VA- Ansatz |
Aufgaben-bereich/Nr. |
Bezeichnung |
von |
abzuändern um Millionen S |
auf |
1/1045 |
Presseförderung (Allgemeine Förderung) |
||||
1/10456 |
38/7430 |
Zuschüsse an Unternehmungen |
87,857.000 |
- 87,857.000 |
0 |
1/10456 |
38/7670 |
Zuschüsse an Vereine |
12,976.000 |
- 12,976.000 |
0 |
1/10456 |
Summe 10456 |
100,833.000 |
- 100,833,000 |
0 |
|
1/1046 |
Presseförderung (Besondere Förderung) |
||||
1/10466 |
38/7430 |
Zuschüsse an Unternehmungen |
151,224.000 |
- 151,284.000 |
0 |
1/10466 |
38/7670 |
Zuschüsse an Vereine |
13,776.000 |
- 13,776.000 |
0 |
1/10466 |
Summe 10466 |
165,000.000 |
- 165,000.000 |
0 |
|
Summe 104 |
607,402.000 |
- 260.325.000 |
347,077.000 |
2. Aufgrund des in Punkt 1 geänderten VA-Ansatzes 104 werden auch alle anderen daraus resultierenden Ansätze (Summenbeträge) in der Anlage I entsprechend geändert.
Begründung
Durch den gegenständlichen Antrag sollen auch die Zuwendungen an politische Parteien (Parteienförderung) für 1996 ausgehend von der Basis des Bundesvoranschlages 1995 halbiert werden. Die jahrelange Verschwendungspolitik der Bundesregierung hat zu einer besorgniserregenden Lage der Staatsfinanzen geführt. Im Bundesvoranschlag für das Jahr 1997 sind daher einschneidende Sparmaßnahmen erforderlich. Umso notwendiger ist es, auch bei der Parteienförderung eine echte Spargesinnung zu zeigen.
Auch bei der Presseförderung sollen im Jahr 1997 erhebliche Beträge eingespart werden. Die staatliche Presseförderung ist kein geeignetes Instrument, um die Vielfalt der Presseprodukte zu gewährleisten. Allein die Behauptung auf dem Markt kann zu einer dauerhaften Absicherung der Existenz eines Printmediums führen. Die bisherige staatliche Presseförderung soll daher – mit Ausnahme der Förderung der Journalistenausbildung – als staatliche Aufgabe wegfallen. Zur Vermeidung von Übergangsproblemen soll die Presseförderung für das Jahr 1996, ausgehend von der Basis des Bundesvoranschlages 1995, halbiert werden; ab 1997 sollen diese Ansätze zur Gänze gestrichen werden. Die notwendigen Gesetzesänderungen im "Bundesgesetz über die Aufgaben, Finanzierung und Wahlwerbung politischer Parteien" und im "Presseförderungsgesetz 1985" sollen im Wege von Initiativanträgen initiiert werden.
Insgesamt werden durch diesen Abänderungsantrag gegenüber der Regierungsvorlage mehr als 260 Millionen Schilling eingespart.
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