Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 16. Sitzung / Seite 583

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Präsident Dr. Heinrich Neisser: Ich erteile nunmehr dem Abgeordneten Grabner das Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter.

12.56

Abgeordneter Arnold Grabner (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich möchte als Mitglied des Landwirtschaftsausschusses heute ein Thema aus diesem Bereich behandeln, das mich als Sportsprecher meiner Fraktion interessiert und das mir am Herzen liegt.

Sowohl die Situation in der Landwirtschaft als auch die der österreichischen Tourismuswirtschaft ist von einer großen Umstrukturierung geprägt. Das Ziel ist eine Modernisierung dieser Wirtschaftszweige für eine erfolgreiche wirtschaftliche Zukunft. Ich möchte aber über ein Thema zu Ihnen sprechen, das eine bessere Zusammenarbeit der Waldbesitzer – egal, ob der Wald im privaten oder öffentlichen Besitz ist – zur Voraussetzung hat und wo es noch einige Arbeit zu tun gibt. Es geht um eine künftige Regelung des Mountainbiking zur Zufriedenheit beider Partner.

Warum ist das wichtig? – Der Boom im Mountainbike-Bereich ist zweifellos ungebrochen. Eine vom Fessel-Institut durchgeführte Umfrage ergab, daß 12 Prozent aller Österreicherinnen und Österreicher ein Mountainbike besitzen und 5 Prozent beabsichtigen, ein Mountainbike zu kaufen. In Österreich, meine Damen und Herren, werden jährlich zirka 500 000 Fahrräder verkauft. Ein besonderes Anliegen ist es mir auch deshalb, weil dieser Sport gerade bei Jugendlichen immer beliebter wird. Aber das Abweichen von traditionellen Sportarten bringt auch eine Verlagerung der Aktivitäten von den Sportstätten in die Natur mit sich. Dadurch entstehen gesellschaftliche Konfliktpunkte, die von der Politik zu lösen sein werden und zum Teil bereits regional gelöst wurden.

Ein immer wieder aufgeworfenes Problem ist die sogenannte Wegerhalterhaftung, welche dem Waldbesitzer zumeist als Argumentationsgrundlage dient, um Mountainbiking auf Forststraßen nicht zuzulassen. Jedenfalls kann ich aus eigener Erfahrung aus zahlreichen Gesprächen mit Bürgermeistern, Tourismusmanagern und Waldexperten sagen, daß die Meinungen der Forstleute zum Thema Radfahren auf Forststraßen nach wie vor sehr unterschiedlich sind. Immer mehr Bürgermeister und Tourismusexperten erkennen allerdings dabei auch eine Marktchance und sprechen sich für das Radfahren im Wald unter bestimmten Auflagen aus. (Ruf bei der ÖVP: Auf Forststraßen!) Selbstverständlich, Herr Kollege. (Präsident Dr. Brauneder übernimmt den Vorsitz.)

Um die Haftungsfrage auf Forstwegen und beim Bergradeln zu lösen, müssen sich Forstbesitzer, Gemeinde- und Tourismusvertreter an einen Tisch setzen. Es geht darum, ein Modell zu entwerfen und umzusetzen, welches Rechtsunsicherheit vermeidet und Rechtsfolgen klar definiert. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Ing. Reichhold: Arnold, lädst uns auch ein?) Na selbstverständlich. Auch bei euch gibt es Leute, die gerne radeln.

Wie sieht die Situation derzeit aus? Ich möchte das anhand der Österreichischen Bundesforste darlegen. Die Österreichischen Bundesforste haben ein eigenes Forstwegenetz für Mountainbiker in der Länge von annähernd 1 000 Kilometer ausgewiesen und in Richtlinien die wirtschaftlichen Bedingungen hiefür festgelegt. Auf Grundlage dieser Richtlinien werden Verhandlungen mit Gemeinden, Tourismusvereinen und anderen Institutionen geführt.

Kurz die wichtigsten Mountainbike-Übereinkommen mit den Österreichischen Bundesforsten. Als erstes möchte ich besonders einen am 14. Juli 1995 mit dem Land Oberösterreich abgeschlossenen Vertrag hervorheben, mit dem 300 Kilometer Forststraßen im landschaftlich attraktiven Salzkammergut für Radfahrer freigegeben werden konnten. Entgelt: 3,70 S netto pro Laufmeter und Saison. (Zwischenruf des Abg. Kopf .) Herr Kollege, auch in Vorarlberg gibt es Mountainbiker, und auch Tourismus ist in Vorarlberg gefragt, daher ist das auch für euch ein wichtiger Punkt für die Zukunft. (Abg. Kopf: Wir haben das Problem gerade gelöst!)

Im Mai 1995 wurde mit dem Land Oberösterreich ein Übereinkommen für Wegstrecken von 30 Kilometer für das Reichramiger Hintergebirge geschlossen – Entgelt: 5 S netto pro Laufmeter


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