vermutung, daß er wahrscheinlich auch einer von jenen ist, die Ihnen, Herr Dr. Haider, wohl hörig sind. Denn sonst hätte er seine Klage ja nicht zurückgezogen! Es wird immer wieder dieselbe Taktik angewandt: Man versucht, eine Lex Haider zu konstruieren, um von den tatsächlichen Problemen abzulenken. Die Freiheitlichen sind eben Meister der Verdrehung der Situation.

Sie wissen genau, daß wir schon vor eineinhalb Jahren eine Verhaltensänderung im Ausschuß diskutiert haben. Es wurde in der letzten Gesetzgebungsperiode bereits festgestellt, daß es im Schutze der Immunität zu keiner Schädigung von Privatpersonen kommen darf. Eine entsprechende Vorgangsweise wurde im letzten Immunitätsausschuß von drei bis sechs Uhr in der Früh und vor dem Plenarsitzungstermin lange und ausführlich diskutiert.

Die jetzt getroffene Lösung bedeutet natürlich eine Einengung der außerberuflichen Immunität; das haben wir auch in einer Ausschußfeststellung festgehalten. Wir sind dafür, daß verschiedene Paragraphen, nämlich die §§ 111, 113, 115 und 152, so behandelt werden, daß im Fall eines Verstoßes gegen diese jede Person beziehungsweise jeder Abgeordneter, egal ob er Haider oder anders heißt, in Zukunft ausgeliefert wird.

Warum sind wir zu dieser Haltung gekommen? – Der Großteil der Fälle konzentriert sich auf den die üble Nachrede betreffenden Paragraphen. Das kann man auch statistisch beweisen: In der XVII. Gesetzgebungsperiode ging es zum Beispiel in 31 von insgesamt 35 Fällen um üble Nachrede, in der XVIII. Gesetzgebungsperiode waren es 21 von insgesamt 28 und so weiter.

Als Ausschußvorsitzender weise ich daher striktest den Vorwurf zurück, daß es sich heute und hier in diesem Fall um eine Lex Haider handelt. Diese Ausschußfeststellung wird in Zukunft, egal und unabhängig, alle 183 Abgeordnetenkollegen treffen können. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ich weise auch den Vorwurf zurück, Herr Kollege Stadler, daß die ÖVP der SPÖ nachgeeilt sei. (Abg. Mag. Stadler: Natürlich! Das ist ein Dauerzustand bei Ihnen!) Denn diese Vorgangsweise wurde bereits unter dem damaligen Ausschußobmann Dr. Maitz sehr intensiv diskutiert. (Abg. Mag. Stadler: Sie sind Erfüllungsgehilfen der Sozialisten!) Man hat sich damals schon über eine Änderung geeinigt. Die Praxis hinsichtlich Immunität hat sich nun einmal im Laufe der Zeit geändert, und man darf diese Immunität nicht als Schutzschild für Verleumdungen jeder Art sehen.

Wenn man hinterfragt, was eigentlich der Sinn der Immunität war, dann findet man heraus: Diese Einrichtung geht zurück auf die Monarchie. Damals war die Stellung der Abgeordneten noch nicht so, wie sie heute ist. 1979 gab es eine gesetzliche Veränderung zur Stärkung der beruflichen Immunität, und in den sechziger Jahren ist die außerberufliche Immunität bereits


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