Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 17. Sitzung / Seite 183

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Interesse daran haben, die Berichte gleichzeitig mit dem Nationalrat und mit der daran anschließenden Veröffentlichung zu erhalten.

Im konkreten Fall, es handelte sich um den Nachtrag zum Tätigkeitsbericht 1994, der im Dezember letzten Jahres dem Nationalrat vorgelegt wurde, wurde der Bericht am gleichen Tage an den Nationalrat und an den Stadtschulrat für Wien abgefertigt. Das heißt, seitens des Rechnungshofes wurde diese Zusage eingehalten, und es wurde Vorsorge dafür getroffen, daß die Zustellung gleichzeitig erfolgen konnte. Daß im konkreten Fall die Zustellung an den Nationalrat rascher vonstatten ging als die Zustellung an den Stadtschulrat, lag nicht im Einflußbereich des Rechnungshofes. Daß es dabei zu einer Verzögerung von rund 24 Stunden kam, ist nicht dem Rechnungshof anzulasten, sondern war darauf zurückzuführen, daß eben die Zustellung an den Stadtschulrat für Wien länger gedauert hat.

Aber insoweit muß ich doch die Feststellung treffen – und sie deckt sich nicht ganz mit der des Präsidenten des Stadtschulrates für Wien –, daß dem Präsidenten des Stadtschulrates für Wien der Bericht im Wortlaut bekannt war. Es kann also nicht die Behauptung aufgestellt werden, er sei vom Inhalt des Berichtes überrascht worden und habe dazu nicht Stellung nehmen können, als er dann später von Journalisten dazu befragt wurde. Der Präsident des Stadtschulrates für Wien kannte diesen Bericht im Wortlaut.

Die dritte Frage des Herrn Abgeordneten Leikam bezog sich auf die Behauptung, der Rechnungshof habe im Zusammenhang mit seiner Positionierung zur Grenzkontrolle eine politische Wertung vorgenommen.

Ich möchte dies mit aller Entschiedenheit in Abrede stellen! Der Rechnungshof hat vielmehr im Zuge des Begutachtungsverfahrens eine Stellungnahme abgegeben, wie er dies immer wieder im Zusammenhang mit dem Gesetzwerdungsprozeß tut – im übrigen in Übereinstimmung mit einer Entschließung des Nationalrates aus dem Jahre 1981 –, und er hat inhaltlich in dieser Stellungnahme die Ansicht vertreten, daß eine kostensparendere als die im Gesetzentwurf vorgesehene Lösung möglich ist, wodurch Doppelgleisigkeiten bei der Grenzkontrolle vermieden werden. Es hat sich also dabei um keine politische Wertung gehandelt, sondern um eine Empfehlung , die unter dem Gesichtspunkt der Gebarungsrelevanz abgegeben wurde.

Daß es sich dabei um keine politische und schon gar nicht um eine parteipolitische Wertung gehandelt hat, geht allein daraus hervor, daß das Finanzministerium die gleiche Position wie der Rechnungshof bezogen hat. Und es wird wohl niemand ernstlich behaupten wollen, daß das Finanzministerium in diesem Zusammenhang eine politische Wertung oder politische Haltung eingenommen hätte. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Aumayr .) Sowohl das Finanzministerium als auch der Rechnungshof haben vielmehr im Interesse der Steuerzahler jene Lösung angepeilt, die für den Steuerzahler am kostengünstigsten gewesen wäre – nichts anderes; keine politische Wertung, sondern eine gebarungsrelevante Empfehlung.

Die vierte Frage des Herrn Abgeordneten Leikam hat die sogenannte Trennung des Rechnungshofes vom Parlament betroffen, die ich gefordert haben soll. Hiezu möchte ich in aller Deutlichkeit klarstellen: Es wurde von mir niemals eine derartige Forderung aufgestellt. Ich habe niemals gefordert, der Rechnungshof möge sich vom Parlament lösen. Das wäre auch völlig widersinnig.

Es handelte sich um etwas anderes: Es war im Rahmen eines Vortrages, daß ich gewisse Erwägungen zur Diskussion gestellt habe. Im übrigen war dies nicht vor einem Jahr, sondern vor nunmehr fast zwei Jahren. Es war zu einer Zeit, als verschiedene Gesichtspunkte im Zusammenhang mit einer Neustrukturierung und Neuorganisation des Rechnungshofes zur Diskussion standen; unter anderem – um ein Stichwort zu liefern – die kollegiale Leitung des Rechnungshofes und dergleichen mehr. Ich habe mich durchaus berufen und legitimiert gefühlt, auch von meiner Seite etwas in die Diskussion einzubringen.

Aber was von mir eingebracht wurde, lief nicht auf eine Loslösung des Rechnungshofes vom Parlament hinaus, sondern auf eine Neustrukturierung der Kooperation mit dem Parlament, und zwar nicht auf Basis des derzeit bestehenden Organschaftsverhältnisses, wonach der


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