Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 27. Sitzung / Seite 103

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versucht, da eine spürbare Anhebung zu erreichen. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, daß diese Forderung nicht mehrheitsfähig ist. Wenn Sie aber in Ihrem Antrag, Frau Kollegin Haidlmayr fordern, diese Ausgleichstaxe müsse von 1 930 S auf das durchschnittliche Bruttomonatsentgelt angehoben werden, das heißt also auf sage und schreibe 15 000 S, 16 000 S, 17 000 S im Monat (Abg. Haidlmayr nickt) , dann ist das so irreal (Abg. Haidlmayr schüttelt den Kopf) , dann ist das so weit von jeder Realisierbarkeit, daß wir dieser Ihrer Forderung leider wirklich nicht zustimmen können. Für derartige Forderungen sind wir nicht zu haben. Ja zu einer maßvollen Anhebung, und in diese Richtung würden wir auch gerne argumentieren.

Wir können uns aber vorstellen, daß man die Beschäftigungszahl, die Pflichtzahl reduziert. Sie wissen, daß derzeit Betriebe mit 25 und mehr Beschäftigten pro 25 Beschäftigte einen behinderten Dienstnehmer einstellen müssen. Werfen wir einen Blick in die Bundesrepublik Deutschland: Dort muß man schon pro 16 Dienstnehmer einen Behinderten einstellen. Das ist durchaus eine Zahl, von der ich glaube, daß wir uns daran orientieren könnten.

Es ist auch überlegenswert, die immer noch bestehende Begünstigung der Gebietskörperschaften, der öffentlichen Hand also, im Behinderteneinstellungsgesetz zu beseitigen. Diese ist durch nichts zu rechtfertigen, durch nichts zu begründen.

Es ist auch fraglich, ob die Prämien, die wir an Dienstgeber für Werkverträge, die sie mit Behindertenwerkstätten ableisten, zahlen, tatsächlich effizient sind.

Es gibt also durchaus einigen Handlungsbedarf, und wir sind dabei, darüber Überlegungen anzustellen.

Frau Kollegin Haidlmayr! Sie haben auch nicht recht, wenn Sie meinen, im Ausgleichstaxfonds hätte man in den letzten Jahren überhaupt nichts mehr ausgegeben. (Abg. Haidlmayr: Für Sondermaßnahmen!) Schauen Sie sich einmal diese Statistiken an! Ich darf Ihnen ein paar besonders bemerkenswerte Zahlen daraus nennen. In einem haben Sie aber wieder recht: Sie haben recht, daß die Zahl der Studien- und Lehrlingsbeihilfen, die aus diesem Ausgleichstaxfonds gefördert wurden, rückläufig sind. Doch dafür gibt es eine ganz einfache, plausible Erklärung: Die Zahl der Anträge ist in diesem Bereich schlicht und einfach gesunken.

Schauen Sie sich aber die Zahlen in anderen Bereichen an: Technische Arbeitshilfen: ein Plus von 108 Prozent von 1994 auf 1995. Zuschüsse zur Existenzgründung: ein Plus von 78 Prozent. Sonstige Mobilitätshilfen: ein Plus von 55 Prozent. Ich könnte noch weitere Zahlen dieser Liste anführen.

Liebe Frau Kollegin! Statt sich hier herauszustellen und selektiv ein paar Negativzahlen zu verbreiten, würde ich Sie doch einladen, auch in diesem Bereich der Wahrheit häufiger die Ehre zu geben. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf der Abg. Haidlmayr .)

Weil Sie den Nationalfonds angeschnitten haben, liebe Frau Kollegin Haidlmayr: Sie stellten sich hier heraus und sagten, im Nationalfonds wären 1 000 S für behinderte Menschen vorgesehen. Sie wissen doch genau, daß das überhaupt nicht stimmt.

Im Nationalfonds stehen derzeit Mittel in der Höhe von 22 Millionen Schilling zur Verfügung. Pro Jahr haben wir in den letzten Jahren durchschnittlich 15, 16, 17 Millionen Schilling ausgegeben. Das heißt, wir werden mit diesen 22 Millionen Schilling auch heuer leicht über die Runden kommen. Es wird kein Problem sein. (Abg. Haidlmayr: Und nächstes Jahr?)

Auch für nächstes Jahr sind einige Reserven da. Wir werden uns etwas einfallen lassen, ganz gewiß. Sie können sicher sein, daß wir hier der Phantasie einigen Spielraum geben werden.

Einen letzten Punkt erlauben Sie mir noch anzuschneiden. Kollege Peter hat, bezogen auf den Kündigungsschutz, gemeint, der behinderten Arbeitnehmern eingeräumte Kündigungsschutz sei ein Einstellungshindernis, dieser würde die Betriebe veranlassen, keine Behinderten zu beschäftigen. Ich darf da ein wenig aus der Schule der Praxis berichten; ich kann als Leiter


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