Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 27. Sitzung / Seite 244

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als daß man die entsprechenden Regelungen ohne Gespräche mit den Betroffenen und mit den Berufsvertretungen in diese Novelle einbauen könnte.

Hinsichtlich der Gleichbesetzung der Prüfungskommission mit der Aufnahmekommission gibt es Argumente, die dafür sprechen. Es stellt sich aber dennoch die Frage, ob alle anderen berufsbildenden Schulen, die nach ihren eigenen Bewertungskriterien die Schüler aufnehmen, tatsächlich nicht die Qualität, Kontinuität und Vergleichbarkeit haben, wie es im Abänderungsantrag des Abgeordneten Dr. Pumberger anklingt.

Ein weiterer Punkt ist auch, daß für Angehörige der gehobenen medizinisch-technischen Dienste in diesem Entwurf erstmals eine verpflichtende Dokumentation festgelegt wird. Die verpflichtende Erstellung einer Dokumentation führt sicher auch zur Professionalisierung dieser Berufe und ist daher eine Maßnahme zur Qualitätssicherung und des Schutzes aller Beteiligten.

Sehr geehrte Damen und Herren! Diese Novelle enthält einige wesentliche Verbesserungen und Änderungen. Über einige Punkte muß man noch diskutieren. Fest steht aber, daß gerade die Ausbildung in den Gesundheitsberufen qualitativ hochwertig und den Anforderungen angepaßt sein. (Beifall bei der SPÖ.)

0.56

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zum Wort gelangt nunmehr Frau Abgeordnete Motter. – Bitte.

0.56

Abgeordnete Klara Motter (Liberales Forum): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir Liberalen geben der Regierungsvorlage, mit der das Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste geändert wird, unsere Zustimmung (Beifall beim Liberalen Forum, bei der SPÖ und den Freiheitlichen) – ich bin leider noch nicht ganz fertig! –, denn durch den EU-Beitritt ist eine vollständige Anpassung des MTD-Gesetzes an die dort herrschende Rechtslage unabdingbar geworden. Ich möchte aber nicht verhehlen, daß ich nicht verstehe, warum dieses Gesetz heute wieder nur halbherzig beschlossen wird. Ich darf daran erinnern, daß im Begutachtungsverfahren eine MTD-Liste begrüßt wurde, wenn auch mit Kritik. Heute müssen wir jedoch feststellen, daß im vorliegenden Gesetz überhaupt keine Liste mehr vorhanden ist. – Warum es sich so verhält, Frau Ministerin, ist mir unerklärlich.

Weiters ist dieses Gesetz ein typisches Beispiel für ein österreichisches Gesetz auf dem Weg der ständigen Novellierungen. Frau Kollegin Onodi! Von einem Ruck-Zuck-Verfahren kann, glaube ich, nicht die Rede sein. Denn bekanntlich wurde bereits 1992 das MTD-Gesetz beschlossen, es wurde bereits zweimal, 1993 und 1994, novelliert, und 1996 wird es mit der heutigen Beschlußfassung erneut geändert.

Die nächste Novellierung steht uns aber bereits ins Haus. Denn den Erläuterungen dieser Vorlage ist zu entnehmen, daß Korrekturen der Versäumnisse der Aufnahme von Regelungen, die wiederum nicht in das Gesetz eingegangen sind, ehest anstehen.

Ich zitiere: "Weitere derzeit noch nicht ausreichend diskutierte Reformvorhaben, die an das Bundesministerium für Gesundheit und Konsumentenschutz herangetragen wurden, bleiben einer späteren Novelle vorbehalten." – Ende des Zitats.

Meine Damen und Herren! Wir haben sowohl dem Abänderungsantrag der Grünen als auch den Anträgen der Freiheitlichen bereits im Ausschuß zugestimmt, weil diese Anträge einige der notwendigen Reformen beinhalten würden. (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Freiheitlichen.)

Es ist mir unverständlich, daß die Abgeordneten der Regierungsparteien diese Anträge ablehnen und dadurch wieder einmal Verhinderungspolitik dokumentieren. (Neuerlicher Beifall beim Liberalen Forum und bei den Freiheitlichen.)


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