Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 36. Sitzung / Seite 195

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203/A (E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Prinzhorn und Genossen betreffend Entlastung der österreichischen Ausbildungsbetriebe und Attraktivierung der Lehre sowie

240/A (E) der Abgeordneten Ing. Maderthaner und Genossen betreffend Förderung von betrieblicher Ausbildung, 250 der Beilagen.

Berichterstatter zu den Punkten 8 und 11 ist Herr Abgeordneter Mag. Steindl. Ich ersuche ihn, die Debatte mit der Berichterstattung zu eröffnen. (Abg. Böhacker: Keine Kollegin bei der Berichterstattung!)

Berichterstatter Mag. Franz Steindl: Herr Präsident! Hohes Haus! Ich erstatte den Bericht des Wirtschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (51 der Beilagen) betreffend Halbleiterschutzgesetz-Novelle 1996. Hiebei handelt es sich um eine EWR- und EU-konforme Anpassung.

Der Wirtschaftsausschuß hat den gegenständlichen Gesetzentwurf behandelt.

Bei der Abstimmung wurde die Regierungsvorlage mit Stimmeneinhelligkeit angenommen.

Als Ergebnis der Beratungen stelle ich im Namen des Wirtschaftsausschusses somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Weiters erstatte ich Bericht über die Regierungsvorlage (90 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Außenhandelsgesetz 1995 geändert wird. Hier geht es ebenfalls um Anpassungserfordernisse.

Der Wirtschaftsausschuß hat sich mit dieser Gesetzesvorlage beschäftigt und Stimmeneinhelligkeit bei der Abstimmung erreicht.

Als Ergebnis dieser Beratungen stelle ich im Namen des Ausschusses den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Berichterstatter zu den Punkten 9, 10 und 14 ist Herr Abgeordneter Wallner. Ich bitte um die Berichte. (Abg. Böhacker: Keine Kollegin bei der Berichterstattung!)

Berichterstatter Kurt Wallner: Sehr verehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich erstatte den Bericht des Wirtschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (56 der Beilagen): Vertrag über die Energiecharta samt Anlagen und Beschlüssen.

Der Energiecharta-Vertrag ist ein gesetzesändernder beziehungsweise gesetzesergänzender Staatsvertrag und bedarf daher der Genehmigung durch den Nationalrat gemäß Art. 50 Abs. 1 B-VG.

Der Wirtschaftsausschuß hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 2. Juli dieses Jahres in Verhandlung genommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Wirtschaftsausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

1. Der Abschluß des Staatsvertrages: Vertrag über die Energiecharta samt Anlagen und Beschlüssen (56 der Beilagen), dessen Art. 30 und Art. 36 Abs. 1 Ziffern d und e und Abs. 4 verfassungsändernd sind, wird genehmigt,

2. Die französische, italienische, russische und spanische Fassung des Vertrages samt Anlagen und den Beschlüssen zum Energiecharta-Vertrag sind gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG dadurch kundzumachen, daß diese im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt werden.


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