Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 27. Sitzung / Seite 207

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sen Anträge und den Arbeitsinspektionsbericht debattiert haben, möchte ich mich auf das Übereinkommen über die Verhütung von industriellen Störfällen der Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation vom Juni 1993 beschränken.

Wir sind uns einig, daß es von größter Wichtigkeit ist, Störfälle zu verhüten, die Risken von Störfällen geringzuhalten und ebenso deren Auswirkungen.

Daß solche Störfälle in organisatorischen Fehlern, menschlichem Versagen, Abweichungen von normalen Betriebsbedingungen, Fremdeinwirkungen oder Naturgewalten ihre häufigsten Ursachen haben, ist uns allen klar. Die Verhinderung solcher Störfälle ist vor allem eine nationale Aufgabe, aber auch eine der Internationalen Arbeitsorganisation, der Vereinten Nationen und der WHO sowie anderer zwischenstaatlicher Organisationen.

Ich glaube, jeder von uns ist der Meinung, daß wir diesem Übereinkommen überwiegend zustimmen können. Aus zeitökonomischen Gründen, weil alle schon sehr müde sind und die Zeit weit fortgeschritten ist, erspare ich mir, auf alle Artikel einzugehen.

Österreich ist, bedingt durch besonders exzessive und exakt überprüfte Sicherheitsvorschriften, in der glücklichen Lage, daß sich noch nie ein größerer Störfall, wie zum Beispiel vor zirka 20 Jahren das Dioxin-Unglück in Seveso in Italien beziehungsweise vor kürzerer Zeit, nämlich im Dezember 1984, das schwere Chemieunglück in Bhopal in Indien, ereignet hat.

Leider lagern jedoch die multinationalen Konzerne insbesondere der pharmazeutischen und chemischen Industrie die Produktion gefährlicher Güter gerne aus ihren Heimatländern in andere Länder aus. Vor allem Amerika und die Schweiz sind in dieser Hinsicht führend. In meinem Arbeitsbereich erlebe ich es öfters, daß bei Medikamenten, deren Herstellung für die Arbeitnehmer sehr toxisch ist, überlegt wird, sie vom Markt zu nehmen. Meist finden jedoch die multinationalen Konzerne Länder mit geringeren Sicherheitsvorschriften, um Medikamente, die die Gesundheit ihrer eigenen Arbeitnehmer gefährden würden, zu produzieren. Ein Umbau auf bessere Sicherheitsanlagen würde der Wirtschaftlichkeit des Medikamentes nicht entsprechen; so ergreift man eine Auslagerungsmöglichkeit in Länder mit niedrigeren Standards. – Dies alles sollte durch ein derartiges Übereinkommen hintangehalten werden.

Ich möchte aber auch an die gefährlichen Industrien erinnern, wie zum Beispiel an die Herstellung von Feuerwerkskörpern in der Dritten Welt, wo vor allem Gesundheit und Leben kleiner Kinder gefährdet werden. Es wäre anzustreben, den Import solcher Güter, bei denen die Gesundheit der Bevölkerung des produzierenden Landes gefährdet wird, insbesondere wenn die Produktion mit Kinderarbeit verbunden ist, zu verbieten. Die Lust am Krachen bunter Feuerwerke kann niemals das Leid der Kinder, die diese Arbeit verrichten müssen, aufwiegen.

Wir haben das Glück, in einem Land mit sehr strengen Sicherheitsvorkehrungen zu leben, die auch im größtmöglichen Rahmen überprüft werden, sodaß wir nur wenige Störfälle und diese nur in geringem Ausmaß haben. In vielen Bereichen haben wir wesentlich höhere Standards, als in diesem Übereinkommen gefordert wird.

Einige Ministerien haben daher dazu geraten, das Übereinkommen zu ratifizieren. Da wir aber feststellen müssen, daß die innerstaatliche Rechtslage dem Übereinkommen nicht in allen Punkten entspricht, ist die Ratifikation nicht möglich.

Wie die Interessenvertretung der Arbeitnehmer feststellte, existiert derzeit eine zentrale Stelle zur Ermittlung von störfallgefährdeten Anlagen noch nicht. Eine umfassende Standortpolitik ist gesetzlich ebenfalls nicht vorgesehen. Für die Überprüfung der Betriebe sind laut Gewerbeordnung Arbeitsinspektorate und Gewerbeinspektorate zuständig. Diese erfüllen ihre Aufgabe so vorzüglich, daß wir eine zentrale Stelle nicht unbedingt benötigen.

Da unsere Sicherheitsstandards ausgezeichnet, zum Großteil höher als in vergleichbaren Ländern sind, und wir auch sehr stolz darauf sind, begrüßen wir dieses Übereinkommen,


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