Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 16. Sitzung / Seite 81

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geringeren Wirkungsgrad als in dem Fall, daß Sie ihn verstromen und die Wärme auskoppeln und weiter nutzen. Aber für die Wärme, die ausgekoppelt wird, muß dann Energiesteuer gezahlt werden.

Das heißt, Sie besteuern jemanden, der de facto die sinnvolle Kraft-Wärme-Kopplung durchführt, höher als jemanden, der eine solche Kopplung nicht durchführt. Wenn mit dieser Abwärme die Donau geheizt wird, dann ist das nach dem Strukturanpassungsgesetz – wie Sie es nennen – günstiger, besser und sinnvoller, als die Wärme auszukoppeln, um damit ein Nahwärmenetz zu betreiben.

Das kann doch nicht mit dem nationalen Umweltplan übereinstimmen, und das stimmt auch nicht mit Ihrem Energiebericht überein! – Wenn Ihnen daran etwas liegt, in der Glaubwürdigkeit jenen Level zu halten, den Sie haben, dann müssen Sie doch das, was hier im Hause beschlossen worden ist, was im nationalen Umweltplan steht – denn das ist die moralisch-politische Verantwortung gegenüber der Jugend, die Abgeordneter Stummvoll angesprochen hat – und wozu Sie sich selbst im Energiebericht 1993 verpflichtet haben, auch wirklich umsetzen!

Das haben Sie jedoch nicht getan, und zwar deshalb nicht, weil Sie nur versuchen, an allen Ecken und Enden Geld zusammenzukratzen, Sie jedoch völlig vergessen haben, daß ein Strukturanpassungsgesetz auch wirklich eine Strukturanpassung bewirken könnte. – Das ist das zweite Beispiel, das ich Ihnen bringen wollte.

Das dritte Beispiel, meine Damen und Herren, betrifft die Deckelungsregelung, bei der es darum geht, daß energieintensive Branchen nicht mehr Energiesteuer zu zahlen haben als 0,35 Prozent ihres Nettoproduktionswertes. Das bedeutet nämlich in der Folge, meine Damen und Herren, daß jene Unternehmen mit einer hohen Wertschöpfung grundsätzlich mehr an Energiesteuer zu zahlen haben als jene Unternehmen, die eine geringe Wertschöpfung haben, und zwar völlig unabhängig von der Art und vom Umfang des Energieeinsatzes.

Damit ist aber gleichzeitig auch für energieintensive und wertschöpfungsarme Unternehmen überhaupt kein Anreiz gegeben, Einsparungsmaßnahmen zu setzen. Es gibt keine finanziellen Anreize dafür, jene Maßnahmen umzusetzen, die Sie und wir alle – in diesem Punkt sind wir uns im Grunde genommen doch einig hier in diesem Haus – mit dem nationalen Umweltplan umsetzen wollten. Sie haben in Ihrem Koalitionsübereinkommen ausdrücklich versprochen, daß Sie das einhalten werden.

Sie waren diejenigen, die gesagt haben: Die im nationalen Umweltplan festgelegten ökologischen Leitlinien sind zu realisieren.

Meine Damen und Herren! Es findet sich darin auch eine Passage, die ausdrücklich auf die Kraft-Wärme-Kopplung Bezug nimmt. Auf Seite 123 heißt es etwa, daß Programme zur Sanierung der thermischen Gebäudequalität und zur Verbreitung von Wärme-Kraft-Technologien erste Priorität verdienen.

Meine Damen und Herren! Sie waren diejenigen, die gesagt haben – das ist ebenfalls auf Seite 123 des NUB zu lesen –: "Bei der thermischen Nutzung von Energie ist aus Gründen der thermodynamischen Effizienz soweit wie möglich der Einsatz von Wärme-Kraft-Technologien vorzusehen."

Wahr ist aber vielmehr, daß Sie genau das jetzt nicht tun. Wir werden daher, meine Damen und Herren, noch einmal einen zweiten Abänderungsantrag einbringen, den ich jetzt auch verlesen darf. Er betrifft den Umstand, daß es sinnvoll wäre, wenn schon keine grundsätzlichen und strukturellen Maßnahmen getroffen werden, dann doch wenigstens darauf Bezug zu nehmen, daß es eine Öko-Audit-Zertifizierung in Österreich gibt und daß man mit dieser Öko-Audit-Zertifizierung einen Anreiz schaffen könnte, die Energie- und Abfallströme in den Unternehmen zu lenken.


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