Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 13. Sitzung / Seite 154

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

5. § 14 wird folgender § 14a hinzugefügt:

"(1) Die Verbringung von Pelzen der in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 3254/91 genannten Tierarten und der anderen in Anhang II der Verordnung (EWG) Nr. 3254/91 aufgeführten Waren – sofern diese Waren Pelze der in Anhang I genannten Arten enthalten – nach Österreich ist ab 1. Juli 1996 verboten, es sei denn, der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten stellt fest, daß in dem Ursprungsland der Pelze angemessene Rechts- oder Verwaltungsvorschriften über das Verbot der Verwendung von Tellereisen in Kraft sind.

(2) Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten hat bis spätestens 1. Juli 1996 eine Liste derjeniger Länder zu veröffentlichen, die die Forderungen gemäß Abs. 1 erfüllen."

6. § 19 Abs. 6 wird folgender Absatz 7 hinzugefügt:

"Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten hat dem Nationalrat im Abstand von drei Jahren ab Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes einen Bericht über die Vollziehung des Washingtoner Artenschutzabkommens vorzulegen."

*****

Nach diesem Vortrag sind Sie sicher alle der Meinung, daß die grünen Anträge vollinhaltlich zu unterstützen sind. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

21.32

Präsident Mag. Dr. Willi Brauneder: Der Schlußsatz bestand sozusagen aus mehreren grammatikalischen Sätzen.

Zu Wort gemeldet ist nun Frau Abgeordnete Klara Motter. Ich erteile es ihr.

21.32

Abgeordnete Klara Motter (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch ich möchte die Beschlußfassung dieses Gesetzes zum Anlaß nehmen, dessen Wichtigkeit aus tierschützerischer Sicht hervorzuheben.

Gestatten Sie mir, daß ich Ihnen ganz kurz doch ein paar Daten darüber nahebringe, wie es wirklich mit der Gefährdung unserer Tiere auf der ganzen Welt aussieht.

Meine Damen und Herren! Im Durchschnitt sterben auf der Erde derzeit pro Tag fünf Tierarten aus. In wenigen Jahrzehnten werden 10 Prozent aller bekannten Tierarten ausgestorben sein. Allein 168 Vogelarten sind vom Aussterben bedroht, 235 stark gefährdet und 704 weltweit gefährdet. Laut Vogelschutzorganisation Bird Life International werden in den nächsten 20 Jahren 200 Arten aussterben. Weiters sind von den bekannten Tierarten das Breitmaulnashorn, der Sibirische Tiger, die Karettschildkröte, der Kragenbär, der Chinesische Panda und der Rote Thunfisch nur noch mit allergrößter Anstrengung zu retten.

Unter diesem Aspekt ist die Tatsache, daß im illegalen Tierhandel weltweit bereits 60 Milliarden Schilling umgesetzt werden, ein Anachronismus. Wir haben zwar das Washingtoner Artenschutzübereinkommen, allerdings wird dieses wichtige Abkommen teilweise immer noch ungenügend umgesetzt. Das liegt daran, daß, wie bei der letzten Artenschutzkonferenz festgestellt wurde, jedes dritte Land der Welt noch immer keine Artenschutzgesetzgebung hat. So kennen zum Beispiel Polen, die Slowakei und Griechenland dieses Gesetz überhaupt nicht. Und in nur jedem fünften Land entspricht die Gesetzgebung den Vorstellungen des Artenschutzabkommen in etwa.

Meine Damen und Herren! Solange der Handel mit bedrohten Tierarten solche Gewinne verspricht, wie sie derzeit möglich sind, solange etwa für einen südamerikanischen Papagei eine halbe Million Schilling und für einen seltenen Kaktus 75 000 S bezahlt werden, solange die Begehrlichkeit nach Elfenbein nicht abnimmt und Abergläubische Unsummen für Nashornpulver bezahlen, weil es als Wundermittel gegen Impotenz gilt, solange vor allem der medizinische Handel besonders im asiatischen Raum mit völlig irrationalen Versprechungen an potentielle


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite