Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 25. Sitzung / Seite 196

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diesem Schulblock auf der Tagesordnung des heutigen Tages hat gezeigt, daß die Bestellung von Lehrern zu Schulleitern ein hochgradig sensibles Thema ist – und vermutlich so lange eines gewesen ist, seit es solche Bestellungen in Österreich gibt.

Ich begrüße daher heute die im LDG vorgeschriebenen Maßnahmen, in denen für die Landesgesetzgebungen impliziert wird, daß diese in ihren Ausführungsbestimmungen zusätzliche Maßnahmen ergreifen und festschreiben sollen, die der Objektivität und Transparenz dienen. Ich kann es mir nicht verkneifen, Frau Abgeordneter Preisinger zu widersprechen, wenn sie genau diese Maßnahmen dahin gehend anprangert, daß dadurch Bewerber bevorzugt würden.

Da Frau Abgeordnete Preisinger hier ein Beispiel aus Niederösterreich gebracht hat, möchte ich einmal darstellen, wie derzeit in Niederösterreich im Pflichtschulbereich die Leiterbestellung erfolgt.

Nach einer entsprechenden Bewerbung, wobei die objektiven Qualifikationen und sonstigen Fortbildungsmaßnahmen aufgelistet werden, und nachdem das Schulforum eine Stellungnahme abgegeben hat, gehen diese Bewerber zu einem sogenannten Hearing. Und dort wird vor einer Kommission unter Einbeziehung eines Personalberatungsbüros eine objektive Reihung vorgenommen. Diese Reihung wird dann Kollegialorganen der Bezirkschulbehörde und des Landesschulrates vorgelegt.

Wenn Sie, sehr geschätzte Frau Abgeordnete Preisinger, nun sagen, daß in Tulln jene drei Bewerber, die als die besten in der Objektivierung dargestellt wurden, dann von den Organen auch gereiht wurden, so zeigt das, daß dieses Objektivierungsmodell voll gefruchtet und funktioniert hat. Zu denken gibt mir allerdings, wenn das dann nicht eingehalten wird, wenn Leute objektiv als bestqualifiziert bezeichnet werden, die Entscheidungsträger diese objektiven Kriterien jedoch ignorieren und den Schlechterqualifizierten dann zum Schulleiter ernennen.

Daß das nicht Phantasie von mir ist, ist beweisbar, denn es ist das vor drei Tagen im Bundesland Niederösterreich passiert, nämlich an der Sonderschule in Hainburg und an der Hauptschule Blindenmarkt. Es wurden nicht die objektiv Bestbewerteten, sondern die schlechteren ernannt. Und diese Entscheidung wurde von der letzten Kommission getroffen, von der sogenannten Landeslehrerkommission. (Abg. Dr. Stippel: Wer hat denn dort die Mehrheit?) Vermutlich wird diese Entscheidung auch noch die Höchstgerichte befassen, und dann werden wir sehen, was Objektivierung tatsächlich wert ist. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich möchte zum Schluß auch noch einen anderen positiven Aspekt der heutigen Beschlußfassungen hervorstreichen, nämlich die Tatsache, daß im Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz den Schulerhaltern im Pflichtschulbereich die Möglichkeit eingeräumt wird, Schulliegenschaften unbürokratisch zu vermieten.

Es gab das bisher auch, aber es war ein bürokratischer Spießrutenlauf über Bezirksverwaltungsbehörden, mit Stellungnahmen der Schulleiter, mit Stellungnahmen der Klassenlehrer, mit Stellungnahmen der Bürgermeister und mit Stellungnahmen der Schulaufsichtsbeamten. Und bis diese bürokratischen Hürden genommen waren, war es in vielen Fällen für Einzelveranstaltungen nicht mehr notwendig, diesen Schulraum anzumieten, denn dann war diese Veranstaltung bereits vorbei. Ich begrüße es daher, daß die Schulerhalter in Hinkunft im Zusammenwirken mit den Schulleitern diese Räumlichkeiten unbürokratisch vermieten können. (Beifall bei der SPÖ.)

22.28

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Frau Berichterstatterin, wünschen Sie ein Schlußwort? – Das ist nicht der Fall.

Meine Damen und Herren! Ich habe es schon erwähnt: Wir haben jetzt mehrere Abstimmungen durchzuführen, und ich bitte Sie daher, sich auf Ihre Plätze zu begeben. (Unruhe im Saal. – Prä


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