Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 36. Sitzung / Seite 269

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Genauso Ihre Wahlanfechtung, die Sie jetzt gemacht haben. Warum habt ihr das gemacht, bitte? Weil ihr 50 Millionen Schilling wieder von den Bürgern holen wollt. Ihr möchtet euch das Geld wieder hereinholen. Ihr nehmt das vom Finanzminister, holt euch 50 Millionen Schilling zurück und jammert, daß die Bürger Parteibeiträge zahlen oder die Parteien unterstützen sollen. Werdet seriös in eurer Politik, dann wird es diesem Land besser gehen! – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

11.58

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Müller. – Bitte, Herr Abgeordneter.

11.58

Abgeordneter Karl Gerfried Müller (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Finanzminister! Hohes Haus! Eine Reihe von Beschlüssen des Finanzausschusses steht im Rahmen dieser Monstertagesordnung der letzten Plenarwoche vor der Sommerpause zur Beschlußfassung an, unter anderem auch der Bericht über die Gebarung des Katastrophenfonds der Jahre 1993 und 1994.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Finanzierungen aus dem Katastrophenfonds kommen vor allem dem Bereich der Wildbach- und Lawinenverbauung zugute. 1 965 Millionen Schilling wurden 1994 allein für Maßnahmen des Schutzbaues zur Vorbeugung gegen künftige Hochwasser- und Lawinenschäden aufgewendet. In 1 771 Gemeinden, das sind 74 Prozent aller Gemeinden Österreichs, sind standortbedingt Wildbach- und Lawinen- beziehungsweise Erosionsgebiete vorgegeben. Österreichweit sind also über 10 000 Wildbach- und nahezu 5 000 Lawineneinzugsgebiete registriert.

In den Bundesländern Kärnten, Salzburg und Vorarlberg erreichen die gegenständlichen Einzugsgebiete über 80 Prozent, in Tirol sogar über 90 Prozent der Bundeslandfläche.

Hohes Haus! Unbestritten ist also, daß die Wildbach- und Lawinenverbauung eine wichtige Aufgabe zu erfüllen hat. Die Gefahren von Wildbächen, Lawinen und Erosionen sind nicht nur im engsten Lebens- und Wirtschaftsbereich, sondern auch im Bereich der land- und forstwirtschaftlichen Flächen, wie auch natürlich im Bereich der verbindenden Verkehrswege und touristischen Einrichtungen ständig vorhanden. Jüngste Unwetter und damit verbundene Schäden belegen nachhaltig die Wichtigkeit dieser Einrichtung.

Von ganz besonderer Bedeutung ist aber auch die Erstellung der sogenannten Gefahrenzonenpläne, die in erster Linie der Raumordnung und in weiterer Linie auch der Baubehörde als Beurteilungshilfe für die Freihaltung gefährdeter Bereiche zugute kommen.

Vom forsttechnischen Dienst sind derzeit österreichweit an die 900 Projekte mit einem genehmigten Bauvolumen von 4 Milliarden Schilling geplant. Der Jahresaufwand für die Verwirklichung der Vorhaben beträgt im Durchschnitt der letzten drei Jahre 1,4 Milliarden Schilling. Diese Maßnahmen werden zu 48 Prozent vom eigenen Baubetrieb der Wildbach- und Lawinenverbauung, der derzeit über 1 620 Mitarbeiter verfügt, ausgeführt, wobei sich die Arbeitseinsätze auf die schwierigsten Fach- und Standortbereiche beziehen. Gerade dieser Baubetrieb steht vor dem finanziellen Kollaps, wenn Bundesmittel gekürzt werden.

Bei aller Liebe zur Privatisierung bezweifle ich, daß gerade in diesem Bereich private Unternehmungen kostengünstig in der Lage sind, die umfangreichen Betreuungsarbeiten vorzunehmen. Hingegen ist sehr wohl eine Privatisierung hinsichtlich der Errichtung größerer Bauvorhaben aus diesem Bereich möglich, was meines Wissens ohnehin schon seit längerem geschieht. Die Aufteilung der zugesagten Katastrophenfondsmittel liegt im Zuständigkeitsbereich des Landwirtschaftsministers, und da die notwendigen budgetären Mittel vorgesehen sind, möchte ich schon die kritische Frage stellen, warum gerade die Wildbach- und Lawinenverbauung deutlich geringer dotiert wird. 1 620 Arbeitnehmer müssen nun durch interne und budgetäre Kürzungen mit dem Verlust ihres Jobs beziehungsweise mit bedeutend längeren Arbeitslosenzeiten, speziell im Winter, rechnen. Wir wissen, daß es keinen hundertprozentigen Schutz gegen Naturkatastro


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