Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 20. Sitzung / Seite 149

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Abänderungsantrag

der Abgeordneten Schöll, Dr. Ofner, Ing. Meischberger und Kollegen zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz über die Rechtsverhältnisse der Makler und über Änderungen des Konsumentenschutzgesetzes (Maklergesetz – MaklerG), 2 der Beilagen, in der Fassung des Ausschußberichtes (87 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die im Titel genannte Regierungsvorlage in der Fassung des Ausschußberichtes wird wie folgt geändert:

1. In Artikel I § 30 wird nach Abs. 3 folgender Abs. 4 eingeführt:

"(4) Stehen dem Versicherungsmakler neben der beim Eingang der Erstprämie gebührenden Abschlußprovision auch beim Eingang von Folgeprämien weitere Provisionen (etwa sogenannte Folge-, Betreuungs- oder Bestandspflegeprovisionen) zu, so gelten auch diese im Zweifel als Abschlußprovision und nicht als Vergütungen für die laufende Betreuung des Versicherungsvertrags und alle sonstigen Dienstleistungen."

2. Artikel I § 30 Abs. 4 (alt) erhält die Neubezeichnung "(5)".

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Meine Damen und Herren! Ich gebe Ihnen somit noch einmal die Gelegenheit, darüber nachzudenken, ob man diesem Berufsstand nicht doch hilfreich zur Seite stehen sollte.

Über den Inhalt des Gesetzes haben die diversen Vorrednerinnen und Vorredner schon eine ganze Menge gesagt. Es wurde unter anderem über Rücktrittsrecht, Fall der Obergrenze in diesem Zusammenhang und Schriftlichkeitsform gesprochen.

Das Liberale Forum hat dazu einen eigenen Weg vorgeschlagen, dieser ist aber nicht in Antragsform formuliert worden, deshalb werden ich jetzt darauf nicht eingehen. Ich möchte jedoch erklären, warum dieser Antrag vom Jänner von mir zurückgezogen wurde.

Ich versuche seit Monaten, auch bereits im vorigen Jahr habe ich das getan, zu erwirken, daß das, was Kollege Fuhrmann heute zu Recht kritisiert hat, nicht eintritt, nämlich daß im Justizausschuß – in Form eines Unterausschusses – sowohl das Maklerrecht als auch die Maklerverordnung gemeinsam behandelt, von Experten und Fachleuten diskutiert werden. Das ist leider abgelehnt worden. Ich habe das zur Kenntnis genommen, da kann man halt nichts machen.

Aus diesem Grund hat sich mein Antrag vom Jänner, den ich danach zurückgezogen habe, erübrigt. Ich habe auch bedauert, daß man diesem anderen Antrag, den ich eingebracht habe und der sich im Unterausschuß durchaus bewährt hätte, leider nie die Zustimmung erteilt hat, obwohl im vergangenen Herbst ursprünglich ein Unterausschuß darüber geplant war. – Aber das ist Vergangenheit. Wir sind heute froh darüber, daß – und das möchte ich wirklich betonen – der Herr Justizminister in dieser wichtigen und heiklen Materie ein sachliches Klima in diesen Verhandlungen und Gesprächen geschaffen hat. Das war sehr zielführend und hat letztendlich dazu geführt, daß heute ein Konsens zwischen allen fünf Fraktionen hier im Hohen Haus möglich ist.

Nun zur Kritik betreffend das, was Kollege Schweitzer hier gesagt hat. Eines muß man schon sagen: Er hat nicht unrecht in diesem Zusammenhang. Banken, Versicherungen, Sparkassen und auch Makler, sie alle haben mit Vermögen und Anlegern zu tun. Das ist schon die gemeinsame Basis, auch dann – Kollege Schweitzer hat es heute aus Aktualitätsgründen gebracht –, wenn es um das Bankgeheimnis und um die Anonymität der Sparbücher geht. Das wird den Markt natürlich in irgendeiner Form beunruhigen. Es geht im Zusammenhang mit dem Maklergesetz auch um das Verhalten der Multis.


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