Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 25. Sitzung / Seite 64

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entscheidungen wurden nicht immer und nicht überall aufgrund eines Kosten-Nutzen-Vergleiches vorgenommen. (Abg. Dr. Lukesch: Na ja!) So steht es drinnen, ich kann nichts anderes lesen, Kollege Lukesch! Sie haben selbst gesagt, Sie haben diesen Bericht genau gelesen – aber dann müssen Sie auch diese Schlußbemerkungen im Rechnungshofbericht gelesen haben.

Viertens: Zahlungen sind erst bei Fälligkeit zu leisten. – Das war auch ein ganz wichtiger Punkt, den wir im Ausschuß diskutiert haben. Zahlungen sind also erst bei Fälligkeit zu leisten und allfällige, aus vorzeitigen Zahlungen resultierende Zinsenguthaben sind in angemessener Zeit abzurechnen.

Das kann man wieder so formulieren, daß Zahlungen eben nicht regelmäßig beziehungsweise regelmäßig vorzeitig geleistet wurden. Das ist im Rechnungshofbericht klar nachzulesen. Und der Rechnungshof kommt weiters zur Schlußfolgerung, daß dadurch finanzieller Schaden für die Republik entstanden ist.

Sechstens: Die Interessen der Republik sind künftighin im Zuge der Vergabeentwicklung entschiedener zu vertreten. – Das kann man auch so nennen, daß die Interessen der Republik Österreich bisher bei den Vertragsabwicklungen nicht ausreichend vertreten wurden.

Siebenter und letzter Punkt, den Herr Rechnungshofpräsident Fiedler niedergeschrieben hat, lautet: In einzelnen Fällen sei die Bedarfsermittlung zwecks sparsamer Vorratshaltung zu verbessern und man müsse um eine Erweiterung des Bieterkreises bemüht sein. – Da kann man den Schluß ziehen, daß die Bedarfsermittlungen bisher unzureichend erhoben wurden und der Bieterkreis eher regelmäßig eingeschränkt war.

Meine Damen und Herren – noch einmal –: Wir Sozialdemokraten sind zur Zusammenarbeit im Bereich des Beschaffungswesens des Bundesheeres gerne bereit. Wir wissen, daß gerade in bezug auf das Beschaffungswesen des Bundesheeres nicht gerade kleine Beträge über den Tisch fließen, sondern daß es dabei teilweise um Aufträge in Milliardenhöhe geht. Und gerade deshalb, weil es um solch große Aufträge geht, sind wir alle gefordert – alle, die in diesem Hause sitzen und die in diese Beschaffungsvorgänge mit eingebunden sind! (Abg. Wabl: Nicht alle, die im Haus sitzen!)

Es sollte niemals der Verdacht entstehen, daß es bei solch großen Beträgen nicht mit richtigen Dingen zugegangen sei! (Beifall bei der SPÖ.)

Ich bin gerne bereit, hier festzustellen, daß der Rechnungshof zur Erkenntnis gekommen ist, daß alle bisherigen Prüfungen keine – keine, Herr Kollege Wabl! – Rückschlüsse auf irgendwelche illegalen Geldflüsse oder gar Parteienfinanzierungen zuließen. (Demonstrativer Beifall bei der ÖVP.)

Das war ein ganz wesentlicher Punkt vor eineinhalb Jahren, als hier im Hause der Auftrag an den Rechnungshof ergangen ist, diese Sonderprüfung vorzunehmen, denn damals, als diese Debatte hier geführt wurde, sind Behauptungen in dieser Richtung von der Opposition aufgestellt worden, daß nämlich der Verdacht, daß illegale Gelder geflossen seien, gegeben sei – und daher müsse der Rechnungshof prüfen.

Ich wiederhole und betone noch einmal: Der Rechnungshof ist zur Ansicht gelangt, daß in keinster Weise – bei allen bisher geprüften Vorgängen – illegale Geldflüsse festzustellen sind.

Aber, Herr Kollege Wurmitzer, noch einmal: Wenn zwei Drittel der geprüften Vorgänge in Ordnung sind, ein Drittel aber nicht, dann müssen wir uns bemühen, und zwar durch konsequente Zusammenarbeit, daß effizienter und wirtschaftlicher vorgegangen wird und daß vor allen Dingen bei der Planung schon durch klare Vorgaben sicherzustellen ist, daß eben auch das eine Drittel so ist, daß es bei künftigen Berichten des Rechnungshofes heißt, daß alle Beschaffungen ohne jegliche Beanstandung durchgeführt worden sind. (Beifall bei der SPÖ.)

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