Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 38. Sitzung / Seite 78

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Sehr geehrte Damen und Herren! Um diese Probleme zu beseitigen, sollte meiner Meinung nach die Nachtruhe während der Sommerzeit um eine Stunde zurückverlegt werden können, wenn dafür, wie ich schon erwähnt habe, in der Früh um eine Stunde später zu arbeiten begonnen werden kann.

Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben diesen Antrag nicht das erste Mal eingebracht, sondern bereits das dritte Mal. Das erste Mal geschah es am 11. März 1991 im Sozialausschuß. Damals ist dieser Antrag vertagt worden. Die Koalition hat zwar Gesprächsbereitschaft signalisiert, aber gemeint: Ziehen Sie diesen Antrag zurück, die Sozialpartner haben noch nicht darüber beraten.

Wir haben diesen Antrag also seinerzeit zurückgezogen, behandelt ist er nicht worden, das ist verschoben worden. Er ist dann am 2. Februar ... (Heiterkeit der Abg. Silhavy. ) Sie brauchen nicht so blöd zu lachen, Frau Kollegin, das ist ein ernstes Problem! (Zwischenrufe bei der SPÖ. – Präsident Dr. Neisser gibt das Glockenzeichen.) Wenn Sie eine so kleine Flexibilisierung nicht durchsetzen können beim Jugendbeschäftigungsgesetz, wie wollen Sie denn dann die anderen Probleme lösen, was die flexible Arbeitszeit betrifft? (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Am 2. Februar 1994 ist dann dieser Antrag wieder abgelehnt worden. Am 17. November 1995 ist er hier im Plenum wieder eingebracht und wieder abgelehnt worden.

Sehr geehrte Damen und Herren! Für mich war das einfach immer unverständlich, und ich glaube, die Begründung war sehr fadenscheinig. Man hat es damit begründet, die Sozialpartner hätten nicht darüber beraten, und damit, daß der Betreffende, wenn er eine Stunde später aufhört, kein öffentliches Verkehrsmittel mehr hat, um nach Hause zu fahren.

Sehr geehrte Damen und Herren! In diesem Antrag ist beinhaltet, daß das nur im Zusammenhang damit geschehen kann, daß der betroffene Jugendliche, seine Erziehungsberechtigten, seine Eltern und, wenn in einem Betrieb ein Betriebsrat besteht, dieser das schriftlich unterzeichnet. Nur dann soll es möglich sein, sonst nicht.

Es wird dadurch die Begründung für Ihre Ablehnung meiner Meinung nach ad absurdum geführt.

Wenn Sie, sehr geehrte Damen und Herren, einer Flexibilisierung der Arbeitszeit das Wort reden, egal ob Arbeitgebervertreter oder Arbeitnehmervertreter: Sie werden sicherlich zu keinem Ergebnis kommen, wenn Sie nicht einmal in der Lage sind, diese Kleinigkeit zu bereinigen.

Wenn ich mir das so ansehe: Der Herr Kollege Stummvoll von der Industriellenvereinigung sagt: Wir wollen 48 Stunden, wir wollen den Samstag als reguläre Arbeitszeit sowie 10 Stunden tägliche Normalarbeitszeit. – Nach dem Arbeitszeitgesetz, sehr geehrte Damen und Herren, darf übrigens niemand länger als 10 Stunden arbeiten, und in den einzelnen Kollektivverträgen sind noch kürzere tägliche Arbeitszeiten vorgesehen.

Aber so einfach wird es halt nicht gehen, denn bei einer flexiblen Arbeitszeit wird man natürlich auch über Mobilitätsforderungen auch von Arbeitnehmervertretern reden müssen, zweitens über die Frage einer Ertragsbeteiligung bei einer Flexibilisierung der Arbeitszeit, es wird die Infrastruktur, und es wird die freie Gestaltungsmöglichkeit der Arbeitnehmer zu berücksichtigen sein. (Zwischenruf der Abg. Wurm. ) Sehr geehrte Kollegin von der sozialistischen Fraktion! Hören Sie ein bißchen zu! Vielleicht bringen Sie das bei Ihrer Gewerkschaft unter in der Form, daß darüber sinnvoll verhandelt wird.

Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn dieser Antrag in Zukunft im Sozialausschuß behandelt wird, erwarte ich mir doch die Zustimmung von Ihrer Seite. Ansonsten müßte ich mir ja die Frage stellen, ob nicht die Sozialpartner längst von der Entwicklung überholt worden sind und nur noch legitimieren, was bisher nicht sein konnte, weil es nicht sein durfte, aber dennoch geschah, denn bisher war es durchaus üblich, daß in diesem Bereich Jugendliche mit einer Zeitverschiebung um eine Stunde gearbeitet haben. Es bestünde nun aber die Möglichkeit, dies gesetzlich zu legitimieren.


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