Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 27. Sitzung / Seite 139

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Zu Frage 18: Die Landesinnungen der Bandagisten und Orthopädietechniker sind die Vertragsabschlußpartner der einzelnen Krankenversicherungsträger. Die Bundesinnung der Bandagisten und Orthopädietechniker ist Vertragspartner des Hauptverbandes.

Zu Frage 19: Seitens der Krankenversicherungsträger hat der jeweilige Vorstand und seitens des Hauptverbandes der Präsidialausschuß beziehungsweise die Verbandskonferenz die Gesamtverträge abgeschlossen.

Zu Frage 20: Die Vertreter der Aufsichtsbehörde waren bei den Vertragsverhandlungen, die ja im Rahmen der Selbstverwaltung erfolgen, nicht dabei, sondern lediglich bei den entsprechenden Beschlußfassungen der Verwaltungskörper, also im Vorstand beziehungsweise in der Verbandskonferenz. Darüber hinaus hat keine Befassung der Beamten meines Ministeriums stattgefunden, weil diese Verträge nicht der Genehmigung durch das Bundesministerium für Soziales unterliegen.

Zu Frage 21: Gesamtverträge bedürfen im Sinne des Prinzips der Selbstverwaltung – wie bereits erwähnt – nicht der Genehmigung durch das Sozialministerium.

Zu Frage 22: Auch bei der nachprüfenden Kontrolle durch den Rechnungshof und die Aufsichtsbehörde hat es keine Beanstandungen gegeben.

Zu Frage 23: Ein entsprechender Sachverhalt ist mir nicht bekannt.

Zu Frage 24: Handelsspannen bis zu 1 000 Prozent existieren nach meinen Erhebungen in diesem Bereich nicht. Im Bereich der auf Rechnung der Sozialversicherung abgebbaren Produkte gibt es nach meinen Informationen keine Handelsspannen bis zu 1 000 Prozent. Die Handelsspannen bei den Bandagisten betragen im Bereich der Sozialversicherungsprodukte insgesamt durchschnittlich rund 50 Prozent.

Zu Frage 25: Das ist die Frage, ob ich die ARGE Orthopädie oder die Personen, aus denen sich die ARGE Orthopädie zusammensetzt, kenne. Antwort: Nein.

Zu Frage 26: Die ARGE Orthopädie ist vom Hauptverband mit keinen Aufgaben betraut worden.

Zu Frage 27: Die Verhandlungen mit der Bundesinnung der Bandagisten laufen intensiv seit 1994. Der Hauptverband bedient sich hiebei ausschließlich Bediensteter der Sozialversicherung.

Zu Frage 28: Die ARGE Orthopädie ist kein Verhandlungspartner des Hauptverbandes. Eine Beurteilung durch mich als Aufsichtsorgan ist mir daher schon aus diesem Grund nicht möglich.

Zu Frage 29: Der Hauptverband hat dem Forschungsinstitut für Orthopädie keine Aufträge erteilt. Regelmäßige Anfragen an das Forschungsinstitut für Orthopädietechnik stellt nach meinem Wissen ausschließlich die Vorarlberger Gebietskrankenkasse, und zwar im Zusammenhang insbesondere mit der Qualität von Behelfen für Prothesen und Orthesen.

Kosten für einzelne Anfragen fallen nicht an. Die Vorarlberger Gebietskrankenkasse ist Mitglied des Forschungsinstituts für Orthopädietechnik.

Zu Frage 30: Da ich aufgrund meines Informationsstandes davon ausgehen kann, daß die Krankenversicherungsträger keine überhöhten Tarife zahlen, ist den Patienten, Beitrags- und Steuerzahlern sowie den Krankenkassen dadurch kein Schaden entstanden.

Zu Frage 31: Die Vereinbarungen über Tarife obliegen der Selbstverwaltung im Hauptverband und den einzelnen Krankenversicherungsträgern. Insgesamt wurden Maßnahmen zur Kostendämpfung getroffen; diese werden auch weiter intensiviert, unter anderem auch durch die Einrichtung verstärkter Kontroll- und Controlling-Mechanismen.

Abschließend möchte ich noch einmal feststellen, daß man zunächst die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben auch im Zusammenhang mit den Gesamtausgaben sehen muß und daß wir uns auf alle Fälle bemühen werden – wir werden das auch erreichen –, daß die Qualität


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