Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 36. Sitzung / Seite 34

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Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten Dr. Johann Farnleitner: Ich habe unmittelbar nach meinem Amtsantritt die Kollegen, die dafür zuständig sind, zu mir gebeten und gesagt: Ich möchte, daß rasch Maßnahmen in Richtung Verfahrenskonzentration und Verfahrensbeschleunigung gesetzt werden. Ich habe heute früh Beschwerde und Bericht eines Unternehmers aus Niederösterreich erhalten, wo beklagt wird, daß in dessen Gegend automatisch jedes Vorprüfungsverfahren eines Gewerbeakts drei Monate dauert, egal was passiert.

Wir haben gesehen, daß wir durch die Einzelzulassung von Maschinen in Österreich unglaublich lange Stehzeiten von Anlagen erreichen. Wir sollten daher mehr zur Pauschalgenehmigung übergehen.

Dritte Schiene: Es wird ein Entwurf, wie ich ihn schon angekündigt habe, ausgearbeitet, daß Kleinunternehmer von null bis fünf Beschäftigten künftig mit Pauschalgenehmigungen ihre Tätigkeit beginnen können. (Beifall bei der ÖVP und Beifall des Abg. Dr. Nowotny. )

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage: Abgeordneter Kiermaier. – Bitte.

Abgeordneter Günter Kiermaier (SPÖ): Herr Bundesminister! Im Zuge der Beschäftigungssicherung habe ich beim Bundeskammertag zwei dringliche Anfragen betreffend die Direktvermarktung in der Landwirtschaft und die Ablieferung der Sozialversicherungsbeiträge der Landwirtschaft gestellt, weil immer mehr Betriebe ausweichen, die gewerblichen Handels- und Tourismusbetriebe immer mehr Schaden erleiden und daher auch die Beschäftigungssituation dort schlecht wird. Können Sie sich vorstellen, daß da ein Gleichklang erzielt wird? Werden Sie Maßnahmen setzen, damit da eine Chancengleichheit eintritt?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten Dr. Johann Farnleitner: Danke, Herr Abgeordneter. Es ist meine Grundüberzeugung seit Jahren – diese ist auch dokumentiert –, daß es sich dabei um Unternehmer aus zwei verschiedenen Bereichen handelt, die man sowohl von den Zulassungs- wie auch von den steuerlichen wie auch von den Durchführungs- wie auch von den Sanitärbedingungen unter gleiche Rahmenbedingungen setzen muß. Das soll im Rahmen der Gewerbeordnung im Herbst in Angriff genommen werden.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Zusatzfrage? – Bitte sehr.

Abgeordneter Helmut Haigermoser (Freiheitliche): Herr Bundesminister! Das jetzt insbesondere von der ÖVP so wild bekämpfte Arbeitnehmerschutzgesetz, das diesen Namen nicht verdient und das übrigens 1994 von eben dieser ÖVP mit großem Jubel mitbeschlossen wurde, hat seinerzeit einige Kommentare hervorgerufen. Es muß bei Verwirklichung dieses Gesetzes ernsthaft bezweifelt werden, daß es nachher noch Arbeitgeber gibt, die Arbeitnehmer beschäftigen können. So lauteten damals die Stellungnahmen.

Daher meine Frage: Werden Sie als dynamischer Wirtschaftsminister mithelfen, seitens der Koalition das arbeitsplatzvernichtende, bürokratische, kostenintensive, wirtschaftsstandortfeindliche, ausufernde, diesen Namen nicht verdienende Arbeitnehmerschutzgesetz einer Reform zuzuführen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten Dr. Johann Farnleitner: Herr Abgeordneter! Ich glaube, Sie waren selbst dabei, als ich beim Kammertag in meiner kurzen Abschiedsrede gesagt habe, daß wir das Zeitalter der Arbeitsverfolgung beenden sollten, in dem Arbeit limitiert, überreguliert, verteuert, besteuert und in den Untergrund gedrängt wird. Ich kann das nur als Grundsatzbekenntnis in den Raum stellen. Auch bei dem von Ihnen angesprochenen gesetzlichen Regelwerk wird es notwendig sein, daß wir nicht überbürokratisch – etwa im Vergleich zu anderen Nachbarn in der Europäischen Union – mit diesem Gesetz umgehen. (Beifall bei der ÖVP.)


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