Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 35. Sitzung / Seite 108

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"2a. mit 1. November 1996 die §§ 253b Abs. 3, 253d Abs. 2, 276b Abs. 3 und 276d Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. xxx/1996;".

4. Im § 564 Abs. 1 Z 3 in der Fassung des Artikels I Z 197 wird der Ausdruck "§ 104 Abs. 2" durch den Ausdruck "die §§ 4 Abs. 3 Z 3 und 104 Abs. 2" ersetzt.

*****

Der zweite Antrag lautet:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Annemarie Reitsamer, Dr. Gottfried Feurstein und Genossen betreffend 21. Novelle zum GSVG

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die Regierungsvorlage 215 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz geändert wird (21. Novelle zum GSVG), in der vom Ausschuß für Arbeit und Soziales beschlossenen Fassung (287 der Beilagen) wird wie folgt geändert:

1. Im § 267 Abs. 1 Z 1 in der Fassung der Z 90 entfällt der Ausdruck "131 Abs. 3,".

2. Im § 267 Abs. 1 in der Fassung der Z 90 wird nach der Z 2 folgende Z 2a eingefügt:

"2a: mit 1. November 1996 der § 131 Abs. 3;".

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Ich bringe nun noch den dritten Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Annemarie Reitsamer, Dr. Gottfried Feurstein und Genossen betreffend 20. Novelle zum BSVG und 9. Novelle zum BHG

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die Regierungsvorlage 216 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bauern-Sozialversicherungsgesetz (20. Novelle zum BSVG) und das Betriebshilfegesetz (9. Novelle zum BHG) geändert werden, in der vom Ausschuß für Arbeit und Soziales beschlossenen Fassung (288 der Beilagen) wird wie folgt geändert:

1. Im § 256 Abs. 1 Z 1 in der Fassung der Z 79 entfällt der Ausdruck "§ 122 Abs. 3,".

2. Im § 256 Abs. 1 in der Fassung des Artikels I Z 79 wird nach der Z 2 folgende Z 2a eingefügt:

"2a: mit 1. November 1996 der § 122 Abs. 3;".

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Das waren die drei Anträge, meine Damen und Herren, die somit eingebracht sind. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

15.38

Präsident Dr. Heinz Fischer: Die Anträge entsprechen den Bestimmungen der Geschäftsordnung und stehen daher mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Meisinger. – Bitte sehr.


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