Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 38. Sitzung / Seite 150

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(Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Öllinger: Das sagen alle so!) Ja, das ist Tatsache, Herr Kollege Öllinger. Ich spreche aus Erfahrung in diesem Fall. Wenn du mit ausländischen Kollegen sprichst, erkennst du, da ist überhaupt niemand neugierig auf eine extra Vertretung, überhaupt nicht, die haben eher Angst, daß es zu einer stärkeren Zuwanderung kommt und sie als nächstes gekündigt werden. Das ist die Frage. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Mag. Stadler: So ist es! – Abg. Öllinger: Warum applaudiert dann der Meisinger, wenn er eh vom Koppler vertreten wird?)

Öllinger, es ist doch ganz klar, was die grüne Fraktion hier im Schilde führt. Sie plakatiert, sie ist nicht für alle da. Aber sie ist für die Ausländer da. Sie will das passive Wahlrecht bei Betriebsratswahlen und bei Arbeiterkammerwahlen. Das ist aber nur der Anfang, denn in Zukunft fordert man das natürlich auch bei Kommunalwahlen, bei Landtagswahlen und bei Nationalratswahlen, damit man eine größere Klientel hat, damit zu diesen 6, 7 oder 8 Prozent noch ein, zwei dazukommen. Das ist der ganze Hintergedanke dabei. Aber Gott sei Dank ist auch die Einsicht der SPÖ und der ÖVP so weit gediehen, daß man Ihnen hier nicht auf den Leim geht. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

19.22

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Abgeordneter Dr. Kier. – Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort. Ihre Redezeit beträgt noch 6 Minuten.

19.22

Abgeordneter Dr. Volker Kier (Liberales Forum): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Kürze der Redezeit zwingt zur Verkürzung der Darstellung.

Das, was interessant ist an den beiden Anträgen, die heute der ersten Lesung zugeführt werden, ist, daß in puncto Demokratie ein Fortschritt erzielt werden soll. Und wenn die KollegInnen, die hier hohe Skepsis bis aggressive Ablehnung zu dem Gedanken vorgebracht haben, nicht bemerken, daß es sich bei der Arbeiterkammer im speziellen um eine Form der Selbstorganisation und der Autonomie handelt und daß dort daher Bedenken – welcher Art auch immer – gegen das passive Wahlrecht von nichtösterreichischen Staatsbürgern nicht legitim sind, es sei denn, man verbindet die Staatsbürgerschaft mit der Zutrittsschranke zur Selbstorganisation in bestimmten Einheiten, dann kann ich das nicht nachvollziehen.

Das heißt nicht, daß diese Anträge jetzt auf Punkt und Beistrich zustimmungsfähig sein werden – sie werden im Ausschuß noch zu beraten sein –, aber ihre Philosophie ist geprägt davon, daß dort, wo gleiche Merkmale vorherrschen, nämlich die Zugehörigkeitsmerkmale zum Beispiel zur Arbeiterkammer oder eben die Zugehörigkeitsmerkmale zum Betrieb – die im übrigen offenbar auf der Ebene des aktiven Wahlrechtes keine Probleme machen –, auch das passive Wahlrecht ermöglicht werden soll.

Es ist ja doch vielleicht bemerkenswert, daß bereits die Vollversammlung der Wiener Arbeiterkammer im November 1995 sich ganz eindeutig hierzu geäußert hat, nämlich positiv. Also offenbar gibt es eine Teilorganisation in diesem Bereich, die kein Problem hat, die Demokratie zu öffnen, und wir sind der Meinung, wenn man sich nicht dem Verdacht aussetzen will, daß man andere Gründe hat – nämlich die, die Kollege Dolinschek vorgebracht hat –, dann muß man das so sehen, denn es geht hier um Demokratie und Wählbarkeit und nicht um Bevormundung und Gnadenerweis. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

19.24

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll. – Bitte.

19.24

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich nicht zum vorliegenden Antrag Arbeiterkammergesetz äußern, da gibt es wahrscheinlich Berufenere dazu, ich sage aber gleich auch, es würde mich gar nicht stören, wenn Persönlichkeiten aus der Arbeiterkammer sich nicht zum Wirtschaftskammergesetz äußern würden.


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