Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 20. Sitzung / Seite 87

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"Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat ein Konzept zur ökologischen Reform des bestehenden Steuersystems vorzulegen, das eine steuerliche Entlastung der menschlichen Arbeitskraft bei gleichzeitiger Belastung des Verbrauchs von Umwelt vorsieht:

Folgende Punkte sind zu berücksichtigen:

Steuerliche beziehungsweise abgabenseitige Belastung des Verbrauchs von Primärenergie und des Verbrauchs von nicht erneuerbaren Rohstoffen,

gleichzeitige steuerliche Entlastung von Lohn und Einkommen (aufkommensneutraler Ansatz),

Sozialverträglichkeit durch Ausgleich über Negativsteuer für Kleinverdiener und Pensionisten sowie über Direktzahlungen in der Landwirtschaft,

Wirtschaftsverträglichkeit durch berechenbare schrittweise Umsetzung und Begleitmaßnahmen für einzelne Wirtschaftszweige,

Umsetzungsstrategie für den sogenannten nationalen Alleingang."

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Schweitzer und Kollegen betreffend Reduzierung von Entsorgungs- und Umweltsanierungskosten

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie wird aufgefordert, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen und dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten alle für die österreichische Wirtschaft relevanten gesetzlichen Umweltbestimmungen auf ihre Belastungseffekte für die österreichischen Betriebe zu überprüfen und dem Nationalrat ein Entlastungspaket vorzulegen, das eine Optimierung der administrativen Abläufe und eine Minimierung der Kosten bei gleichzeitiger Wahrung der Umweltstandards gewährleisten kann."

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Rosenstingl, Mag. Stadler, Dr. Graf und Kollegen betreffend Vertretung des Bundes in Unternehmungen

Der Nationalrat wolle beschließen:

"1. Die Bundesregierung wird aufgefordert, bei der Bestellung von Aufsichtsorganen, die die Interessen des Bundes, insbesondere auch seine Interessen als Eigentümer, wahrzunehmen haben, ausschließlich nach sachlichen Kriterien vorzugehen.

Zu diesem Zweck sind Richtlinien zu erarbeiten, die eine sachliche und nachvollziehbare Auswahl der für die jeweilige Funktion höchstqualifizierten und bestgeeigneten Aufsichtsorgane sicherstellen.

2. Die Bundesregierung wird weiters aufgefordert, sicherzustellen, daß in Unternehmen, die direkt oder indirekt, ganz oder teilweise im Eigentum des Bundes stehen, die freihändige Ver


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