Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 23. Sitzung / Seite 224

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7. Punkt

Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 188/A der Abgeordneten Dkfm. Mag. Josef Mühlbachler, Ing. Kurt Gartlehner und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundeshaushaltsgesetz geändert wird (BHG-Novelle 1996) (144 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Wir gelangen nunmehr zum 7. Punkt der Tagesordnung: Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 188/A der Abgeordneten Mag. Mühlbachler, Ing. Gartlehner und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundeshaushaltgesetz geändert wird, 144 der Beilagen.

Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Edler. Ich bitte ihn, die Debatte zu eröffnen.

Berichterstatter Josef Edler: Herr Präsident! Hohes Haus! Ich erstatte den Bericht zum Tagesordnungspunkt 7.

Die Abgeordneten Dkfm. Mag. Josef Mühlbachler, Ing. Kurt Gartlehner und Genossen haben am 7. Mai 1996 den gegenständlichen Antrag im Nationalrat eingebracht. Der Budgetausschuß hat diesen Initiativantrag in seiner Sitzung am 15. Mai 1996 in Verhandlung genommen.

Die Abgeordneten Dkfm. Mag. Josef Mühlbachler, Ing. Kurt Gartlehner, Mag. Gilbert Trattner und Dr. Hans Peter Haselsteiner brachten einen Abänderungsantrag betreffend die Ziffern 1 bis 6 des Gesetzentwurfes ein.

Dieselben brachten einen Entschließungsantrag betreffend Einsetzung einer Arbeitsgruppe zur Ausarbeitung von Vorschlägen für alternative Kriterien im BHG ein.

Bei der Abstimmung wurde der in Antrag 188/A enthaltene Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages einstimmig angenommen.

Weiters wurde der erwähnte Entschließungsantrag einstimmig angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle erstens dem dem schriftlichen Bericht angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen und zweitens die dem schriftlichen Bericht beigedruckte Entschließung annehmen.

Ich ersuche Sie, Herr Präsident, die Debatte fortzusetzen.

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Ich danke dem Herrn Berichterstatter für seine Ausführungen.

Für diese Debatte wurde festgelegt, daß maximal drei Redner pro Fraktion mit einer Redezeit von je 10 Minuten zu Wort gelangen.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Ing. Gartlehner. – Bitte, Herr Abgeordneter.

1.21

Abgeordneter Ing. Kurt Gartlehner (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der derzeit niedrige Zinssatz bei Eskontierungen der Oesterreichischen Nationalbank erfordert eine gesetzliche Regelung, eine gesetzliche Änderung, eine Anpassung unseres Bundeshaushaltsgesetzes, um ein kostenbewußtes Schuldenmanagement realisieren zu können.

Diese gesetzliche Regelung ist eine österreichische Novität, international nicht üblich und in dieser bisher restriktiv gehandhabten Form an sich unbekannt.

Im Budgetausschuß haben wir uns daher darauf geeinigt – auch im Hinblick auf die dritte Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion –, eine neue Form des Staatsschuldenmanagements auf gesetzlicher Basis zu diskutieren. Da wir hier neue Realisierungsziele brauchen, hat der Budgetausschuß in seiner letzten Sitzung einstimmig beschlossen, den Herrn Bundesminister


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