Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 36. Sitzung / Seite 54

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dem schriftlichen Ausschußbericht angeschlossenen Abänderungen die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Ich berichte weiters über die Regierungsvorlage (156 der Beilagen): Änderungsprotokoll zu dem Europäischen Übereinkommen zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen.

Das Europäische Übereinkommen zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen wurde in Österreich vor der Ratifikation der parlamentarischen Genehmigung als gesetzesändernder und gesetzesergänzender Staatsvertrag zugeführt.

Der Ausschuß für Land- und Forstwirtschaft hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 2. Juli 1996 in Verhandlung genommen.

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Änderungsprotokolls zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuß für Land- und Forstwirtschaft somit den Antrag , der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluß des Staatsvertrages: Änderungsprotokoll zu dem Europäischen Übereinkommen zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen (156 der Beilagen) wird genehmigt.

Ich berichte weiters über den Entschließungsantrag 114/A (E) der Abgeordneten Ing. Mathias Reichhold und Genossen betreffend Importverbot für Rinder und Rindfleisch aus EU-Mitgliedstaaten, in denen Rinderwahnsinn grassiert.

Die Abgeordneten Ing. Mathias Reichhold und Genossen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 28. Februar 1996 im Nationalrat eingebracht.

Der Ausschuß für Land- und Forstwirtschaft hat den gegenständlichen Antrag in seiner Sitzung am 2. Juli 1996 in Verhandlung genommen.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag ebenso wie ein im Zuge der Debatte eingebrachter Entschließungsantrag des Abgeordneten Ing. Mathias Reichhold betreffend volle BSE-Entschädigung der österreichischen Rinderbauern nicht die Zustimmung der Ausschußmehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuß für Land- und Forstwirtschaft somit den Antrag , der Nationalrat wolle den schriftlichen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Ich berichte weiters – letzter Bericht – über den Antrag 169/A der Abgeordneten Anna Elisabeth Aumayr und Genossen betreffend ein Bundesgesetz zur Bewirtschaftung von Lebensmitteln.

Die Abgeordneten Anna Elisabeth Aumayr und Genossen haben den gegenständlichen Antrag am 23. April 1996 im Nationalrat eingebracht.

Der Ausschuß für Land- und Forstwirtschaft hat den gegenständlichen Antrag in seiner Sitzung am 2. Juli 1996 in Verhandlung genommen. Als Berichterstatterin fungierte Frau Abgeordnete Anna Elisabeth Aumayr.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Antrag nicht die Zustimmung der Ausschußmehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuß für Land- und Forstwirtschaft somit den Antrag , der Nationalrat wolle den schriftlichen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Sehr geehrter Herr Präsident! Da Wortmeldungen vorliegen, ersuche ich, die Debatte fortzusetzen.


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