Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 37. Sitzung / Seite 121

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er falsch unterrichtet – man hat ihm vielleicht nicht die Wahrheit gesagt. Es hat Informationen gegeben – wir haben recherchiert –, aber sie sind von der Exekutive nicht weitergeleitet worden. (Abg. Mag. Stadler – in Richtung Regierungsbank, bei der Abg. Dr. Schmidt im Gespräch mit Bundesminister Dr. Michalek steht –: Herr Präsident! Herr Präsident!)

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Entschuldigen Sie. Frau Abgeordnete Dr. Schmidt! Ich möchte darauf hinweisen, daß die Gespräche an der Ministerbank, wie auch Präsident Fischer meint, möglichst restriktiv zu halten sind. Danke schön.

Bitte, Frau Abgeordnete Haller.

Abgeordnete Edith Haller (fortsetzend): Es ist sehr bezeichnend, daß Frau Kollegin Schmidt versucht, den Herrn Minister in ein Gespräch zu verwickeln, während ich rede. (Abg. Dr. Kostelka: Unerhört! – Abg. Dr. Khol: Eine Verschwörung! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Ja, ich glaube auch. Aber ich will mir die Redezeit nicht nehmen lassen. Unsere Redezeit ist sehr begrenzt.

Wir Freiheitlichen haben einen Entschließungsantrag eingebracht, der inhaltlich etwas ganz anderes aufweist, der auf eine bessere Prävention abzielt, der eine Waffengleichheit für Opfer und Täter anstrebt, so, wie es letztlich auch die Kinder- und Jugendanwälte verlangen, etwa professionelle Opferbegleiter, Beistellung von Privatbeteiligtenvertretern, verstärkte Schulung von Sachverständigen und Richtern.

Wir wollen aber auch, und ich bekenne mich dazu, eine Erhöhung des Strafrahmens für Herstellung und Vertrieb von Kinderpornographie, also für solche Menschen, die mit diesem Verbrechen noch Geld verdienen. Bei Sexualdelikten darf es keine Strafminderung geben! Es ist kein Kavaliersdelikt!

Die Franzosen haben sich sicher etwas dabei gedacht, als sie im März 1994 eine lebenslängliche Sicherheitsverwahrung von sexuellen Triebtätern in ihr Gesetz aufgenommen haben. Wir würden also mit einer Verschärfung der Gesetze in diesem Bereich in Europa sicher nicht allein dastehen.

Wir fordern aber auch den Beginn der Verjährungsfrist erst ab Volljährigkeit des Opfers. Auch darin gehen wir mit den Kinder- und Jugendanwälten konform.

Vor allem aber fordern wir eine lückenlose Rückkehr zur Anzeigepflicht ohne Ausnahmen. Es kann nicht so sein, daß dieses Delikt der Willkür von Lehrern, von Sozialarbeitern et cetera und der Beurteilung, ob sie das als anzeigepflichtig empfinden oder nicht, ausgesetzt wird.

Um zum Schluß zu kommen: Ich glaube, daß das, was heute hier mit diesem Antrag der Regierungsparteien beschlossen wurde, wirklich, wenn überhaupt, dann nur ein Tropfen auf dem heißen Stein ist, daß es aber den betroffenen Kindern überhaupt nichts nützt! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

16.52

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist nun Frau Abgeordnete Bures. – Bitte, Frau Abgeordnete.

16.52

Abgeordnete Doris Bures (SPÖ): Herr Präsident! Werte Bundesregierung! Meine Damen und Herren! Ich bin eigentlich betroffen, daß Frau Kollegin Haller selbst dieses traurige Thema, das für viele Kinder Realität ist, dazu nützt, um politische Kapital daraus zu schlagen, und die einzigen Vorschläge, die in der Frage gebracht werden, zum Beispiel im Zusammenhang mit der Anzeigepflicht, ein Zurückkehren zu grauen Urzeiten ist und daher keinesfalls in dieser Form erfolgen kann. (Beifall bei der SPÖ.)


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