Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 31. Sitzung / Seite 220

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Für die Debatte wurde folgende Redezeit festgelegt: SPÖ 30, ÖVP 28, Freiheitliche 26, Liberales Forum und Grüne je 18 Minuten.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Graf. – Bitte.

1.15

Abgeordneter Dr. Martin Graf (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Die unendliche Geschichte Beamten-Dienstrechtsgesetz setzt sich in diesem Kalenderjahr weiter fort, und zwar zum zweiten Mal, und das ist nichts Neues: Sie haben bereits voriges Jahr angekündigt, daß Sie ein Bundesarbeitnehmergesetz Ende dieses Jahres vorstellen und dieses auch einbringen und dem Hohen Haus vorlegen werden. Damit sollen letztendlich die Unterschiedlichkeiten zwischen den Bedingungen für Vertragsbedienstete und Beamte beseitigt werden.

Für mich persönlich stellt sich die Situation so dar: Wenn man erkennen muß, daß im November 1995 eine Novelle zum Beamten-Dienstrechtsgesetz erfolgte, im April 1996 eine neuerliche Novelle erfolgte und wir jetzt bereits, im Juni 1996 die zweite Novelle in diesem Geschäftsjahr erleben müssen, dann stellt sich doch die Frage, ob Sie überhaupt in der Lage sein werden, ein einheitliches Bundesarbeitnehmergesetz bis zum Jahresende fertigzubringen oder aber ob Ihre Stabstellen blockiert sind mit permanenten Reparaturarbeiten des Beamten-Dienstrechtsgesetzes, zumal – und das ist nichts Neues – ein eventuell zu erlassendes Bundesarbeitnehmergesetz anfangs mehr Kosten verursachen wird. Man hört immer wieder die Summe von 2 Milliarden Schilling!

Herr Staatssekretär! Ich frage Sie: Ist es überhaupt noch realistisch, daß wir in dieser Legislaturperiode zu einem einheitlichen Bundesarbeitnehmergesetz kommen können – oder wird weiterhin nur repariert und werden Fehler der Vergangenheit ausgebessert werden? Und: Wie werden die auf uns zukommenden Mehrkosten im Budget denn bedeckt werden? Oder ist dieses einheitliche, von Ihnen angekündigte Gesetz bereits wieder ein neuerlicher Beitrag zu einem Belastungspaket in Höhe von 2 000 Millionen Schilling?

Diese Fragen drängen sich in Anbetracht von vier bis fünf Novellen im Beamten-Dienstrechtsgesetz pro Jahr – und das schon Jahre hindurch – auf. Das zeigt letztlich die Konzeptlosigkeit der "kleinen Sozialpartnerschaft" zwischen dem Bundeskanzleramt und der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst. Diese Novellen sind Produkt einer schlampigen Gesetzgebung, einer Gesetzgebung, die permanent repariert. Letztendlich handelt es sich immer nur um den Austausch von Interessen; es wird eine Begehrlichkeit erzeugt – egal, von welcher Seite eine Initiative kommt –, sodaß wir permanent gezwungen sind, Reparaturen vorzunehmen.

Aus diesem Grund haben wir auch – wie schon im Ausschuß selbst – getrennte Abstimmung verlangt. Insbesondere lehnen wir Freiheitlichen die Bestimmungen des Artikels 2 Gehaltsgesetz, des Artikels 3 Pensionsgesetz und des Artikels 5 Karenzurlaubsgesetz ab und werden diesbezüglich auch bei der getrennten Abstimmung entsprechend vorgehen. Es handelt sich nämlich hiebei um verschlechternde Maßnahmen, Maßnahmen, die aufgrund der schlampigen und nicht konzeptierten Vorgangsweise beim Strukturanpassungsgesetz getroffen wurden. Es wurde schlicht und einfach vergessen, gewisse Punkte mit aufzunehmen, und zwar möglicherweise aufgrund des Drucks und der Eile, da das Strukturanpassungsgesetz ja im April beschlossen wurde.

Die Kostenfrage für eine eventuelle Gesamtlösung dieser Problematik wird uns noch sehr beschäftigen. Es stellt sich tatsächlich für uns die Frage, ob Sie in Zukunft so weiterwurschteln wollen oder ob Sie eine Lösung finden, die kostenneutral ist, Herr Staatssekretär. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

In aller gebotener Kürze möchte ich jetzt noch etwas Grundsätzliches zu dieser zuletzt stattgefundenen Sitzung des Verfassungsausschusses bemerken. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, daß Herrn Klubobmann Kostelka der Verfassungsausschuß ganz offensichtlich nicht sehr am Herzen liegt. Es war wirklich ungehörig, daß Klubobmann Kostelka als Vorsitzender des Verfassungsausschusses den gesamten Verfassungsausschuß nahezu 30 Minuten darauf


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