Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 23. Sitzung / Seite 231

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Verhandlungen und Ausschüssen wurde offensichtlich, daß prominente Firmenvertreter diejenigen waren, die dieses Gesetz formuliert haben. Nicht Sie und nicht Herr Sektionschef Bobek hatten all die Paragraphen im Kopf und wußten genau, worum es ging, sondern es waren diese Firmenvertreter, allen voran Herr Dr. Zacherl, der genau wußte, worum es sich handelte. Offensichtlich deshalb, weil er dieses Gesetz vorrangig geschrieben hatte, wußte er auch, worum es in welchen Paragraphen ging.

Diese unglaublichen Verwicklungen, die es da gibt, diese personellen Verflechtungen finden weiterhin statt. In allen drei Fällen beim Anhörungsverfahren im Ministerium hat man eindeutig gemerkt, daß es keineswegs zu einem fairen Verfahren gekommen ist, sondern daß es von seiten der Behörde von vornherein unglaubliche persönliche Kontakte mit den Firmenvertretern gab, sodaß eine objektive Beurteilung nicht mehr möglich gegeben war.

Es war von vornherein unmöglich, daß einerseits das Gesundheitsressort mit 15 Millionen Schilling den Seibersdorfer Antrag gesponsert hat, gleichzeitig aber verlangt wurde, daß objektiv beurteilt hätte werden sollen, ob dieser Antrag überhaupt den vorgegebenen Kriterien entspricht.

Am 11. April 1996, Herr Abgeordneter Schwimmer, hat die Sitzung des wissenschaftlichen Beirates bezüglich Freisetzungsversuch zur Genkartoffel in Tulln stattgefunden. In allen anderen Ländern, in denen es ein Gentechnikgesetz gibt, wird der Antragsteller gehört, und auch bei unserem Gentechnikgesetz ist vorgesehen, daß der Projektbewerber, der Antragsteller in einer solchen Sitzung gehört wird.

In diesem Fall aber war das anders: Es war der Antragsteller, der Projektwerber ununterbrochen bei dieser Sitzung anwesend. Wir wissen das von verschiedenen anderen Teilnehmern. Es wurde ununterbrochen und vorwiegend seitens der Firmenvertreter in dieser Sitzung Stimmung gemacht, und es wurde bereits offensichtlich in der Sitzung signalisiert, daß es ohnehin einen positiven Bescheid geben wird.

Letztendlich folgte dann die illegale Aussetzung. – Es ist absolut glaubwürdig, was jetzt mehrere suspendierte beziehungsweise gekündigte Firmenvertreter sagen, nämlich daß sie von seiten des Ministeriums entsprechende Zusagen hatten und überhaupt nicht daran gezweifelt haben, daß es in dieser Sache einen negativen Bescheid hätte geben können, obwohl das Umweltministerium immer wieder Unterlagen nachgefordert hat, weil diese Firma bis zum Schluß nicht allen Anforderungen bezüglich Unterlagen nachgekommen ist.

Trotzdem wurde von der Firma aufgrund dieser persönlichen Zusagen und auch aufgrund der langjährigen guten Kontakte, die es da gibt, gehandelt. Es wurde ein Freisetzungsversuch illegal unternommen. Es gibt auch den Verdacht persönlicher Verwicklungen einzelner Beamter in diese sehr reichen Firmen.

Es ist hier notwendig, in einem Untersuchungsausschuß ein für alle Male klarzustellen, daß es nicht angehen kann, daß sich reiche Gentechnikindustrien die Bewilligungen – wie auch immer – erhandeln, erkaufen oder was immer können, sondern es muß es ein faires Verfahren bei einer so sensiblen Materie wie bei Freisetzungsversuchen geben.

Wir kennen sensible Bereiche in Ministerien, wo es immer wieder zur Problemen gekommen ist: Das war immer in der Pharmakologie, wenn es um die Zulassung von Medikamenten ging, es um sehr viel Geld ging, wenn es darum ging, daß Beamte dafür zuständig waren, Medikamente zu bewilligen, die dann natürlich enorme finanzielle Gewinne eingebracht haben.

Im Bereich des Umweltressorts ist uns das immer dort bekannt, wo es um Abfallexporte und sehr hohe finanzielle Risken und natürlich auch um ein großes Risiko für die Firmen geht.

Wir wollen das aufgeklärt wissen, und wir wollen, daß in einem Rechtstaat untersucht wird, wie so eine Firma illegal aussetzt und sich dabei auf die Beamten beruft. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

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