Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 30. Sitzung / Seite 39

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Meine Damen und Herren! Familiennachzug in der Quote. Diesbezüglich gibt es Mißverständnisse vor allem in den Bundesländern. Ja wie kommt denn die Quote zustande? Die Quote kommt zustande aufgrund der Bundeshöchstzahl, die durch Verordnung der Bundesregierung mit Zustimmung des Hauptausschusses festgelegt wird, und aufgrund von Anträgen der Länder. (Abg. Dr. Haider: Schon um 54 Prozent überzogen!)

Wenn also ein Land den Antrag stellt, daß es keinen Zuzug will, dann gibt es eben keinen Zuzug. Ich erinnere mich an die letzte Quotenverordnung, wo beispielsweise das Land Vorarlberg gesagt hat, die Quote, die auf Vorarlberg entfiele, sei ihm zu hoch, es wolle 1 000 weniger. Daraufhin wurden 1 000 weniger in die Quote genommen.

Hier liegen also Mißverständnisse vor. Der Familiennachzug ist natürlich von Fristen abhängig, von der Dauer des Aufenthaltes und davon, ob tatsächlich ein Familienleben geführt wird. Er bezieht sich nicht auf verheiratete volljährige Kinder, auch nicht auf Großeltern, sondern nur auf die Kernfamilie im engsten Bereich und muß innerhalb der Quote liegen, die regional gestaffelt ist und die den Wünschen der mit der Vollziehung betrauten Länder entspricht. Ich glaube, das ist eine vertretbare Regelung. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich verstehe auch manche Fragen nicht, die von freiheitlicher Seite gestellt werden. (Abg. Mag. Stadler: Das glaube ich!) Wenn Sie das Fremdenrecht und das Aufenthaltsrecht lesen, dann stellen Sie fest, daß in bezug auf Kriminalität und Arbeitsunwilligkeit beziehungsweise Mißbrauch unseres Sozialsystems eine Verschärfung enthalten ist. (Abg. Mag. Stadler: Der Sausgruber sieht das aber anders!) Sausgruber sieht eben nicht alles. Auch das ist möglich. – Das heißt also, daß Arbeitsunwillige, solche, die nicht vermittelbar sind, solche, die das System mißbrauchen, auch leicht kriminelle Wiederholungstäter, keine Arbeitsgenehmigung, keine Aufenthaltsgenehmigung bekommen und abgeschoben werden.

Das heißt also: All das, was den Unwillen unserer Mitbürger erregt – der Mißbrauch unseres Systems, das Nicht-arbeiten-Wollen, wenn man arbeiten kann, Ladendiebstähle, Gewalttätigkeit, Alkohol am Steuer im Wiederholungsfall –, all diese Vergehen sollen in Zukunft sanktioniert werden. (Abg. Dr. Haider: Von welcher Regelung sprichst denn du? Das steht nicht im Gesetz!) Es steht im Gesetz. (Abg. Dr. Haider: Nein! Das ist die glatte Unwahrheit! Steht alles nicht im Gesetz! Die glatte Unwahrheit!)

Meine Damen und Herren! Auch bezüglich des Asylverfahrens wollen wir eine Neuregelung – diese haben wir auch durchgesetzt. Es gibt im Asylverfahren eine klare Regelung bezüglich des Asyls an der Grenze. Wir werden den Wünschen der flüchtlingsbetreuenden Organisationen und dem UNO-Hochkommissar entgegenkommen und in diesem Bereich ein Rechtsmittel einführen, aber wir werden dieses Asylrecht auch unter dem Aspekt: Nur wer Schutz vor Verfolgung sucht und wirklich verfolgt ist, soll Schutz erhalten! der Beschlußfassung im Nationalrat zuführen.

Meine Damen und Herren! Daher die Zustimmung zu diesem Integrationspaket-Neu. Es trägt unsere Handschrift. (Heiterkeit bei den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Haider: 153 000 Zuwanderer tragen die Handschrift der ÖVP! Das hält man ja nicht mehr aus!)

Bezüglich der Familienzusammenführung möchte ich Frau Partik-Pablé etwas sagen: Auch ich habe mir den Fall Gül gegen die Schweiz beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angeschaut. Ich möchte dazu folgendes sagen, Frau Partik-Pablé: Sie sind eine Juristin, und Sie wissen, daß man nur Vergleichbares vergleichen kann. Der Fall Gül ist kein Fall eines Familiennachzugs von jemandem, der in der Schweiz arbeitet und eine Aufenthaltsbewilligung für Arbeitszwecke hat und seine Familie nachkommen lassen will, sondern das ist der Fall eines Invaliditätspensionsbeziehers, der aus humanitären Gründen in der Schweiz Aufenthalt hat. (Abg. Dr. Haider: Das kannst du jetzt nicht erklären mit den 153 000 Zuwanderern, mein lieber Freund!) Er arbeitet nicht in der Schweiz, hat keine Aufenthaltsbewilligung, sondern ist nur aus humanitären Gründen dort. Daher kann dieser Fall nicht verglichen werden mit den 120 000 Gastarbeitern in Österreich, die einen Befreiungsschein haben, die hier Steuern und Sozialversicherung bezahlen und die, wenn sie längere Zeit hier sind, natürlich – wie jeder andere Mensch auch – das Recht auf Familienleben haben. Man kann einem Menschen dieses Grund


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