Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 17. Sitzung / Seite 67

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Daher ist es wichtig, den Kampf gegen die Inbetriebnahme des Kernkraftwerkes Mochovce nicht aufzugeben. Auch Österreich hat ein Kernkraftwerk gebaut, es fertiggestellt, aber nicht in Betrieb genommen – und es war gut so. Wir werden daher alle diplomatischen Bemühungen in die Wege leiten und auch das Beitrittsansuchen der Slowakei zur EU zum Anlaß nehmen müssen, darüber zu diskutieren. Ich glaube daher, daß es ganz wichtig ist, überhaupt im internationalen Bereich einige entscheidende Maßnahmen zu setzen.

Ich darf hier auf die internationalen Haftungsübereinkommen, auf die Pariser und die Wiener Protokolle der IAEA kurz zu sprechen kommen, die ungenügend sind und daher von Österreich noch nicht unterzeichnet wurden, weil die Haftungsbeschränkungen ausschließlich für die Erzeuger gelten und nicht ausreichende Haftungsobergrenzen, die immer nur zum Vorteil der Erzeuger sind und der Bevölkerung keine Regreßmöglichkeit einräumen, beinhalten.

Ich glaube daher, daß Österreich sehr rasch ein ordentliches, ein zeitgemäßes Atomhaftpflichtgesetz verabschieden sollte, weil das geltende noch aus der Zeit von Zwentendorf stammt, und damit auch eine entsprechende Vorbildwirkung für Europa haben sollte. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich darf aber auch den Herrn Bundeskanzler auffordern, insbesondere die Regierungskonferenz und den Ratsvorsitz 1998 zum Anlaß zu nehmen, die Frage von Euratom wieder zu diskutieren, die Frage, in welcher Form dieser Vertrag verändert werden könnte, und klarzumachen, daß Österreich finanzielle Mittel in erneuerbare Energien in Osteuropa fließen lassen muß, um einen echten Ausstieg aus der Kernkraft in Osteuropa zu ermöglichen. (Beifall bei der ÖVP.)

14.57

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Frischenschlager. Ich erteile es ihm.

14.57

Abgeordneter Dr. Friedhelm Frischenschlager (Liberales Forum): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren der Volksanwaltschaft! Ich möchte bei meinem Beitrag an die Aussagen des Herrn Bundeskanzlers anschließen, der ja in sehr bemerkenswerter Weise seinen Dank an die beiden Regierungsfraktionen ausgesprochen hat. Ich glaube tatsächlich, daß dieser Dank sehr berechtigt ist, aber weniger für die parlamentarische Arbeit im legislativen Sinne, sondern eher für das beredte Schweigen, das die beiden Regierungsfraktionen an den Tag legen, wenn wir das, was in diesen letzten Wochen und Tagen diesem Parlament zugemutet wurde, im Lichte der Verfassung betrachten. (Beifall beim Liberalen Forum. – Präsident Dr. Brauneder übernimmt den Vorsitz.)

Meine Damen und Herren! Wir können in aller Ruhe feststellen, daß diese Bundesregierung vier ganz zentrale Werte unserer Verfassung unterlaufen, wenn nicht verletzt hat. Sie haben das Prinzip der Gewaltentrennung eindeutig zumindest unterlaufen, weil Sie die Mindeststandards, die man auch bei einem reduzierten Parlamentarismus an die gesetzgeberische Arbeit eines Parlaments legt, ganz eindeutig nicht eingehalten haben.

Sie haben meiner Meinung nach zweitens den Grundsatz des Stufenbaus der Rechtsordnung permanent verletzt, weil Sie rein willkürlich, nach reinen Opportunitätskriterien eine Materie auf die Zweidrittelebene, auf die Verfassungsebene heben und, wenn es Ihnen paßt, auch darunter. Von Einhaltung des Stufenbaus der Rechtsordnung kann jedenfalls nicht gesprochen werden.

Drittens: Sie haben das rechtsstaatliche Prinzip verletzt. Es ist ein allgemeiner Rechtsgrundsatz, keine rückwirkenden Normen zu erlassen. Sie tun es aus reiner Opportunität und verletzen damit das rechtsstaatliche Prinzip.

Viertens: Sie verletzen unser Grundrechtssystem, wenn Sie – wiederum aus reinem Opportunismus – mit Hilfe der Zweidrittelgesetzgebung dem Staatsbürger den Rechtsweg zum Verfassungsgerichtshof willkürlich, aber bewußt und politisch aktiv abschneiden. (Beifall beim Liberalen Forum.)


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