Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 16. Sitzung / Seite 483

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auch verglichen mit 1995. (Abg. Dr. Stippel: Von 1995 auf 1996 steigen sie stark an!) Mag sein. 1995 waren es 692 Millionen Schilling, 1997 sind es 600 Millionen Schilling; diese sind budgetiert. Darüber hinaus gibt es eine Art Verwendungszusage des Bundesministers für Wissenschaft, aus Privatisierungserlösen für zusätzliche Dotationen des FWF zu sorgen. Das ist nur eine – wie soll ich sagen – good-will-Erklärung. Das ist nicht budgetiert. Das hängt auch von den Privatisierungserlösen ab und davon, wie viele das sein werden. Mehr als eine Verwendungszusage ist das nicht. Analog schaut es beim Forschungsförderungsfonds für die gewerbliche Wirtschaft FFF aus. (Abg. Dr. Stippel: Das gehört aber nicht in dieses Ministerium!) Okay, Sie können sagen, für die Kulturschaffenden ist der FFF im Gegensatz zum FWF uninteressant. Aber in das Bild paßt es, daß auch die Mittel des FFF von 1995 auf 1997 nominell und real gekürzt werden, abgesehen davon, daß sie ohnedies unter dem EU-Durchschnitt liegen.

Herr Kollege Stippel! Was das Kapitel 14 anlangt, so liegen nach dem Tabellenband des Finanzministers zur Budgetrede die budgetären Mittel 1997 nicht nur real, sondern auch nominell unter den Mitteln des Jahres 1994. Sie können sich ja ausrechnen, was das real bedeutet: erst recht einen Rückgang! Auch wenn Sie die funktionelle Gliederung der Übersicht 21 in eben diesem Dokument anschauen, werden Sie feststellen, daß die Mittel der Universitäten von 1994 auf 1997, also in vier Jahren, nicht nur nicht ansteigen, sondern sogar geringfügig nominell zurückgehen, das heißt, real natürlich noch viel stärker zurückgehen.

Besonderen Optimismus bezüglich der budgetären Zuwendungen kann ich hier nicht entdecken.

Ich möchte noch einige Worte zur Universitätsautonomie sagen. Es haben ja einige Rektoren, Dekane, Professoren und so weiter im Prinzip zugestimmt, bestimmte – sagen wir es so – Kürzungsziele, Stabilisierungsziele, Konsolidierungsziele zu erreichen, wenn ihnen die konkreten Maßnahmen in Eigenverantwortung übertragen werden. Das geht aber nicht ohne weiteres, dazu sind vorher verschiedene gesetzliche Änderungen notwendig, weil die Universitäten derzeit nach wie vor in einem engen Korsett aus Gesetzen, Verordnungen, Erlässen und so weiter gefesselt sind. Nur stichwortartig: Dienst- und Besoldungsrecht, Haushaltsrecht, selbstverständlich inklusive der einschlägigen Gebarungsvorschriften im Detail, zum Beispiel fehlende Wahlmöglichkeit zwischen Personalaufwand und Sachaufwand.

All das kann nur im Rahmen einer Verwaltungsreform geändert werden – das wissen wir alle –, aber genauso wichtig ist das, was auch Kollege Frischenschlager schon angesprochen hat: Flexibilisierung im Rahmen der studien- und auch prüfungsrechtlichen Bestimmungen.

Ich bin durchaus dafür, daß nicht an jeder Universität alles angeboten wird. Herr Ortner hat in der heutigen "WirtschaftsWoche" in einem seiner üblichen pointierten Artikel geschrieben – sinngemäß –: Es muß so wie bei den Spitälern eine Schwerpunktsetzung geben. Er drückt das noch sehr viel schärfer aus, aber das ist der Sinn des Artikels. Diese Schwerpunktsetzung gibt es bis zu einem gewissen Grad auch jetzt schon – so kann man zum Beispiel Medizin nicht an jeder, sondern nur an drei Universitäten studieren –, aber sie sollte viel stärker erfolgen, durchaus mit der Möglichkeit einer eigenständigen Profilierung auch verwandter Fakultäten, zum Beispiel im Bereich der Ökonomie; aber nicht dann, wenn sie der Minoritenplatz dekretiert, sondern das möchten wir schon gerne selbst entscheiden.

Um Ihnen nur ein Beispiel zu bringen: Meine Fakultät, die Sowi-Fakultät der Universität Wien, hätte gerne die Studienrichtung Betriebs- und Wirtschaftsinformatik selbständig durchgeführt. Das geht aber nicht, weil im Gesetz steht, daß sie gemeinsam mit der TU-Wien durchzuführen ist. Da können wir uns auf den Kopf stellen, das Ministerium hat gesagt: Nein, das wollen wir nicht!, und damit können wir unseren Wunsch schubladisieren.

Zweites Beispiel: Ich glaube, meine Fakultät ist genauso wie alle anderen bereit, energisch darüber nachzudenken, wie die De-facto-Studienzeiten verkürzt werden können – im Bereich des Magisterstudiums. Wir sind aber gleichzeitig der Meinung, daß im Bereich des Doktoratstudiums das Studium eher verlängert und jedenfalls erschwert werden sollte. Das ist derzeit sozusagen eine reine fakultätspolitische Angelegenheit jenseits der studienrechtlichen Bestimmungen. Diese aber sind alle durch Gesetze und Verordnungen abgedeckt, und die Universitä


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