Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 25. Sitzung / Seite 53

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leicht, auch wenn es umfangreich ist, wie Frau Abgeordnete Fekter gesagt hat. Es ist aber darüber hinaus auch komplex und kompliziert.

Es ist bereits gesagt worden, daß der Grund für diese größte Änderung im Bereich des Handelsrechtes nach dem Zweiten Weltkrieg im Beitritt zur Europäischen Union und in der Anpassung, die damit gegeben ist, liegt, wobei sich der Umsetzungsbedarf hauptsächlich auf die Kapitalrichtlinie, auf die Verschmelzungsrichtlinie und die Spaltungs- und Einpersonengesellschaftsrichtlinie beschränkt.

Es ist dies, meine Damen und Herren – und das sei allen Kritikern der Europäischen Union gesagt –, ein Zeichen dafür, wie stark der Anpassungsdruck einer solchen Gemeinschaft, eines solchen Integrationsprozesses auch über die Grenzen der unmittelbaren Mitglieder hinaus ist, weil nämlich bereits im Rechnungslegungsgesetz, im Firmenbuchgesetz und auch im Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz 1993 viele Änderungen vorweggenommen worden sind.

Es hat aber noch Umsetzungsbedarf gegeben, das wurde bereits vom Herrn Abgeordneten Krüger angesprochen, es ist auch bereits Frau Abgeordnete Fekter sehr detailliert darauf eingegangen. Es gibt zu dem, was bereits gesagt wurde, Neuregelungen: eine Neuregelung der Nichtigkeitsgründe für Kapitalgesellschaften, es wird sich auch für die Aktiengesellschaften einiges ändern: im Bereich der Sacheinlagen, bei der Gründung, bei den eigenen Aktien sowie bei den Kapitalerhöhungen.

Umfassende Auswirkungen in der Praxis werden natürlich die neuen Vorschriften haben, die sich aus einer neuen Einteilung der Kapitalgesellschaften ergeben: Es gibt nun nicht nur kleine und große, sondern kleine, mittelgroße und große. Dies wird sich insbesondere im Hinblick auf die Form der Aufstellung, der Prüfung und der Offenlegung des Jahresabschlusses auswirken.

Schön ist auch, daß man endlich dazu übergegangen ist, Einpersonengesellschaften – die ja de facto in der Praxis mit Strohmännern im Bereich der GesmbHs bereits geschaffen wurden – zuzulassen. Das ist endlich eine praxisorientierte Änderung, die notwendig war.

Ich möchte noch kurz darauf eingehen, nachdem bereits sehr vieles dazu gesagt wurde, wie das mit dem § 208 Handelsgesetzbuch war, bei dem im Abänderungsantrag ein Entfall der Absätze 2 und 3 vorgesehen war. Das hat bei uns im Klub zu einer sehr umfangreichen Diskussion geführt. Es ist eigentümlich, aber das liegt vor allem daran, daß, wenn einige Abgeordnete zum Beispiel in den Büros in der Schenkenstraße sitzen, die Zustellung der Berichte etwas länger dauert als sonst. Wir hatten eigentlich bei den Vorbesprechungen – ich habe das damals mitgeschrieben – nur vorgesehen, daß eine Änderung im Bericht gemacht wird und daß ein entsprechender Text vom Bundesministerium für Finanzen vorbereitet wird.

Ich freue mich jetzt, zu hören, insbesondere nach den Bedenken, die geäußert wurden, die auch bei uns in der Fraktion großen Widerhall gefunden haben, daß der § 208 HGB in seiner ursprünglichen Form in der Regierungsvorlage, wie er vorgesehen war, bestehen bleibt.

Daher, meine Damen und Herren, besteht auch von seiten der Liberalen überhaupt kein Grund, dieser Vorlage, die in den wesentlichen Bereichen eine EU-Anpassung ist – und im konkreten Zusammenhang des Entfalls des § 208 Absätze 2 und 3 eigentlich eine Anpassung an das Strukturanpassungsgesetz gewesen wäre –, die Zustimmung zu verweigern. – Danke. (Beifall beim Liberalen Forum.)

11.56

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Stoisits. – Bitte, Frau Abgeordnete.

11.56

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Dieses doch wirklich umfassende Gesetzeswerk, das im Ausschuß zwar nicht in der Intensität diskutiert wurde, weil auch die Abgeordneten natürlich nicht über das Fachwissen verfügen, um jedes Detail werten zu können, das aber – davon konnten wir uns alle


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