Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 16. Sitzung / Seite 289

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Der erste Bereich betrifft das Thema Wohnen. Wohnen ist ein Grundbedürfnis der Menschen, und gerade deshalb ist es so notwendig, dazu eine rechtlich klare Haltung zu beziehen. Der Wohnungsmarkt steht allerdings in einem Spannungsverhältnis. Es gibt nämlich auf diesem Wohnungsmarkt auf der einen Seite jene, die ein Dach über dem Kopf suchen, und das mit einer möglichst zeitgemäßen Ausstattung und vor allem auch zu erschwinglichen Preisen. Und es gibt auf diesem Wohnungsmarkt auf der anderen Seite einige, die das vielfach als willkommene Chance für lukrative Geschäfte sehen. Gerade dieses Ungleichgewicht zwischen Wohnungssuchenden und Vermietern erfordert gesetzliche Regelungen, die die Schwächeren, nämlich die Mieter und Mieterinnen und die Wohnungssuchenden, schützen. Das heißt, es geht um Anpassungen zum Schutz der Mieter. (Beifall bei der SPÖ.)

Ein sehr zentraler Punkt des Mieterschutzes sind die Fragen von befristeten Mietverhältnissen. Das 3. Wohnrechtsänderungsgesetz hat zwar Verbesserungen gebracht, vor allem im Bereich der Kurzzeitmietverträge, aber Ziel einer sozialen Wohnungspolitik muß es sein, Mietverträge, die mit einem Ablaufdatum versehen sind, grundsätzlich zurückzudrängen. Befristete Mietverträge stellen für Mieter und Mieterinnen auch immer wieder große finanzielle, aber auch menschliche Probleme dar. Das bedeutet nämlich die mühsame Suche nach einer neuen Bleibe, einen weiteren Umzug, erneute Kautionen, Ablösen und Provisionen. Es gibt auch noch andere nachteilige Auswirkungen, denn es geht auch um den Verlust sozialer Bindungen, wovon vor allem Kinder sehr massiv betroffen sind, für die es nämlich ein echtes Problem ist, laufend Schule, Kindergarten et cetera wechseln zu müssen. Und die Angst vor dem Verlust der Wohnung, die ihren Ursprung in befristeten Mietverhältnissen hat, führt auch noch dazu, daß Mieter nicht ohne weiteres auf jene Rechte zurückgreifen, die ihnen zustehen. Unsicherheit und Angst dürfen im Wohnbereich nichts verloren haben, und daher sollten befristete Mietverträge weitgehend abgeschafft werden! (Beifall bei der SPÖ.)

Vorschläge in diesem Zusammenhang, wie sie auch in dem Arbeitsprogramm formuliert wurden, nämlich die gesetzliche Ermöglichung von weiteren, allenfalls auch mehrmaligen Befristungen, würden meiner Ansicht nach in die falsche Richtung gehen.

Bereits bei der Verabschiedung des 3. Wohnrechtsänderungsgesetzes war klar, daß man einen gewissen Beobachtungszeitraum einräumen muß und dann über Anpassungen und etwaige Ergänzungen zu diskutieren hat. Dieser Zeitraum, würde ich meinen, ist jetzt mit zwei Jahren erfüllt. Ich ersuche Sie daher, Herr Bundesminister, im Interesse eines bundesweiten Wohnrechtes und vor allem im Interesse des Mieterschutzes die erforderlichen Gespräche rasch aufzunehmen. (Beifall bei der SPÖ.)

Der zweite Bereich, den ich heute kurz skizzieren möchte, der auch schon angesprochen wurde, ist die Reform des Scheidungsrechtes. Zur Diskussion bei dieser Reform stehen das Zurückdrängen des Verschuldensprinzips, die Pflicht zur Mitwirkung an der Hausarbeit, die Einführung eines Versorgungsausgleiches und auch die Frage einer gemeinsamen Sorgepflicht der Eltern nach der Scheidung. Ich meine, daß es ein guter Ansatz ist, wenn Sie vorschlagen, für diese Reformen und zur Umsetzung der einen oder anderen Maßnahme eine Arbeitsgruppe zur Beratung dieser Materie einzusetzen.

Ich möchte aber – vor allem, was die Diskussion über die gemeinsame Obsorge betrifft – in zwei Punkten skizzieren, wie das in der Realität aussieht, nämlich wie weit bei aufrechter Ehe und gemeinsamem Kind in einem Haushalt die Obsorge von den Vätern tatsächlich wahrgenommen wird.

Es gibt eine Statistik über die tägliche Aufteilung der Hausarbeit und jener Zeit, die man für die Kinderbetreuung aufwendet. Wenn man die Altersgruppe der 30- bis 34jährigen herausnimmt, dann sieht man, daß für Hausarbeit und Kinderbetreuung die Männer und Väter 1,5 Stunden pro Tag aufwenden. Demgegenüber stehen die Frauen in der gleichen Altersgruppe mit über sechs Stunden täglichen Zeitaufwand für diese Tätigkeiten.


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