Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 31. Sitzung / Seite 147

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Herr Bürgermeister Franz Heilmann. Diese beiden werden weiter auf der Gehaltsliste der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse stehen, ohne jemals einen Handgriff dafür zu tun. Die Begründung der Kasse dafür lautet: Die Mandatare hätten sowieso Parteiabgaben, Klubbeiträge sowie andere Werbungskosten zu tragen. Und deshalb zieht man ihnen nichts ab, deshalb zahlt man ihnen den gesamten Lohn aus, obwohl sie bei der Krankenkasse keine Arbeitsleistung erbringen.

Ich frage Sie, ob das die Beitragszahler verstehen werden, denen Sie die Rezeptgebühren von 35 S auf 42 S erhöhen und den Krankenschein um 50 S verkaufen. Meine Damen und Herren, das bezweifle ich.

Da die Angestellten der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse offenbar im Dienst nicht allzu sehr strapaziert werden, benötigen sie auch selten Urlaub. Die Urlaubsansprüche werden daher meistens – in der oberen Etage selbstverständlich – finanziell abgegolten. Ein Angestellter bekam zum Beispiel für 133 nicht konsumierte Urlaubstage 173 926 S. Ein anderer Angestellter bekam für 128 Urlaubstage 231 903 S, ein weiterer für 165 Urlaubstage 282 680 S. Und in zwei Fällen mußten mehr als 340 000 S bezahlt werden plus zwölfmonatiger Abfertigung, da diese anschließend in Pension gingen. Wenn das Geld nicht reicht, kann man ja die Rezeptgebühren erhöhen und die Krankenscheine an die Patienten verkaufen.

Das Kennzeichen eines verfeinerten Bonzentums im Privilegiensumpf stellen die Zulagen dar. (Beifall bei den Freiheitlichen.) So haben die im Außendienst Tätigen ein Anrecht auf eine Zulage, wenn sie nicht im Außendienst, sondern am Dienstort oder in ihrer Heimatgemeinde eingesetzt werden. Die Rechtfertigung der Kasse dazu lautet: Damit soll der fehlende Anspruch auf die Reisegebühren ausgeglichen werden. – Wer also von Ihnen, meine Damen und Herren hier im Hohen Haus, keinen Anspruch auf irgendwelche Reisegebühren hat, der melde sich einfach bei der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse. Für diese wäre das ein Grund, Ihnen eine Zulage als Entschädigung anzubieten. Die Gebietskrankenkasse erhöht dafür die Rezeptgebühren und verkauft die Krankenscheine an die Kranken.

Ein schlagendes Beispiel für diese uferlose Selbstbedienung aus der Tasche der Beitragszahler liefert ein Symposium, im Rahmen dessen mehrere leitende Angestellte – nur solche kommen in den Genuß – die französische Riviera besuchten. Die Vortragenden waren alle aus dem österreichischen Sozialbereich. Das heißt, das österreichische Publikum wurde auf österreichische Kosten an die französische Riviera transportiert, um dort ein typisch oberösterreichisches Symposium zu besuchen. – Das, meine Damen und Herren, wird die Beitragszahler sicherlich freuen, vor allem im Hinblick darauf, daß ihnen jetzt der Krankenschein um 50 S verkauft wird.

Da die Kassen über Unmengen an Geld verfügen, mit dem sie nicht sorgsam und schon gar nicht sparsam umgehen, zahlen sie den Rechtsträgern der Krankenanstalten jährlich einen Ausgleich, wenn diese Krankenanstalten von ihnen zu wenig Patienten bekommen.

Ein weiteres Beispiel: Bei der vorzeitigen Aufgabe eines Baurechtes ließ sich die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse 2,5 Millionen statt der vertraglich zugesicherten 9,6 Millionen Schilling von der Kammer für Arbeiter und Angestellte überweisen. – Ich meine daher, meine Damen und Herren hier im Hohen Haus, daß die Patienten, die ihren Krankenschein jetzt um 50 S und das Medikamentenrezept um 42 S kaufen müssen, ein Recht darauf haben, von der Arbeiterkammer zu verlangen, daß diese ihre Krankenschein- und Rezeptgebühr zur Gänze oder bis zur Grenze von 7,1 Millionen Schilling übernimmt. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ein weiterer Vorschlag, Herr Staatssekretär: Verkaufen Sie nicht die Krankenscheine an Kranke, sondern die Manager der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse an die Arbeiterkammer. Diese schuldet ohnedies Millionen aus den Taschen der Beitragszahler, aber belasten Sie bitte nicht die Beitragszahler. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

19.51

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dolinschek. – Bitte, Herr Abgeordneter.


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