Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 20. Sitzung / Seite 145

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als Vorbild nehmen, wo wir uns ja im Mietniveau bedauerlicherweise schon der Bundesrepublik angenähert haben – nicht beim Lohnniveau, nicht beim Einkommensniveau –, und einfach sagen: Zwei Monatsnettomieten sind genug! Was für Deutschland in diesem Fall gut ist, sollte für Österreich erst recht gut sein.

Ich würde Herrn Bundesminister Dr. Michalek als Vertreter der Regierung hier bitten, jetzt, auch wenn keine gemeinsame Entschließung und keine Ausschußfeststellung zustande gekommen sind, im Sinne der Mieter auf seinen Kollegen Wirtschaftsminister Dr. Ditz einzuwirken, denn das wäre sozusagen die Komplettierung dieses Gesetzes, das ich für wichtig und notwendig für die Verbraucher halte, aber auch für ein Schutzinstrument für die Makler; für ein Schutzinstrument für die Makler deshalb, weil kaum eine andere Branche sozusagen so unterschiedlichen Beurteilungen, manchmal absolut zu Unrecht, ausgesetzt ist und mit kaum einer anderen Branche ein derart negatives Image verbunden wird wie mit jener der Makler.

Wir können uns zu diesem Gesetz selbst gratulieren, obwohl sein Zustandekommen ein bißchen lange gedauert hat. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

19.13

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort hat sich nunmehr Herr Bundesminister Dr. Michalek gemeldet. – Bitte, Herr Minister.

19.13

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dieser Gesetzesvorlage habe ich ein anläßlich der Verabschiedung des Handelsvertretergesetzes hier abgegebenes Versprechen eingelöst. Es gehen ihr – wie heute schon erwähnt wurde – langwierige Grundsatzdiskussionen und aufwendige Vorarbeiten in dem im Bundesministerium für Justiz eingesetzten Arbeitskreis, in den alle beteiligten Berufsgruppen eingebunden waren, voraus.

Ziel war es, das in der österreichischen Rechtsordnung bisher nur teilweise und auch nur sehr zersplittert geregelte Maklerrecht klar und übersichtlich in einem Gesetz zusammenzufassen. Schon dieser rechtssystematische Grund rechtfertigt dieses neue Gesetz.

Die Notwendigkeit dieses legislativen Vorhabens ergab sich aber auch durch die ganz besondere, immer größer werdende Bedeutung, die dem unabhängigen Makler in einem immer größer werdenden freien Markt zukommt. Für das Funktionieren eines Marktes ist dessen weitgehende Transparenz sowohl auf der Angebots- als auch auf der Nachfrageseite Voraussetzung. Der Makler, der auf einen bestimmten Wirtschaftsbereich spezialisiert ist, stellt seine umfassende Kenntnis hinsichtlich dieser Marktverhältnisse dem Anbieter und dem Konsumenten/Abnehmer zur Verfügung und fördert damit für den einzelnen Marktteilnehmer, aber auch für die Volkswirtschaft insgesamt notwendige, sinnvolle Ergebnisse des Spiels der Kräfte auf dem Markt.

Um dem Konsumenten, der von den oft komplexen Produktgestaltungen und Rechtsmaterien nicht ausreichend Kenntnis haben kann, die Inanspruchnahme der Dienste eines Maklers zu erleichtern und mögliche Geschäftsrisken für ihn auszuschalten, wird die Rechtslage für den Konsumenten durch das vorliegende Gesetzesvorhaben deutlich verbessert. Ich wiederhole, was teilweise schon gesagt wurde: verstärkte Schriftformpflicht, konkrete Aufklärungspflichten im Verbrauchergeschäft, vor allem aber auch das neue Rücktrittsrecht bei Immobiliengeschäften, das den Konsumenten vor unbedachten rechtsgeschäftlichen Erklärungen schützen soll. Verletzt der Makler wesentliche Interessenwahrungspflichten, so soll seinem Auftraggeber künftig neben einem allfälligen Schadenersatzanspruch auch ein Anspruch auf Mäßigung des Provisionsanspruches zustehen.

Dieses Maklergesetz regelt insbesondere auch die Rechtsverhältnisse eines immer wichtiger werdenden Berufsstandes: der Versicherungsmakler. Die Regelung ihrer Rechte und Pflichten ist ein rechtspolitisch äußerst wichtiger Schritt. Der Wunsch der Versicherungskunden nach Beratung durch einen unabhängigen Makler steigt angesichts der schon heute kaum noch überblickbaren Vielfalt der angebotenen Versicherungsprodukte. Dabei befinden wir uns erst am


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