Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 35. Sitzung / Seite 259

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Es ist einfach absolut nicht einzusehen, daß immer und immer wieder Familiengelder zur Sanierung anderer Ressorts herhalten müssen, in diesem Fall der Arbeitslosenversicherung. Genauso wäre natürlich analog dazu der Beitrag der betreffenden Pensionsversicherungsbeiträge auf 50 Prozent zu reduzieren.

Wir Freiheitlichen könnten den neuen Regelungen in diesem Bereich vielleicht eher zustimmen, wenn man sich endlich einmal dazu bekennen würde, daß diese Leistungen insgesamt familienpolitische Leistungen sind und mit Versicherungspolitik nichts zu tun haben, was natürlich bedingen würde, daß dann alle Mütter in den Anspruch dieser Leistungen kommen könnten.

Bezeichnend in diesem Zusammenhang – und ich möchte das nicht verschweigen – ist vor allem die vom Familienministerium gewählte Argumentation bei der Regierungsvorlage (220 der Beilagen), wo es heißt, fremde Leistungen aus dem Familienlastenausgleichsgesetz, die eine Aufstockung und Refundierung von Fahrpreisen vorsehen, sollen abgebaut werden. Hier verwendet man dieses Argument, aber gleichzeitig belastet man den Familienlastenausgleichsfonds mit anderen Zahlungen.

Und sehr überzeugt scheint ja der Herr Bundesminister von seiner neuen Verhandlungsermächtigung nicht zu sein, die er da bekommen hat, denn erstens tritt der § 39c erst am 31. 12. 1997 außer Kraft, was darauf schließen läßt, daß es zumindest im kommenden Jahr noch keine Veränderungen geben wird.

Auch die vage Formulierung über ein mögliches Einsparungspotential von 1 Milliarde Schilling aus diesem Titel, mit dem gerechnet werden kann, sowie das Fehlen einer Terminisierung in diesem Bereich bestätigen sehr wohl meinen Verdacht, daß man den Verhandlungsergebnissen des Herrn Bundesministers relativ wenig Chancen einräumt, was dann für mich eigentlich nur einer Alibihandlung gleichkommt.

Herr Bundesminister! Auch der Bericht im gestrigen "Kurier", im "Kurier" vom 10. 7., machte deutlich, daß Sie nur die politische Akkordierung bekanntgeben konnten. Sie wissen aber, mit welchen Schwierigkeiten und mit welchen Widerständen bei den Verhandlungen mit den Ländern zu rechnen sein wird. Diesbezügliche Interventionen sind sogar schon an mich herangetragen worden. Ich kann mir vorstellen, daß sie im Familienministerium noch viel zahlreicher eingegangen sind.

Soviel zu den geplanten Änderungen.

Wir Freiheitliche haben dann noch etliche Selbständige Anträge eingebracht. Zum Antrag 176/A, der den Bereich der Verschlechterungen bei den Studenten betrifft und in dem eine Fristerstreckung für diese Maßnahmen gefordert wird, wird mein Kollege Grollitsch dann noch Stellung nehmen. Ich möchte es jedoch nicht versäumen, den Antrag 150/A zu erläutern, der auch die Studentenregelungen betrifft.

Die relativ niedrige Einkommensgrenze bei Studenten beim Kindergeld hatte ja an und für sich früher den Zweck, einen Mißbrauch durch Scheinstudenten zu verhindern, die in Wirklichkeit voll arbeiteten, weil ja kein Leistungsnachweis gefordert wurde. Das hat man ja jetzt verändert, und dieses Argument fällt ja dadurch weg. Eigentlich sollte man froh sein, wenn es in Österreich Studenten gibt, die 5 000 S oder 6 000 S nebenher verdienen und trotzdem das Studium in der vorgeschriebenen Zeit abschließen. Man sollte diese Studenten eigentlich belohnen und nicht bestrafen.

Ich glaube, daß es wirklich eine soziale Härte ist, wenn man den Studenten in diesem Fall nicht einmal ein Existenzminimum zugesteht. Dieser Vorschlag würde nur eine ganz minimale Belastung des Budgets bedeuten, und es ist wirklich nicht einzusehen, warum die Regierungsparteien die Zustimmung zu einer geringfügigen Verbesserung für die Studenten verweigern.

Herr Bundesminister! Am Ende meiner Rede, die ich aus zeitökonomischen Gründen bewußt kurz gehalten habe, möchte ich Sie wirklich ersuchen, die Familienpolitik in Österreich nicht verkümmern zu lassen. Ich habe nämlich den Eindruck, daß das sehr wohl geschieht. Man


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