Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 17. Sitzung / Seite 531

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Im Artikel III Abs. 2 ist im letzten Satz die vH-Angabe "3,8" durch die vH-Angabe "2,7" zu ersetzen.

Die Begründung liegt in der Anpassung an die Revision der Wirtschaftsprognose.

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Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dkfm. Mag. Mühlbachler, Ing. Gartlehner zur Regierungsvorlage betreffend das Bundesfinanzgesetz für das Jahr 1997 samt Anlagen (71 und Zu 71 der Beilagen) in der Fassung des Ausschußberichtes (97 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

1. Im Artikel III Abs. 2 ist im letzten Satz die vH-Angabe "2,7" durch die vH-Angabe "2,6" zu ersetzen.

2. Im Artikel VII Z 12 lautet der Voranschlagsansatz "1/17208", und im Artikel VII Z 13 lautet der Voranschlagsansatz "1/18608".

3. Im Artikel X Abs. 1 Z 2 ist der Klammerausdruck nach dem Voranschlagsansatz 1/17218 zu streichen und nach dem Voranschlagsansatz 1/20508 der Voranschlagsansatz "1/53297" einzufügen.

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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich als Obmann des Budgetausschusses nach diesen vier Wochen intensiver Beratungen, die von den Abgeordneten, aber auch von Vertretern der Ministerien geführt worden sind, für die enorme Arbeit, die in diesen Beratungen geleistet wurde, bei allen Beteiligten recht herzlich bedanken (Beifall bei ÖVP und SPÖ): bei allen Parteien, bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ministerien und selbstverständlich auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Hohen Hauses.

Ich hoffe, daß durch diese beiden Budgets in Österreich Impulse gesetzt werden, die uns tatsächlich dem Ziel, daß der Staat in Hinkunft schlanker und effizienter wird und wir aufgrund dessen unsere hervorragende Stellung im Konzert der Europäischen Union beibehalten, näherbringen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

10.19

Präsident Dr. Heinz Fischer: Diese vier Anträge sind ordnungsgemäß unterfertigt und eingebracht und stehen daher mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet hat sich der Herr Bundesminister für Justiz. Ich erteile es ihm.

10.19

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mein Vorredner ist sehr ausführlich auf eine Strukturverbesserungsmaßnahme eingegangen, nämlich auf die befriedigende Organisationsstruktur auf Bezirksgerichtsebene.

Dieses Thema stellt derzeit auch in der Öffentlichkeit einen wichtigen Diskussionspunkt dar, und ich finde es daher sinnvoll, wenn ich diesbezüglich meine grundsätzliche Haltung einmal hier offiziell zum Ausdruck bringe: Es war mir stets ein Anliegen, die Rahmenbedingungen für eine unabhängige, funktionstüchtige, bevölkerungsbedarfsgerechte und vor allem auch rasch arbeitende Rechtspflege zu verbessern. Für die optimale Leistungskraft jedes Unternehmens, jedes Betriebes – auch ein Bezirksgericht ist ein Betrieb –, ist heute eine gewisse Mindestgröße unabdingbar. Nur eine Mindestgröße ermöglicht eine heute auch für die Juristerei unverzicht


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