Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 25. Sitzung / Seite 104

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Die zeitliche und geistige Kapazität können es ja nicht sein, die diese Unterscheidung mit sich bringen. Es ist daher meiner Fraktion der Vorschlag der Liberalen, diesbezüglich eine Änderung zu diskutieren und unter Umständen zu beschließen, sehr sympathisch. Wo ich Dr. Fuhrmann, in seiner Argumentation nicht recht geben kann, ist, daß er sich gegen die Abschaffung der Normierung der Höchstzahl ausspricht. Ich verstehe nämlich die Überlegungen von der liberalen Fraktion so, daß sie hier für mehr Publizität und mehr Transparenz eintritt, jedoch nicht, um, wie es der Herr Dr. Fuhrmann gesagt hat, zusätzliche Bürokratie entstehen zu lassen, sondern um mit dem Hebel der Öffentlichkeit das zu erwirken, was bis jetzt nur sehr unbefriedigend gelöst ist.

Die Grünen werden sich, sofern es ernsthafte Überlegungen von seiten der Mehrheit des Nationalrates zur Änderung dieser gesetzlichen Bestimmungen gibt, noch intensiv damit auseinandersetzen. Unsere Sympathie für diesen Ihren Antrag sei Ihnen versichert. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und beim Liberalen Forum.)

15.42

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Damit schließe ich die Debatte im Rahmen dieser ersten Lesung ab.

Den Antrag 134/A weise ich dem Justizausschuß zu.

5. Punkt

Erste Lesung des Antrages 143/A der Abgeordneten Mag. Doris Kammerlander und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wohnungseigentumsgesetz geändert wird

Präsident Dr. Heinz Fischer: Damit kommen wir zum 5. Punkt der Tagesordnung: Erste Lesung des Antrags 143/A der Abgeordneten Kammerlander und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wohnungseigentumsgesetz geändert wird.

Auch bei diesem Punkt gilt die gleiche Regelung: pro Fraktion ein Redner oder eine Rednerin.

Wir gehen in die Debatte ein. Das Wort erhält die Antragstellerin. – Bitte sehr.

15.43

Abgeordnete Mag. Doris Kammerlander (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! Sie entnehmen unserem Antrag: Es geht um das Wohnungseigentum. Die Motivation, einen solchen Antrag überhaupt zu stellen, kommt davon, daß es eine Pluralität von verschiedenen Lebensformen gibt – Ehe, Lebensgemeinschaften, Alleinerzieher, Alleinerzieherinnen, Singles, aber auch Mehrgenerationenfamilien –, und weil wir Grüne der Meinung sind, daß wir davor die Augen nicht verschließen sollten, sondern entsprechende konkrete Maßnahmen gesetzt werden sollten, um dieser Vielfalt Rechnung zu tragen.

Schauen wir uns die Zahlen der Entwicklung an, nur im Bereich der Lebensgemeinschaften, die sozusagen mit einer Ehe vergleichbar sind – es handelt sich aber um Paare, die nicht verheiratet sind –: Diese Zahl ist stark im Steigen begriffen und hat im Zeitraum von 1984 bis 1993 um 6 Prozent zugenommen. Das ist aber nur eine der Lebensformen, die wir damit anschneiden wollen.

Es gibt auch noch andere Formen, die durchaus im Steigen begriffen sind, eine davon – ich habe sie schon genannt – ist die Mehrgenerationenfamilie, die Situation, daß Mutter oder Vater mit Tochter oder Sohn oder Großmutter mit Enkelin oder Enkel Wohnungseigentum begründen will.

Wir können davon ausgehen, daß das Wohnungseigentum immer mehr an Bedeutung gewinnt bei der Befriedigung des Wohnbedürfnisses; diesbezüglich sind die Zahlen sogar sehr stark im Steigen begriffen – von 1981 bis 1991 um 36 Prozent. Wohnungseigentum wird aus verschiedenen Gründen immer größere Bedeutung haben, aber sicher auch aus Gründen der


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