Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 17. Sitzung / Seite 377

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In der Praxis schaut das aber ganz anders aus. Wir wissen aus einer Anfragebeantwortung des Herrn Ministers, daß dieser Beirat lediglich, weil es formal vorgeschrieben ist, nur einmal im Jahr einberufen wird, und dann durchaus nicht zu einer Arbeitssitzung, sondern er wird dazu herangezogen, Kunstförderungsberichte, die längst vorliegen, im nachhinein zu sanktionieren.

Das ist etwa auch im Jahr 1995 so geschehen. In diesem Jahr ist der Kunstförderungsbeirat nur ein einziges Mal zusammengetreten, aber er hat in dieser Sitzung nicht etwa über die Vergabe von immerhin 80 Millionen Schilling jährlich, die aus dem Kunstförderungsbeitrag hereinkommen, entschieden. In der Sitzung vom 20. April 1995, der einzigen Sitzung des Beirates im Jahre 1995, ist nämlich lediglich darüber befunden worden, ob die Beiratsitzung im Jahr 1994 ordnungsgemäß stattgefunden hat. Man ist zu dem Ergebnis gekommen – das hat der Beirat im Jahr 1995 festgestellt –, daß dieser Beirat 1994 beschlußunfähig war.

Das ist genau das, was ich dem Minister vorwerfe: Dieses Gremium, das über die 80 Millionen Schilling, die über den ORF-Kunstschilling hereinkommen, zu befinden hat, dessen Einsetzung und Tätigkeit gesetzlich exakt vorgegeben ist, wird herabgewürdigt zu einem bloßen Berichtsorgan. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Ich werfe dem Herrn Bundesminister schlicht und ergreifend eines vor: Gesetzesbruch, einen ganz klaren Bruch des Kunstförderungsbeitragsgesetzes.

Wenn man nun das Kunstförderungsgesetz vom 25. Februar 1988, das den übrigen Teil der Kunstförderung betrifft, einer Prüfung unterzieht, so sieht man, daß darin nur sehr vage Bestimmungen enthalten sind. Im § 9 etwa ist davon die Rede, daß der Bundesminister zur Vorbereitung der Förderungen und Schaffung der Förderungsrichtlinien Beiräte einzuberufen hat. Da steht nicht mehr und nicht weniger. Also dort, wo im Gesetz überhaupt nichts ausformuliert ist, wird die gesamte Förderungsmacht monopolisiert, und dort, wo sehr exakt festgelegt ist, womit der Beirat zu befassen ist, nämlich mit der Verwendung des Kulturschillings, wird derselbe entwertet. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! In den Kulturdebatten des heurigen und auch des letzten Jahres wurde immer wieder über die Möglichkeit der steuerlichen Begünstigung von Kunstankäufen debattiert. Auch Frau Ministerin Gehrer hat sich aus Anlaß ihrer Einladung in den Kunstausschuß im vergangenen Jahr dieser Idee gegenüber sehr aufgeschlossen gezeigt. Ich habe auch Herrn Bundesminister Scholten am 28. Februar 1996 in diesem Hohen Haus zu meiner Verwunderung sehr anerkennende Worte über diese Idee der steuerlichen Absetzbarkeit von Kunstankäufen sagen gehört.

Er sagte damals: "Ich bin sehr froh, daß wir über steuerliche Möglichkeiten, Kunstschaffen zu fördern, debattieren. Ich bin selbst jemand," sagte Scholten, "der häufig darüber klagt, daß der privatwirtschaftliche Markt in vielen Sparten zu wenig ausgebildet ist." Im Prinzip, sagte er, sei er schon sehr froh darüber, daß die Debatte um die Anerkennung von Begünstigungen für Kunstankäufe geführt wird.

Das ist ja auch etwas sehr Wichtiges. Es geht nicht darum, daß man die Bundeskunstförderung zur Gänze abschafft und durch steuerliche Maßnahmen ersetzt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es geht nicht um ein Entweder-Oder, sondern es geht um ein Sowohl-Als-auch. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine damalige Ungläubigkeit den Worten des Ministers Scholten gegenüber wurde bestätigt durch einen Bericht im "Standard" über eine Debatte des Kunstministers Scholten, der dort eine ganz andere Sprache gesprochen hat. Es handelte sich um eine Diskussion, über die im "Standard" in der Samstag-Ausgabe vom 13. März 1996 berichtet wurde. Dort sagte der Kunstminister exakt das Gegenteil von dem, was er uns hier im Hohen Haus gepredigt hat. Hier hat er gemeint, es sei sinnvoll, darüber zu diskutieren, und es sei sinnvoll, sich mit dem Thema der steuerlichen Anerkennung von Kunstausgaben zu befassen. Einen Monat später sagte er in der Öffentlichkeit genau das Gegenteil.


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