Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 25. Sitzung / Seite 145

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Aber selbstverständlich gibt es nach wie vor auch noch nach dem 1. 8. 1996 keine Fernsehveranstaltungsfreiheit, weil das terrestrische Fernsehen nach wie vor nicht möglich ist.

Herr Bundeskanzler! Darf ich Sie konkret und persönlich ansprechen: Ich habe mich schon sehr gewundert, als Sie zum Privatradiogesetz und zum Erkenntnis der Verfassungsgerichtshofes meinten, nicht der Gesetzgeber sei daran schuld, sondern die Konkurrenten seien daran schuld, daß es in Österreich – mit Ausnahme der zwei Gesellschaften "Radio Melody" und "Antenne Steiermark" –, keinen privaten Rundfunk gibt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe mir das Verfassungsgerichtshoferkenntnis von meiner Kanzlei faxen lassen. Ich möchte auch nicht verschweigen, daß ich selbst sieben erfolgreiche Verfassungsgerichtshofbeschwerden gegen das Regionalradiogesetz für sieben Bundesländer eingebracht habe. Herr Bundesminister! Ich darf Ihnen doch in Erinnerung rufen, daß es nicht die Konkurrenten sind, die Radio betreiben wollen und die daran schuld sind, daß es in sieben Bundesländern noch kein privates Radio gibt, sondern daß es einzig und allein der Gesetzgeber und der damalige Verkehrsminister Klima zu verantworten haben, daß es in Österreich kein privates Radio gibt. Sie haben es nämlich deshalb zu verantworten, weil sie dem Hohen Haus ein Gesetz, nämlich das Regionalradiogesetz, und eine Verordnung, nämlich die Frequenznutzungsverordnung, vorgelegt haben, die beide verfassungs- beziehungsweise gesetzwidrig sind. Das Regionalradiogesetz ist verfassungswidrig und der Frequenznutzungsplan gesetzwidrig.

Herr Bundeskanzler! Da kann man es sich nicht so einfach machen und sich hierherstellen und sagen, die Konkurrenten seien daran schuld, die konnten sich nicht einigen. Tatsächlich ist der Gesetzgeber schuld. Er hat ein wirklich dilletantisches Gesetz gemacht, und dieses Gesetz, im konkreten Fall die Bestimmung des § 2 des Regionalradiogesetzes, hat der Überprüfung durch den Verfassungsgerichtshof nicht standgehalten.

Ich darf daran erinnern, daß der Verfassungsgerichtshof ausgeführt hat, daß das Privatradiogesetz nicht vorsieht, in welcher Weise und Intensität der Frequenznutzungsplanung die Aufgaben und Interessen des ORF zu berücksichtigen sind. Es war damals im Privatradiogesetz nicht die Abgrenzung im Wesen des dualen Rundfunks zwischen dem ORF und dem privaten Regionalradiobetreibern festgelegt worden. Andererseits konnten auch keine Anhaltspunkte im Gesetz gefunden werden, für welche Art und Weise der Frequenznutzungsplan für den regionalen Hörfunk die Erfordernisse des lokalen Rundfunks zu berücksichtigen hat, und auch nicht dafür, für wie viele regionale Programmveranstalter pro Bundesland Standorte und Frequenzen vorzusehen sind.

Dies ist der eigentliche Vorwurf, der an den jetzigen Finanzminister und damaligen Verkehrsminister zu richten ist. Er hat es sich einfach zu leicht gemacht. Er hat sich beim Frequenznutzungsplan darauf verlassen, einen Plan des ORF über freie Frequenzen in den Bundesländern zu übernehmen, und hat schematisch diese Frequenzen festgelegt. Herr Kollege Cap! Ich sage Ihnen eines – und ich appelliere in diesem Zusammenhang wirklich an alle Mediensprecher, die jetzt noch herinnen sitzen, hier etwas zu tun –: Solange der österreichische Gesetzgeber nicht alle technischen Vorkehrungen trifft, daß möglichst viele Frequenzen in den einzelnen Bundesländern freigegeben werden, für Privatregionalradio und lokales Radio, solange nicht alle technisch verfügbaren Frequenzen freigegeben werden (Abg. Dr. Cap: Wer sagt das?) – das sagt der Verfassungsgerichtshof –, so lange gibt es keine Rundfunkveranstaltungsfreiheit, weil der duale Rundfunk nicht funktionieren kann. (Beifall bei den Freiheitlichen.) Herr Kollege Cap, glauben Sie mir das! (Abg. Dr. Cap: Nein, er sagt das Gegenteil! Wer gibt sie nicht frei?)

Der Gesetz- und Verordnungsgeber gibt sie nicht frei. Es gibt pro Bundesland nach der Frequenznutzungsverordnung nur eine Frequenz. Herr Kollege Cap, das müßten Sie doch als Mediensprecher wissen. (Abg. Dr. Cap: Das ist doch eine technische Frage!)


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