Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 25. Sitzung / Seite 193

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autokratischen Herrschaft der FPÖ und deren Auswirkungen auf das Schulregime in Kärnten in der Zeit ihrer Herrschaft eingehen (Beifall bei der SPÖ.) Wie gesagt: Es ist das schon ziemlich langweilig und abgedroschen. Es ließe sich ziemlich nachvollziehen, wie das vor sich gegangen ist, aber das ist hier, glaube ich, nicht notwendig. (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.) Sehr oft, Herr Abgeordneter, aber darauf will ich nicht eingehen.

Frau Minister! Positiv ist die Änderung des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes, weil eine Reihe von Regelungen in Anlehnung an die Bundeslehrer betreffend Ernennung, Definitivstellung und so weiter getroffen wurde. Ich möchte es ganz kurz machen. Positiv finde ich, daß neben der persönlichen und fachlichen Eignung sowie der Wartezeit nunmehr die Landesgesetzgebung dazu aufgerufen ist, nähere Ausführungsbestimmungen zu erlassen und zusätzliche Auswahlkriterien festzulegen, weil damit mehr Dezentralisierung und Regionalisierung erreicht wird. Positiv finde ich auch die Verlängerung des Zeitraumes für die Umwandlung des definitiven Dienstverhältnisses von vier Jahren auf sechs Jahre – nicht nur, weil es die Planstellen entlastet, sondern weil auch eine längere Erprobungsphase damit erreicht wird. Positiv ist auch die zweimalige negative Leistungsfeststellung, die in der Praxis ohnedies sehr selten vorgekommen ist, aber doch mehr Handhabe für Maßnahmen gibt, wenn ein Lehrer nicht entspricht.

Was den § 26 anlangt, die drei Bewerber eines Besetzungsvorschlages, so wurden bisher die Leistungsfeststellung, der Vorrückungsstichtag, die Verwendungszeit und die sozialen Verhältnisse berücksichtigt. Hier möchte ich ein wenig kritisch bemerken, daß die Berücksichtigung der sozialen Verhältnisse gestrichen wurde. Ich denke, daß das durchaus ein Kriterium ist, das man da in Betracht ziehen kann, wenngleich ich begrüße, daß die zusätzlichen fachspezifischen Kenntnisse, die jetzt gefordert sind, sowie die näheren Auswahlkriterien in der Landesgesetzgebung die ganze Geschichte wesentlich objektivieren werden.

Was die Ernennung der Schulleiter betrifft, denke ich, daß die jetzige Regelung ein Fortschritt ist; mir persönlich nicht weitgehend genug, aber doch ein Fortschritt. Zum einen finde ich es gut, daß die Landesgesetzgebung beschließen kann, daß das Schulforum und der Schulgemeinschaftsausschuß binnen drei Wochen eine begründete schriftliche Stellungnahme abgeben können und somit de facto ein Einspruchsrecht erhalten. Das erscheint sinnvoll, weil die Schule vor Ort und die schulunmittelbaren Gremien vor Ort am besten die Person des Lehrers einschätzen können.

Zum zweiten stimme ich zu, daß die Schulleiter in Zukunft zunächst einmal auf vier Jahre beschränkt gewählt beziehungsweise bestellt werden, daß sich der Schulleiter in diesem Zeitraum zunächst einmal bewähren muß und daß erst danach eine Wiederbestellung unbegrenzt möglich ist.

Der Schulleiter muß außerdem einen Schulmanagementkurs absolvieren, dessen Inhalte eben Schulrecht, Schulverwaltung, Schulorganisation, Leitung und Mitarbeiterführung, Kommunikation und Kooperation, Konfliktmanagement, Unterrichtsbeobachtung, Lehrerberatung, Beurteilung und Schulentwicklung sind. Das alles ist im Hinblick auf die bessere Ausbildung, auf die bessere Bewährung der Schulleiter ein positiver Schritt.

Ich persönlich hätte es vorgezogen, wenn die Wiederbestellung trotzdem alle vier Jahre immer wieder erfolgen würde, weil die Schulleiter mehr gefordert würden, sich weiterzubilden, weil sich die psychische Struktur, die Altersstruktur der Schulleiter ändert. (Demonstrativer Beifall der Abg. Schaffenrath .) Insofern ist das ein erster Schritt in die richtige Richtung.

Ich glaube, daß wir dahin kommen müssen, das sich die Schulleiter alle vier Jahre bewähren und stellen müssen. Das würde ich für den nächsten Schritt halten. Aber insgesamt beinhaltet das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz mehr Objektivität, mehr Transparenz und ist ein Schritt in die richtige Richtung. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

22.15

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Johann Schuster. – Bitte.


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