Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 37. Sitzung / Seite 124

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Der soeben vorgetragene Antrag ist genügend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Graf. – Bitte, Herr Abgeordneter.

17.02

Abgeordneter Dr. Martin Graf (Freiheitliche): Herr Präsident! Sehr geehrter Frau Minister! Sehr geehrte Herren Minister! Wir alle stehen selbstverständlich noch unter dem Eindruck der jüngsten Vergangenheit in diesen Angelegenheiten, die letztlich zu dieser Debatte heute führen. Trotz alledem muß ich meiner wirklichen Enttäuschung Ausdruck verleihen und dies auch erklären, wie der heutige Tag gerade in der Angelegenheit des Kindermißbrauches über die Bühne geht.

Ursprünglich waren die Freiheitlichen mit den Initiativen auch der Koalitionsregierung, heute mit dem neuen Instrument der Geschäftsordnung, also mit einem Dringlichen Antrag, für dieses wirklich dringliche Problem eine Erledigung herbeizuführen, durchaus einverstanden. Nachdem uns aber dann die Initiative der Regierung, nämlich dieser Entschließungsantrag, vorgelegt wurde, mußten wir erkennen, daß dieser in keiner Art und Weise einem Dringlichen Antrag, wie es die Geschäftsordnung im § 74a vorsieht, entspricht, wonach der Nationalrat seinen Wünschen über die Ausübung der Vollziehung mit einem derartigen Instrument Ausdruck verleihen möge. Dem kommt dieser Antrag nicht nach.

Denn was hat denn die Koalition mit diesem Antrag tatsächlich im Sinn? Was wird denn an den Minister – es sind sogar drei Minister hier vertreten; also man scheut keine Kosten und Mühen, Minister hierher zu locken, um ihnen etwas mitzugeben – herangetragen? Man möchte mit einem Entschließungsantrag letztlich vom Herrn Minister zwei Berichte und eine Klarstellung über den § 25 StPO.

Jetzt bilde ich mir nicht ein, daß ich einen besonderen Zugang zum Herrn Minister für Justiz habe, aber eines bilde ich mir schon ein: daß selbst ich in den letzten vier Wochen in der Lage gewesen wäre, diese drei Dinge, die die Koalition heute hier fordert, mit einem Telefonanruf vom Herrn Minister erledigen zu lassen und nicht lediglich eine Show abzuziehen und dieses Thema mehr oder weniger in einem Vorwahlkampfschlager zu behandeln.

Es steht, wenn es nach der Koalition geht, an sich überhaupt kein Entschließungsantrag, der beschlußfähig wäre oder der einem Beschluß zugeführt werden könnte, zur Debatte. Es gibt ja nichts zu debattieren, es sei denn, es bringen andere Abgeordnete von anderen Fraktionen oder eben von den Regierungsfraktionen noch entsprechend Entschließungsanträge im Sinne des wirklich dringlichen Themas ein. Das ist von seiten der Freiheitlichen auch getan worden, und wenn ich mir die Ausführungen der Vorrednerin oder auch der vorigen Redner angehört habe, so gehe ich sicherlich recht in der Annahme, daß Sie unserem Antrag, der wirklich ein Entschließungsantrag ist, Ihre Zustimmung geben werden.

Ich halte auch die Initiative, die Kollegin Bures vorhin geäußert hat, für durchaus richtig und notwendig. Soweit ich es für meine Person beurteilen kann, werde ich dieser Initiative auch zustimmen, weil sie richtig und sinnvoll ist und auch heute beschlossen werden muß.

Aber die Koalition wird sich daran gewöhnen müssen, die von ihr – auch mit der Zustimmung der beiden anderen Oppositionsparteien – gewählte Geschäftsordnung richtig zu handhaben, das heißt, wenn ein dringliches Thema vorliegt, zu dem man einen Dringlichen Antrag einbringt, tatsächlich auch einen Antrag zu formulieren, den man dann am Ende der Debatte abstimmen kann. Über den Bericht des Herrn Ministers und über die Klarstellung abzustimmen, ist eigentlich unnotwendig, denn die beiden Berichte haben nichts hervorgebracht, was wesentlich gewesen wäre für eine Entscheidungsfindung. Und für die Klarstellung hätte man sich nur Erläuternde Bemerkungen von Strafprozeßbüchern anzuschauen brauchen, dann hätte man sie wahrscheinlich auch selbst gefunden. Das hätte man einfacher und billiger haben können.


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