Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 165

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Was die Tätigkeit des Kuratoriums betrifft, liegt man zwar im Zeitplan, wir legen aber besonderen Wert darauf, daß der Zeitplan auch in Zukunft eingehalten wird. Im Jahr 1996 sollen fünf der insgesamt zwölf betroffenen Universitäten nach dem UOG 1993 organisiert werden. Es sind dies die TU Graz, die Montan-Universität Leoben, an der das UOG 1993 bereits seit 1. Dezember 1995 in Kraft ist, die Universität für Bodenkultur, die Uni Linz und die Universität Klagenfurt.

Angesichts der im Bericht erwähnten Altersstruktur der Professorenschaft und der sich daraus ergebenden Notwendigkeit und Chance einer Vielzahl von Neubesetzungen von Professuren ein Wort zu den Hausbesetzungen: Es gibt jedenfalls noch immer zu viele Hausberufungen. Auch § 23 Abs. 6 UOG 1993, wonach keine Hausberufung vorliegt, wenn die zu berufende Person eine einschlägige, mindestens einjährige ununterbrochene hauptberufliche Tätigkeit außerhalb der Universität, an welche sie berufen werden soll, ausgeübt hat, ist als unbefriedigend zu bezeichnen. Es stellt sich auch die Frage nach der Zusammensetzung des Kuratoriums selbst, denn es wäre natürlich wünschenswert, den universitären Kräften aus dem Ausland größeres Gewicht einzuräumen. Genau diese wollen wir doch verstärkt im Zuge von Kooperation und Zusammenarbeit einbinden und diese Kontakte für gemeinsame Fortschritte in der Forschung nutzen. Folgendes muß man klar aussprechen: Ein kleines Land wie Österreich kann bei limitiertem Budget größere Erfolge in der Forschung nur in der Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedstaaten der Union erzielen – und auch nur so eine entsprechende Dotierung bearbeiteter Forschungsgebiete erreichen.

Deshalb sollte man auch verstärkt kompetente Entscheidungsträger aus der Wirtschaft mit wissenschaftlicher Top-Ausbildung zur Mitarbeit im Kuratorium gewinnen, damit nicht an den Bedürfnissen des Marktes vorbeiagiert wird.

Wir sind durch den Beitritt zur EU auch für andere Wissenschaftsinstitute der Gemeinschaft interessanter geworden. Es wird mehr Geld in die Forschung in Europa investiert, um nicht den Anschluß an Japan oder die Vereinigten Staaten zu verlieren – was noch lange nicht heißt, daß wir als Wissenschaftssprache nur mehr Englisch zu verwenden haben, denn was uns Österreichern oft genauso fehlt wie ein starker Partner ist ein gesundes Maß an Selbstbewußtsein. (Beifall bei der ÖVP.)

Das 4. Rahmenprogramm der EU für Forschung und Entwicklung wird nach dem Beitritt der drei Länder Österreich, Schweden und Finnland um 700 Millionen Ecu auf insgesamt 12,5 Milliarden Ecu erhöht – das sind 165 Milliarden Schilling –, schwerpunktmäßig für die Bereiche Luft- und Raumfahrt, Multimedia sowie Umwelt und erneuerbare Energiequellen. Dort gilt es anzusetzen, um Forschungsgelder ins Land zu bringen.

Was mir in diesem Bericht aber völlig fehlt, sind solche Schwerpunktbildungen, weshalb sich die Frage stellt, welche Arbeitsaufträge an das Kuratorium bisher vom Ministerium ergangen sind. Wenn derartige Aufträge seitens des Ministeriums nicht ergangen sind, sollte man die Motive für diese Nicht-Erteilung hinterfragen. (Beifall bei der ÖVP.)

So verlange ich auch die rasche Harmonisierung und gezielte Positionierung in den EU-Programmen. Ich teile auch nicht die Ansicht, Aufträge an des Kuratoriumsteam erst zu erteilen, nachdem das UOG 1993 für alle zwölf Universitäten gilt und in Kraft getreten ist. Wir müssen auf dynamische Marktentwicklungen rasch reagieren und die richtigen Akzente in der Forschungspolitik jetzt setzen – heute und nicht erst, wenn alle Universitäten einmal dabei sind, denn dann sind manche Mittel aus der Europäischen Union längst vergeben, und auf fahrende Züge aufzuspringen, ist bekanntlich schwierig. Genau darin sehe ich auch den Kernpunkt einer erfolgreichen Kuratoriumsarbeit. Ich fordere dazu auf, genau das auch mit aller Konsequenz umzusetzen: nicht jahrelang über wesentliche Fragen theoretisieren, sondern handeln!

Im Bericht des Kuratoriums wird auf, wie es heißt, problematische Züge des Dienstleistungs- und Besoldungsrechts hingewiesen, die einer Erhöhung der Flexibilisierung entgegenstehen und kritische Aufmerksamkeit verdienen. Solche Aussagen sollten besonders beachtet werden, und dann muß man daraus die Konsequenzen ziehen. (Beifall bei der ÖVP.)


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