Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 25. Sitzung / Seite 133

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Und zweifellos haben wir ein Defizit in diesen Fragen der sachorientierten Diskussion. Ich sage das durchaus auch selbstkritisch für die Volkspartei als Regierungspartei.

Eine wichtige Frage ist heute angesprochen worden, und zwar die Frage der Printmedienkonzentration, die durch entsprechende Klagen und Gegenklagen von "Falter" und "Standard" gegen Mediaprint aktualisiert wurde. Ich möchte dazu für die Volkspartei vor allem eines grundsätzlich festhalten: Der wichtigste medienpolitische Grundsatz der Volkspartei ist die Erhaltung und Erweiterung der Medien- und Meinungsvielfalt in unserem Land. Für uns ist klar, daß durch die Vielfalt und durch den Wettbewerb publizistische Macht neutralisiert und die Gefahr der Manipulation und der Bevormundung begrenzt wird. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Die ÖVP lehnt deshalb grundsätzlich jede Art von Medien- und Meinungsmonopol ab. Das gilt sowohl für monopolistische Organisationsformen als auch für die aus Konzentrationsprozessen entstehenden Quasimonopole, wie es sie vielfach auch im Medienbereich gibt. Wir treten also konsequent für die Einhaltung und Anwendung des Kartellrechtes auf dem Mediensektor mit dem Ziel ein, weitere Konzentrationen zu verhindern. Wir sind grundsätzlich bereit, uns mit allen Initiativen ernsthaft auseinanderzusetzen, die hier eingebracht werden, die hier ergriffen werden und die die Medienvielfalt und damit die Veröffentlichungsfreiheit einschließlich der Sicherheit und der Sicherstellung des Vertriebes gewährleisten.

Meine Damen und Herren! Wer so wie wir von der Österreichischen Volkspartei für die Marktwirtschaft ist, wird schon aus ordnungspolitischen Gründen alles tun, um gerade und auch in diesem Medienbereich Wettbewerb und Konkurrenz sicherzustellen. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir bekennen uns aber auch klar zum Eigentum und zur privatwirtschaftlichen Organisationsform der Printmedien. Und Eingriffe wie etwa eine rückwirkende Entflechtung von Printmedien wären für uns so schwerwiegende Eingriffe in das Grundrecht des Eigentums und der Erwerbsfreiheit, daß wir sie nur unter ganz besonderen Voraussetzungen und Verhältnissen ins Auge fassen können. Und diese besonderen, demokratiegefährdenden Verhältnisse kann man derzeit wohl seriöserweise in Österreich trotz Mediaprint nicht konstatieren, und wir sollten sie uns von niemandem, auch nicht von Politikern und Journalisten, einreden lassen! (Beifall bei der ÖVP.)

Auch und gerade die Medien sind selbstverständlich wirtschaftlichen Konzentrationsprozessen ausgesetzt. Nachfrage und Angebot sind auch da ein unerbittlicher Gradmesser für den Markterfolg. Selbstverständlich dürfen diese Kriterien in einer Marktwirtschaft nur unter ganz bestimmten Rahmenbedingungen beeinflußt oder gar aufgehoben werden. Es muß uns klar sein: Staatliche Maßnahmen gegen den wirtschaftlichen Prozeß der Konzentration sind in einer Presseordnung, die auf den Markt abgestellt ist, grundsätzlich systemwidrig und lassen sich deshalb auch nur bedingt durchsetzen. Sie brauchen vor allem einen ganz besonderen, demokratiepolitischen Rechtfertigungsgrund. Auch das muß man zur Kenntnis nehmen, wenn man sich – und da meine ich gerade die Damen und Herren von den Liberalen – ebenfalls zur Marktwirtschaft bekennt! (Beifall bei der ÖVP.)

Ob im konkreten Fall der Klage des "Standard" beziehungsweise des "Falter" gegen die Mediaprint Rechnung getragen wird, ist derzeit nicht primär eine politische, sondern im jetzigen Stadium vor allem eine rechtliche Frage. Man wird sich daher das Urteil des Kartellgerichts beziehungsweise des OGH sehr genau anschauen müssen, vor allem auch seine Begründung. Man wird daraus auch allenfalls dahin gehend Schlüsse ziehen müssen, ob weitere politische Konsequenzen notwendig sind. Wir sind jedenfalls für jede weitere Diskussion dieses Themas offen. Wenn die Opposition etwa eine konkrete Novellierung des Kartellrechtes vorschlägt, dann werden wir uns selbstverständlich offen und vorurteilsfrei damit auseinandersetzen!

Derzeit greift das Schutzsystem des Kartellrechts jedenfalls erst bei wiederholtem, die Medienvielfalt beeinträchtigendem Mißbrauch. Wir werden kritisch prüfen, ob diese Norm zur Erhaltung der Medienvielfalt auch ausreicht. Ich erhoffe mir diesbezüglich Aufklärung durch die derzeit laufenden gerichtlichen Verfahren, die wir sehr genau verfolgen werden. Jedenfalls können selbstverständlich auch Presseunternehmen nicht gänzlich aus ihrer Verantwortung für die Wirt


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite