Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 16. Sitzung / Seite 343

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Ein weiterer wesentlicher Punkt sind erhebliche Planstelleneinsparungen im Bereich der Exekutive. So werden in diesem Bereich in den Jahren 1996 und 1997 rund 1 000 Planstellen eingespart. Besonders bemerkenswert ist dabei die Tatsache, daß im Bereich der Bundesgendarmerie eine Belastungsstudie erstellt wurde. In dieser Belastungsstudie wurden die Tätigkeiten nach dem Tätigkeitsnachweis aus den Jahren 1992, 1993 und 1994 erfaßt und auch mit anderen Angelegenheiten, welche die Infrastruktur betreffen, zusammengeführt. Daraus hat sich ergeben, daß gerade im Bereich der Bundesgendarmerie ein Minus von 207 Planstellen vorhanden war. Nach unserer Kenntnis wurde diese Belastungsstudie im Bundesland Tirol erstellt, wo die dort wesentlichen Faktoren eine Rolle gespielt haben mögen, welche jedoch mit Sicherheit nicht auf ostösterreichische Verhältnisse umzulegen sind.

Anstatt die fehlenden Planstellen zu beschaffen, wurde folgende Vorgangsweise gewählt: Aus dem Protokoll einer Besprechung im Bundesministerium geht hervor, daß ausgehend von der Belastungsstatistik in den Bundesländern Burgenland und Kärnten je 60 Planstellen, beim Landesgendarmeriekommando für Niederösterreich 50 Planstellen und beim Landesgendarmeriekommando für Steiermark 20 Planstellen einzusparen sein werden. Dabei geht es aber nicht um Planstellen in den Ministerien oder den sogenannten Mutterhäusern, sondern es handelt sich um Planstellen von Gendarmerieposten. Das heißt, obwohl im Bereich der Bundesgendarmerie ein Minus von 207 Planstellen vorhanden ist, werden im Jahre 1996 220 Planstellen und im Jahre 1997 ebenfalls 220 Planstellen eingespart. (Abg. Leikam: Das ist abenteuerlich!) Das gleiche passiert im Bereich der Bundespolizei, wo im Jahr 1996 264 und im Jahr 1997 254 Planstellen eingespart werden.

Noch etwas erscheint in diesem Protokoll mehr als bedenklich: Es wurde festgehalten, daß es unter dem Titel "Einsparungen" zu keinen Postenzusammenlegungen kommen wird. Andererseits steht hier, daß zu überprüfen ist, ob im Bereich der Grenze, insbesondere dort, wo Grenzüberwachungsposten errichtet sind oder errichtet werden, die örtlichen Gendarmerieposten noch erforderlich sind. Nachdem das Dienststellenstrukturkonzept 1991 abgeschlossen wurde, geht man anscheinend daran, ein neues Dienststellenstrukturkonzept umzusetzen. Das bedeutet, daß mit weiteren Schließungen von Dienststellen innerhalb der Exekutive zu rechnen ist.

Was haben bei einer solchen Ausgangssituation die am Anfang angeführten Maßnahmen für einen Sinn, wenn die Exekutive ihrem ureigensten Auftrag, der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, Ruhe und Sicherheit, nicht mehr nachkommen kann?

Präventivmaßnahmen wird es in Zukunft nicht mehr geben. Überwachungsaufträge werden nicht mehr durchgeführt werden können. Dazu kommt noch, daß es einen Aufnahmestopp gibt und in den wichtigsten Bereichen eine Nachbesetzung nicht mehr möglich ist. Die Sicherheit wird aber auch dadurch gefährdet, daß es schon im Jahre 1995 Einsparungen im Bereich der Mehrdienstleistungen in der Höhe von 20 Prozent gegeben hat, für das Jahr 1996 5 Prozent und für das Jahr 1997 3 Prozent vorgesehen sind.

Beispiele dieser Art sind etwa die Kürzungen bei den Belohnungen, die im Budgetansatz 1995 bereits berücksichtigt worden sind, jedoch wurde dieser Beschluß seltsamerweise vor der Personalvertretungswahl aufgehoben und die gesamte Summe der Belohnungsgelder an die Exekutivbeamten zu deren Wohle ausbezahlt, obwohl – wie schon erwähnt – diese bereits im Jahre 1995 als Einsparung gedacht waren. Kommentare dazu von der sogenannten Exekutivgewerkschaft oder Gendarmerie- oder Polizeigewerkschaft gab es nicht oder sie wurden innerhalb dieses Gremiums verheimlicht. Keines der folgenden Gegenargumente wurde in die Verhandlungen eingebracht und berücksichtigt:

Beamte sind beim Sparen dreifach betroffen. Der Versetzungsschutz ist faktisch 1994 mit der Neugestaltung des § 38 Beamten-Dienstrechtsgesetz gefallen. Beamte erhalten eine höhere Pension, dafür aber keine Abfertigung. Beamte haben ein Gehaltssystem, welches mit einem niedrigen Anfangsbezug beginnt und erst mit den Jahren steigt.


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