Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 25. Sitzung / Seite 42

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Sehr geehrte Damen und Herren! Durch die Errichtung dieser beiden Internationalen Gerichte für das ehemalige Jugoslawien und Ruanda haben die schon seit Jahren bestehenden Bemühungen zur Errichtung eines ständigen Strafgerichtshofes neuen Auftrieb erhalten, wenn auch der Abschluß dieser Arbeiten und das Inkrafttreten eines entsprechenden Übereinkommens derzeit leider nicht absehbar sind.

Wenn es in Zukunft darum geht, andere zu ermahnen, ihren Verpflichtungen zur Zusammenarbeit mit den Internationalen Gerichten nachzukommen, so muß Österreich darauf verweisen können und wird dies aufgrund dieses Gesetzes auch tun können, daß es den Gedanken der internationalen Verfolgung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit uneingeschränkt unterstützt hat und auch weiterhin unterstützen wird. – Danke. (Beifall bei SPÖ, ÖVP, dem Liberalen Forum und den Grünen.)

10.58

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke, Herr Bundesminister.

Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Wir stimmen daher ab .

Der Herr Berichterstatter hat auch kein Schlußwort verlangt.

Wir stimmen ab über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 102 der Beilagen unter Berücksichtigung der dem Ausschußbericht 154 der Beilagen beigedruckten Abänderung.

Da der vorliegende Gesetzentwurf Verfassungsbestimmungen enthält, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 der Geschäftsordnung das erforderliche Quorum fest.

Ich bitte nun jene Damen und Herren, die dem Gesetzentwurf, wie ich ihn gerade beschrieben habe, ihre Zustimmung erteilen, sich von den Sitzen zu erheben. – Das ist mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit beschlossen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich darf bitten, daß jene Damen und Herren, die dem Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, ein diesbezügliches Zeichen geben. – Ich stelle fest, daß der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit beschlossen wurde.

Damit ist der 1. Punkt der Tagesordnung erledigt.

2. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (32 der Beilagen): EU-Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz – EU-GesRÄG (133 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen nun zum 2. Punkt der Tagesordnung. Es ist dies der Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (32 der Beilagen): EU-Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz.

Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Schrefel. Ich bitte ihn, die Verhandlungen einzuleiten. (Präsident Dr. Neisser übernimmt den Vorsitz.)

Berichterstatter Josef Schrefel: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (32 der Beilagen): Bundesgesetz über Änderungen des Handelsgesetzbuchs, des Aktiengesetzes, des Gesetzes über Gesellschaften mit beschränkter Haftung, des EWIV-Ausführungsgesetzes, des Firmenbuchgesetzes, des Gerichtskommissärgesetzes, der Jurisdiktionsnorm, des Genossenschaftsverschmelzungsgesetzes, des Gerichtsgebührengesetzes, des Bankwesengesetzes, des Sparkassengesetzes und des Versicherungsaufsichtgesetzes zur EU-bedingten Anpassung des Handels- und Gesellschaftsrechts sowie über die Spaltung von Kapitalgesellschaften und über


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