Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 13. Sitzung / Seite 157

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

21.45

Abgeordneter Georg Schwarzenberger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Dieses heute zu behandelnde Washingtoner Artenschutzabkommen wurde bereits am 3. März 1973 in Washington abgeschlossen und trat 1975 in Kraft. Im wesentlichen basiert es auf drei Anhängen, die unterschiedlich strengen Schutzkategorien entsprechen. Ursprünglich umfaßten die Anhänge etwa 600 Tier- und nur einige Pflanzenarten, heute sind es bereits 2 000 Tier- und über 30 000 Pflanzenarten weltweit.

Der vorliegende Entwurf des Bundesgesetzes – das im übrigen eine EU-Anpassung darstellt – soll das geltende Bundesgesetz aus 1981 ersetzen. Das einschlägige Recht der EU muß übernommen werden, nur in einzelnen Bereichen ist den Mitgliedstaaten ein Regelungsbereich vorbehalten geblieben.

In diesem Artenschutzabkommen wird auch der Transport dieser Tiere und Pflanzen geregelt, wobei ich darauf hinweisen möchte, daß wir hier vor wenigen Wochen das Abkommen über die Tiertransporte im Luftverkehr beschlossen haben, das wesentlich auch die jetzt diskutierten Bereiche betrifft. In diesem Abkommen geht es um die Vorschriften für den Transport lebender Tiere oder Pflanzen, etwa um Transportdauer, Beschaffenheit der Transportbehältnisse, Betreuung und Pflege während des Transportes und die Transportfähigkeit, und genau diese Positionen haben wir im Tiertransportgesetz Luft geregelt.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Jetzt müssen wir aber sozusagen etwas weiter gehen: Denn solange die Verbilligung von Lebensmitteln nicht nur in den Industriestaaten das einzige Ziel der Gesellschaft ist, tragen auch alle Konsumenten, Handelsketten und Verarbeitungsbetriebe eine hohe Schuld. Solange Handelsketten gerade Fleischprodukte oder Milchprodukte als billige Lockartikel verwenden, zwingen sie natürlich den Bauern, möglichst rationell zu wirtschaften und Kosten einzusparen, wo es nur geht. – Die Bauern selbst würden niemals Tiere quälen, im Gegenteil: Jeder Bauer hat Interesse daran, daß es seinen Tieren gutgeht. Die landwirtschaftliche Nutztierhaltung stellt zwei Drittel der gesamten Wertschöpfung in der Landwirtschaft dar, daher ist das Interesse der Bauern am Wohlergehen der Tiere verständlich, denn ein Tier, das sich wohl fühlt, gedeiht auch besser.

Die in der Zwischenzeit von allen Bundesländern getroffene Artikel-15a-Vereinbarung zur Vereinheitlichung des Tierschutzes stellt, glaube ich, einen sehr wesentlichen Schritt dar. Die Bundeskompetenz allein wird jedoch nicht ausreichen. In diesem Zusammenhang ist das Tiertransportgesetz ein sehr gutes Beispiel: Wir haben in Österreich ein vorbildliches Tiertransportgesetz beschlossen. Da der Bund jedoch keine entsprechenden Einrichtungen und keine entsprechende Struktur hat, muß es von den Ländern in mittelbarer Bundesverwaltung kontrolliert und überwacht werden; und diese Überwachung und Kontrolle ist eher mangelhaft, und hier setzt die Kritik an.

Ähnlich würde es sich auch mit einem bundeseinheitlichen Tierschutzgesetz verhalten, das wiederum die Länder exekutieren müssen. Deshalb müssen wir an einem reibungslosen und effizienten Vollzug größtes Interesse haben. Das gilt gerade im ÖPUL-Bereich, denn über 180 000 Bauern in Österreich haben sich bereits für umweltgerechte Landwirtschaft entschieden und erhalten dafür auch Prämien. Das zeigt, daß der Großteil unserer Bauern bereits auf Handelsdünger und Pflanzenschutzmittel verzichtet. Dort, Frau Abgeordnete Aumayr, sind auch noch Blumenwiesen bei uns vorhanden. Sie können ab Mitte Mai oder im Juni meinen Betrieb aufsuchen. Ich verwende schon länger als 20 Jahre keinen Handelsdünger und keine Pflanzenschutzmittel mehr. Daher gibt es bei mir auch Blumenwiesen. (Beifall bei der ÖVP und der Abg. Aumayr. )

Deshalb möchte ich noch einmal alle Konsumenten hier aufrufen, auch bei den Lebensmitteln österreichische Produkte zu verwenden und darauf zu achten, daß es sich nicht um Importprodukte handelt. Sie tragen das AMA-Gütezeichen, das eine Garantie dafür darstellt, daß bei Fleischwaren und Milchprodukten 100 Prozent der Urproduktion aus Österreich stammen. – Das ist die beste Gegenmaßnahme gegen untragbare Importe. (Beifall bei der ÖVP.)

21.50


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite