Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 36. Sitzung / Seite 197

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Ich bringe weiters den Bericht des Industrieausschusses über die Entschließungsanträge 16/A (E) der Abgeordneten Fritz Verzetnitsch und Genossen betreffend finanzielle Förderung von Ausbildungsbetrieben, die durch Lehrwerkstätten außerordentliche Leistungen in der Berufsausbildung erbringen, und

203/A (E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn und Genossen betreffend Entlastung der österreichischen Ausbildungsbetriebe und Attraktivierung der Lehre sowie

240/A (E) der Abgeordneten Ing. Leopold Maderthaner und Genossen betreffend Förderung von betrieblicher Ausbildung.

Der Industrieausschuß hat die erwähnten Entschließungsanträge in seiner Sitzung am 3. Juli in Verhandlung genommen.

Die Abgeordneten Fritz Verzetnitsch und Ing. Leopold Maderthaner brachten einen umfassenden Abänderungsantrag zum Entschließungsantrag 16/A (E) ein.

Als Ergebnis seiner Verhandlungen stellt der Industrieausschuß den Antrag, der Nationalrat wolle

1. den schriftlichen Bericht zur Kenntnis nehmen;

2. die dem schriftlichen Ausschußbericht beigedruckte Entschließung annehmen.

Herr Präsident! Ich bitte, die Debatte fortzusetzen.

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Herr Abgeordneter Kurzbauer berichtet jetzt noch zu den Punkten 13, 15, 16 und 17. – Herr Abgeordneter, ich bitte um Ihre Berichte.

Berichterstatter Johann Kurzbauer: Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr verehrte Damen und Herren! Ich erstatte den Bericht des Wirtschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (106 der Beilagen): Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommen von 1995.

Das Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommen 1986 ist am 30. Juni 1995 abgelaufen. Im Hinblick auf Nahrungsmitteldefizite sowie auf humanitäre Notsituationen in Folge von Dürre und Hungerkatastrophen sind weiterhin massive Nahrungsmittelhilfespenden seitens der Industriestaaten notwendig.

Der Wirtschaftsausschuß hat die Regierungsvorlage in seiner Sitzung vom 2. Juli 1996 in Verhandlung genommen.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmeneinhelligkeit beschlossen, dem Hohen Hause die Genehmigung des Abschlusses des gegenständlichen Staatsvertrages zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Wirtschaftsausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

1. Der Abschluß des Staatsvertrages Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommen von 1995 wird genehmigt.

2. Die englische, französische, russische und spanische Fassung des Vertrages sowie die Übersetzung ins Deutsche sind dadurch kundzumachen, daß diese im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zur öffentlichen Einsichtnahme aufliegen.

Ich erstatte weiters den Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Antrag 185/A der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Puttinger, Dr. Kurt Heindl und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Akkreditierungsgesetz geändert wird.

Die Abgeordneten Puttinger, Heindl und Genossen haben am 7. Mai 1996 den gegenständlichen Initiativantrag eingebracht.


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