Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 38. Sitzung / Seite 85

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Erstens ist das die sexuelle Ausbeutung von Kindern. Diese haben wir gestern hier im Hohen Haus behandelt, und da bin ich sehr wohl der Meinung, daß wir in Österreich in gewissen Bereichen Handlungspflicht hätten. Es hat sich ja dann auch im Verlauf der Debatte und der Anträge, die noch gekommen sind, gezeigt, daß man insgesamt dieser Meinung ist.

Was den Kinderschutz in bezug auf Arbeitsleistung betrifft – auch das war in letzter Zeit international medial ein Thema –, bin ich der Meinung, daß wir in Österreich – im internationalen Vergleich – sehr, sehr gut liegen. In Österreich haben wir ganz strenge Schutzbestimmungen, die durch das Kinder- und Jugendbeschäftigungsgesetz geregelt sind, Frau Kollegin Wurm, aber ich habe den Eindruck, Sie kennen das nicht, wenn Sie solche klassenkämpferischen Töne anschlagen. Man gewinnt den Eindruck, Sie wollen insgesamt die Arbeit für Jugendliche verbieten.

In diesem Kinder- und Jugendbeschäftigungsgesetz ist im Abschnitt II die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen – vor allem jene von Kindern – ganz genau definiert, unterschiedlich bis zum zwölften Lebensjahr und darüber hinaus, und im Abschnitt III beginnen dann die Schutzvorschriften für Jugendliche, also auch für Lehrlinge, um die es heute geht.

Da gibt es genaueste Regelungen der Arbeitszeit, eine genaueste Aufteilung zwischen Schule und Arbeitszeit, eine genaueste Aufzählung der Ruhepausen, der Sonn- und Feiertagsbeschäftigung und auch den § 17, in dem es um die Nachtruhe geht. Und dort wollen wir Freiheitlichen mit unserem Antrag eine kleine Ergänzung, eine kleine Anfügung, die sich dadurch ergeben hat, daß eben in Österreich die Sommerzeit eingeführt wurde.

Wenn ich das nun aus der Sicht des Schutzes für Kinder betrachte – da bemühe ich mich wirklich –, dann muß ich sagen, daß diese Regelung völlig unproblematisch ist, vor allem schon einmal deshalb, weil ausdrücklich von uns gesagt wird, daß sie nicht zu erfolgen hat, wenn es nicht die Zustimmung der Eltern gibt oder eventuell auch des Betriebsrates, sofern einer vorhanden ist. Also kann dann, auch wenn es im Gesetz steht, nicht der Arbeitgeber allein bestimmen: Du hast jetzt zu arbeiten!, sondern es braucht diese Zustimmung.

Es ist keine zeitliche Mehrbelastung, wie Sie uns hier klarzumachen versucht haben, es ist nur eine Zeitverschiebung, von der ich glaube, daß sie insgesamt dem Lebensrhythmus der Jugendlichen überhaupt nicht entgegensteht. Außerdem ist klar, daß es dann, wenn der Jugendliche das nicht will, auch nicht zum Tragen kommt.

Andererseits ist es schon so, daß diese Regelung mehr dem Erfordernis nach dem tatsächlichen Bedarf der Arbeitsleistung, vor allem in der Gastronomie, entsprechen würde. Und jetzt sind wir beim Thema, das ja auch in den vorhergehenden Wortmeldungen angeschnitten wurde. Von Ihnen ist Klassenkampf pur betrieben worden, vom Herrn Abgeordneten Peter ist jedoch in sehr eindringlicher und ausführlicher Weise versucht worden, auf die Problematik im Bereich der Beschäftigung von Jugendlichen im Tourismusgewerbe einzugehen. (Abg. Dr.  Mertel: Das war auch Klassenkampf!) Ich aber glaube, es ist vor allem auch ein legales Recht des Unternehmers, des Lehrherrn, Lehrlinge dann einsetzen zu wollen, wenn die Arbeit anfällt. Es soll ja bitte wirklich nicht so sein, daß er nur dazu da ist, Lehrlinge heranzubilden, also die Ausbildungsleistung zu erbringen, denn dann ist das derzeitige System, so wie es sich jetzt darstellt, noch viel ungerechter.

Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die Berechnungen der Wirtschaftskammer, die ganz deutlich herausgearbeitet hat, daß es, auch wenn man die Arbeitsleistung der Lehrlinge in Zahlen in die Berechnung einbringt, immer noch in die Zigtausende Schilling jährlich geht, die der Lehrherr in diese Ausbildung investiert. Das ist je nach Beruf und je nach Lehrjahr unterschiedlich, aber das ist ein Faktum, das Sie nicht wegdiskutieren können. Der Lehrherr erbringt hier eine ganz gewaltige Leistung. Und daß es heute unter anderem vorwiegend Kostengründe sind, warum sich die Betriebe nicht mehr bereit erklären wollen und können, Lehrlinge verstärkt anzustellen, darüber braucht man, wie ich glaube, auch nicht zu diskutieren.

Ein weiterer Aspekt: Ich glaube, daß man hinsichtlich dieses Kinder- und Jugendbeschäftigungsgesetzes und vor allem hinsichtlich der anschließenden Verordnung, die über 20 Seiten – 20 Seiten! – nur Schutzvorschriften für Jugendliche enthält, in denen es nur darum geht, was sie


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