Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 23. Sitzung / Seite 217

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Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Brix. – Herr Abgeordneter, bitte. (Ruf bei den Freiheitlichen: Sie haben einen einzigen Obstbaum auf dem Balkon!)

0.48

Abgeordneter Otmar Brix (SPÖ): Ja, das stimmt sogar, ja, tatsächlich, einen Pfirsichbaum.

Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Auf den Seiten 29 und 30 befaßt sich der Grüne Bericht mit der Wasserwirtschaft und dem Gewässerschutz, und ich möchte kurz darauf eingehen.

Die wasserwirtschaftlichen Verhältnisse Österreichs sind eigentlich sehr gut, und wir können grundsätzlich auf unser Wasser, das immens wichtig ist, sehr stolz sein. Die Hälfte davon ist Grundwasser, und dabei sieht es nicht mehr besonders gut aus.

Daß der Großteil des Grundwassers, und zwar die Hälfte des Grundwassers in Österreich, bereits gefährdet ist, ist in erster Linie mit der Überdüngung zu begründen. Außerdem wurden in letzter Zeit Boden und Wasser vor allem durch das Pflanzenschutzmittel Atrazin vergiftet. Nun ist dieses Pflanzenschutzmittel – Gott sei Dank – verboten, um jedoch ein Kilo Atrazin aus dem Trinkwasser zu entfernen, müssen 20 Millionen Schilling aufgewendet werden.

Herr Bundesminister! Daher habe ich folgende Bitten an Sie: Erstens: Dieses Verbot muß weiterhin aufrechterhalten werden. Zweitens: Da bekannt ist, daß seit Jänner 1996 wieder Klagen der Firma Ciba-Geigy und Kwizda laufen, die darauf abzielen, daß dieses Atrazinverbot aufgehoben werden soll, müssen wir uns besonders stark dafür machen, daß diese Aufhebung nicht vorgenommen wird. Und sollte diese doch erfolgen, dann müssen neue Bestimmungen getroffen werden.

Ich sehe noch ein zweites Gefahrenmoment: In der EU läuft zurzeit ein toxikologisches Bewertungsverfahren von 86 Pestiziden, darunter auch Atrazin. Sollte Atrazin in diese Positiverlässe aufgenommen werden, dann müßte es auch in Österreich zugelassen werden. Darin sehe ich eine große Gefahr, und wir sind im Hinblick auf unsere Verantwortung auf europäischem Boden gefordert, diese Gefahr abzuwenden. – Sie sagen: Die Toxizität ist nicht das Grundübel, denn eine Vergiftungsgefahr ist gering. Das ist richtig. Die Gefahr bei Atrazin liegt nämlich auf einem ganz anderen Gebiet: vor allem im krebserregenden Risiko.

Herr Bundesminister! Beim Ernst der Lage des österreichischen Grundwassers sind wir wirklich gefordert, das Geld, das bereitgestellt werden soll, sinnvoll zu verwenden. Der Abwasserreinigungsgrad liegt in Österreich bereits zwischen 85 und 95 Prozent. Wenn dieser weiter erhöht werden soll, wird das Geld, wie ich und wie wir glauben, nicht richtig angewandt. Wir meinen, daß es besser wäre, dieses Geld zur Sanierung und Sicherung des Grundwassers zu verwenden. (Beifall bei der SPÖ.)

0.52

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Keppelmüller. – Bitte.

0.52

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Peter Keppelmüller (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Daß zum Schluß dieser Debatte zwei Umweltpolitiker der SPÖ zu Wort gemeldet sind, zeigt, daß wir uns durchaus auch in Zukunft verstärkt mit dem Kapitel Umweltschutz und Land- und Forstwirtschaft auseinandersetzen wollen. Ich glaube, daß man dies auch in einer fairen Weise betreiben kann, wenn man weder positiv noch negativ übertreibt, wenn man auch nicht beschönigt, sondern sich an Fakten hält.

Ich muß zu den Ausführungen des Kollegen Schrefel anmerken, daß er sich nicht an Fakten gehalten hat. Da gebe ich Kollegen Wabl recht. Denn das Ausmaß der Schäden des Waldes,


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