Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 31. Sitzung / Seite 228

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Arbeitslosigkeit – im positiven Sinne bitte – nicht unbedeutend war, er in diesem Zusammenhang eine Teilzeitoffensive fordert, so ist das doch genau das, was wir Freiheitlichen mit diesem Antrag erreichen wollten. Deutschland hat in diesem Bereich schon lange reagiert, und es wurde dort eine Teilzeitoffensive in Gang gesetzt, ein Aktionsprogramm für mehr Beschäftigung und Wachstum.

Dieselben Aktivitäten sollten auch in Österreich durchgeführt werden. Der Bund sollte ein Signal setzen und mit gutem Beispiel vorangehen. Die Deutschen schreiben seither alle Stellen im Bund auch für Teilzeitarbeitsplätze aus, was dazu geführt hat, daß in der Zwischenzeit 20 Prozent aller Beamten in Deutschland auf Teilzeit arbeiten, und zwar sowohl weibliche als auch männliche.

In Österreich hingegen ist man voll dabei, diesen Trend zu verschlafen. Wir haben 7 Prozent aller Beschäftigten im Teilzeitbereich angestellt, dort jedoch nur in minderqualifzierten Arbeitsbereichen.

Es ist einfach zuwenig, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien und auf der Regierungsbank, wenn man immer nur davon spricht, daß Familie und Beruf besser vereinbar sein müssen, dann aber überhaupt keine Signale in diese Richtung setzt.

In unseren Nachbarländern hat man die hohe Akzeptanz für solche Teilzeitoffensiven gesehen. Österreich steht da wirklich unter Zugzwang. – Wir Freiheitlichen wollen, daß die Arbeitnehmer, in diesem Fall die des Bundes, jedwede freiwillige Möglichkeit einer Arbeitszeitregelung zwischen 50 und 100 Prozent eingeräumt bekommen – was es bis dato nicht gibt. Auch der Bund hätte einen Vorteil dabei: der Arbeitgeber Bund hätte dadurch nämlich die Möglichkeit eines flexibleren Personaleinsatzes. – Gerade die Beispiele Deutschland und die Niederlande haben gezeigt, daß solche Teilzeitoffensiven auch ein wertvoller Beitrag zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit sind. Aber in Österreich hat man da nach wie vor Scheuklappen auf.

Eine sachgerechte Anwendung unseres Antrages würde auch weder Mehrkosten nach sich ziehen noch eine Benachteiligung für Teilzeitbeschäftigung bei der Vergabe von Führungspositionen bedeuten. Man muß jedoch betonen: bei sachgemäßer Anwendung.

Vor diesem ganzen Szenario wird der freiheitliche Antrag abgelehnt, obwohl Staatsekretär Schlögl eingestanden hat, daß es seines Erachtens nach in diesem Antrag Vorschläge gibt, deren Umsetzung er sich ohne weiteres vorstellen könnte. Kollege Frischenschlager hat zur detaillierten Behandlung sogar die Einsetzung einen Unterausschusses gefordert. Ich wäre sehr froh darüber, wenn ein solcher zustandekäme.

Meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, und auch Sie, Herr Staatssekretär Schlögl, stehen in dieser Sache wirklich ein bißchen sehr nackig da. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Höchtl: "Nackig"?) Ja! Nackig, unbedeckt! Denn dieser von den Regierungsparteien einfach als Alibi eingebrachte Entschließungsantrag enthält derart vage Formulierungen, daß er zur Bedeckung dieser Blöße einfach unzureichend ist. (Beifall bei den Freiheitlichen.) Das muß man wirklich einmal sagen. Er wurde nur deshalb eingebracht, damit man ja nicht in Versuchung gerät, einmal einem Antrag der Freiheitlichen zustimmen zu müssen, einem Antrag, der in den weitesten Bereichen wirklich gut ist.

Herr Staatssekretär! Sie haben mir – aufgrund meiner Urgenzen – immerhin zugestanden, daß Sie gerade dabei sind, ein neues Gesetz für diesen Bereich zu entwickeln. Sie haben auch den Fahrplan aufgestellt, daß Sie das bis Ende des Sommers erledigen und eine entsprechende Regierungsvorlage bis Ende des Jahres einbringen wollen: die Akkordanz der Gewerkschaft öffentlicher Dienst vorausgesetzt. Und daran scheint es ja ein bißchen zu hapern.

Sie waren jedoch überhaupt nicht bereit, Herr Staatssekretär, meiner Intention, diesem Alibi-Entschließungsantrag zumindest eine zeitliche Frist zu setzen, zuzustimmen. Deshalb muß ich sagen: Herr Staatssekretär, die Botschaft hör’ ich wohl: Der erste Teil eines Sprichwortes. Das heißt: Ein freiheitlicher Antrag mag zwar recht gut sein, aber prinzipiell ist er Ihrer Ansicht nach natürlich abzulehnen. Der zweite Teil heißt dann: Allein mir fehlt der Glaube.


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