Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 14

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundeskanzler, bitte.

Bundeskanzler Dkfm. Dr. Franz Vranitzky: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Das wäre genau im Sinn dessen, was ich vorher über die Einrichtung einer Art von Frühwarnsystem gesagt habe. Es sollte wirklich bereits im Vorfeld ein Austausch der Informationen und der Rechtsstandpunkte stattfinden. Es handelt sich dabei im übrigen in der Praxis ohnehin nur um eine sehr geringe Anzahl österreichischer Firmen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. Frau Abgeordnete Stoisits, bitte.

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Geschätzter Herr Bundeskanzler! Zu derselben Thematik: Beim Verwaltungsgerichtshof in Wien liegt zurzeit ein Verfahren wegen einer Säumnisklage. Diese wird von der Firma Hirtenberger gegen das Innenministerium angestrengt, denn das Innenministerium hat der Firma die Genehmigung für den Verkauf von Anti-Personen-Minen an Saudi-Arabien nicht erteilt.

Aus dieser Thematik ergibt sich die Frage nach einem umfassenden Verbotsgesetz für die Entwicklung, die Produktion, die Lagerung, die Durchführung, aber vor allem für die Ausfuhr von Anti-Personen-Minen nicht nur international, sondern gerade in Österreich. Allen Menschenrechtsbewegten ist das ein ganz besonderes Anliegen.

Jetzt möchte ich Sie fragen: Wie stehen Sie zu einem umfassenden Verbotsgesetz aller Anti-Personen-Minen in Österreich, vor allem daß auch ...

Präsident Dr. Heinz Fischer: Frau Abgeordnete! Eine konkrete Zusatzfrage. Ich bitte, diese noch einmal zu formulieren.

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (fortsetzend): Meine konkrete Frage lautet: Wie steht der Herr Bundeskanzler zu einem umfassenden Antiminenverbotsgesetz in Österreich?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundeskanzler.

Bundeskanzler Dkfm. Dr. Franz Vranitzky: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Beim Verwaltungsgerichtshof ist die von Ihnen angeführte Klage anhängig. Der Vewaltungsgerichtshof hat noch nicht erkannt. Wir müssen daher den Spruch des Verwaltungsgerichtshofes abwarten, ehe diesbezüglich politische Schritte gesetzt werden können.

Zum zweiten Teil Ihrer Anfrage bitte ich Sie, damit vorliebzunehmen, daß Sie mir dieselbe Frage danach stellen und ich dann umfassend darauf antworten kann.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Damit ist die erste Frage abgeschlossen.

Ich bitte Kollegen Kiss (ÖVP), seine Frage zu formulieren.

Abgeordneter Paul Kiss: Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Meine Frage lautet:

9/M

Stehen Sie als Bundeskanzler zur Einführung von Rasterfahndung und elektronischen Abhörmethoden, wie dies im Ministerrat beschlossen wurde?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundeskanzler, bitte.

Bundeskanzler Dkfm. Dr. Franz Vranitzky: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Zunächst ist davon auszugehen, daß die Frage der Einführung neuer modernerer Ermittlungsmethoden für die Exekutive nicht in den Zuständigkeitsbereich meines Ressorts fällt. Aber es liegt die von der Bundesregierung dazu beschlossene Regierungsvorlage bereits dem Parlament zur Beratung vor. Ich füge drei grundsätzliche Anmerkungen hinzu.


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