Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 35. Sitzung / Seite 24

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zahlung als Taschengeld. Das gilt für jene, die in einem Heim untergebracht sind. (Beifall bei der SPÖ.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Zusatzfrage: Kollege Brader, bitte.

Abgeordneter Mag. Dr. Alfred Brader (ÖVP): Herr Bundesminister! Die gehörlosen Menschen – das sind ungefähr 6 800 in Österreich – haben keinen Anspruch auf Pflegegeld. Meine Frage: Ist daran gedacht, daß man für die gehörlosen Menschen auch die Möglichkeit einräumt, Pflegegeld zu beziehen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Arbeit und Soziales Franz Hums: Diese Regelung konnte seinerzeit bei Einführung des Pflegegeldes nicht getroffen werden, weil es eben bei dieser Personengruppe nicht dieses Maß an erforderlichen Maßnahmen gibt, wofür Geldaufwendungen benötigt würden.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Frau Abgeordnete Haidlmayr, bitte.

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Herr Sozialminister! Aus dem EU-Fonds wurden 50 Millionen Schilling für die Eingliederung von behinderten Menschen ins Leben zur Verfügung gestellt. Sind Sie sich dessen bewußt, daß diese EU-Fördermittel, die für die Integration zweckgebunden gedacht waren, zweckentfremdet verwendet wurden, indem mit diesen Mitteln geschützte Werkstätten, indem Aussonderungsmaßnahmen finanziert worden sind, während gleichzeitig die Arbeitslosigkeit von behinderten Menschen bereits auf über 40 Prozent gestiegen ist?

Herr Minister! Meine Frage: Was werden Sie konkret tun, um die Zweckentfremdung der Mittel aus dem EU-Sozialfonds zu unterbinden, beziehungsweise was werden Sie konkret tun, um die Behindertenarbeitslosigkeit, die bereits über 40 Prozent beträgt, wieder zu senken?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Arbeit und Soziales Franz Hums: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Ich habe vorher bereits mehrere Maßnahmen aufgezählt, die wir natürlich konsequent fortsetzen werden, um behinderte Menschen wieder in Beschäftigung zu bringen, Arbeitsplatzgestaltung, Schulung und so weiter; das habe ich bereits erklärt. ESF-Mittel werden keinesfalls zweckentfremdet verwendet, es gibt auch eine bestimmte Kontrolle, und zwar eine sehr exakte Kontrolle durch die Europäische Union.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Die 5. Anfrage formuliert Kollege Öllinger (Grüne) , bitte.

Abgeordneter Karl Öllinger: Herr Minister! Meine Frage lautet:

24/M

Welche konkreten Schritte planen Sie, damit das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz 1994 (zum Beispiel in den Bereichen öffentlicher Dienst, arbeitsmedizinische Betreuung für Kleinbetriebe) endlich wirksam werden kann?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Arbeit und Soziales Franz Hums: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Dieses Gesetz, das wirklich wichtig war, wird erfüllt, soweit es bisher zur Erfüllung vorgesehen ist. Ich denke nur daran, daß die Mitbestimmung der Arbeitnehmer und damit die Bewußtseinsbildung wesentlich verstärkt wurde. Für Arbeitsstätten mit mehr als 250 Beschäftigten gilt bereits ab 1. Juli 1995 die Verpflichtung zur Ermittlung und Beurteilung von Gefahren. Es gibt seit 1995 auch zusätzliche Fachausbildungen für Sicherheitsfachkräfte und eine ganze Reihe von zusätzlichen Maßnahmen.


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